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KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854)

Der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) ist eine Konsortialfinanzierung für den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze. Die KfW beteiligt sich pari passu, also in gleicher Weise und Höhe wie die Konsortialpartner, und übernimmt einen Risikoanteil von bis zu 30 Mio. Euro. Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen, kommunale Unternehmen und Projektgesellschaften. Sie beantragen den Kredit über einen Finanzierungspartner.

Fördergeber
Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderstelle: KfW Bankengruppe — KfW-Förderprogramme im Überblick .

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützt die KfW den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland, mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home, FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building, FTTB). Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten bei der Errichtung und dem Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze, bei aktiven Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes, bei der Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren sowie beim Backbone-Ausbau.

Die KfW beteiligt sich an der gesamten Konsortialfinanzierung in marktüblicher Weise, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung. Sie darf dabei nicht größter Risikoträger werden. Weil die Finanzierung zu Marktkonditionen erfolgt, sind die KfW-Mittel nach Angaben der KfW beihilfefrei. Nicht in Frage kommen Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen (In- oder Ausland), ein kommunales Unternehmen oder eine Projektgesellschaft?
Geht es um den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze (FTTH/FTTB, aktive Komponenten, Vernetzung mit Mobilfunkmasten und Rechenzentren oder Backbone)?
Wird das Vorhaben über ein Konsortium mit weiteren Finanzierungspartnern finanziert?
Handelt es sich um ein neues Vorhaben und nicht um eine Umschuldung oder Nachfinanzierung eines bereits abgeschlossenen Vorhabens?

Was bekommst du konkret?

Die KfW beteiligt sich in gleicher Weise und Höhe an der Finanzierung wie der oder die Konsortialpartner (pari passu). Für den KfW-Anteil gelten dieselben Konditionen, die mit den anderen Konsortialpartnern vereinbart sind, die Laufzeiten sind flexibel. Durch einen Risikoanteil der KfW von bis zu 30 Mio. Euro sind Finanzierungspartner eher bereit, einen Kredit zu vergeben; optional ist zusätzlich eine Refinanzierung des eigenen Risikoanteils durch die KfW möglich. Die Finanzierung erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung. Eine Kombination mit anderen Förderkrediten, Zulagen und Zuschüssen ist möglich, insbesondere mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau (Bundeszuschuss).

Wie stellst du den Antrag?

Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner (Ihre Bank, eine andere Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank), der den Antrag für Sie stellt. Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW. Die KfW prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Anschließend schließen Sie den Kreditvertrag mit den Konsortialpartnern, dem Finanzierungspartner und der KfW ab; danach kann das Vorhaben beginnen. Die vollständigen Informationen stehen im Merkblatt der KfW.

Häufige Fragen

Was fördert der KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur?
Er unterstützt den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze mit Anschluss in die Wohnung (FTTH) oder ins Haus (FTTB). Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für passive und aktive Netzkomponenten, die Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren sowie den Backbone-Ausbau.
Was bedeutet, dass sich die KfW pari passu beteiligt?
Die KfW beteiligt sich in gleicher Weise und Höhe an der Finanzierung wie der oder die Konsortialpartner. Für den KfW-Anteil erhalten Sie dieselben Konditionen, die Sie mit den anderen Konsortialpartnern vereinbart haben.
Wo beantrage ich den Kredit?
Bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihrer Bank, einer anderen Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag dagegen direkt bei der KfW.
Kann ich den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Ja, die Kombination mit anderen Förderkrediten, Zulagen und Zuschüssen ist möglich, insbesondere mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung am Kreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierungsrunde betragen.
Können bereits abgeschlossene Vorhaben umgeschuldet werden?
Nein. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben kommen für dieses Förderprodukt nicht in Frage.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW: Tilgungsrechner
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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