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Zuschuss · bis 5.000 € Kommune

Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe in Karlsruhe

Das Karlsruher Begrünungsprogramm ist ein kommunaler Zuschuss des Gartenbauamts für die Entsiegelung und Begrünung privater Freiflächen, Dächer und Fassaden im Stadtgebiet. Gefördert wird mit festen Pauschalbeträgen je Quadratmeter oder je Pflanze, höchstens 5.000 Euro pro Anwesen. Voraussetzung ist, dass Begrünungsmaßnahmen mit einer Entsiegelung einhergehen und der Antrag vor Beginn gestellt wird. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter mit Einverständnis und kleine Gewerbetreibende.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

„Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen stets mit einer Entsiegelung einhergehen.“ Entsiegelungsmaßnahmen werden umgekehrt nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der Fläche gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art — auch wasserdurchlässige Beläge — werden seit der Novellierung im Juni 2022 nicht mehr bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und die Maßnahme mit dem Gartenbauamt in gestalterischer, gärtnerischer und denkmalpflegerischer Hinsicht abgestimmt und befürwortet sein. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersumme ist der Zustand zum Zeitpunkt der ersten Vor-Ort-Besichtigung. Die geförderte Begrünung muss mindestens fünf Jahre gepflegt und unterhalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein. Frei- und Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens 15 Quadratmeter groß sein; der Rückbau eines Schottergartens wird nur gefördert, wenn er vor 2020 angelegt wurde.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, außerdem Mieter im Einverständnis mit den Eigentümern, Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitern sowie gemeinnützige Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer und einer verbindlichen Kontaktperson, die alle fünf Jahre einen Antrag für eine ihrer Liegenschaften stellen können. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen, die den Wohn- und Freizeitwert wesentlich verbessern und die Grünsubstanz ökologisch und stadtklimatisch aufwerten. Keine Förderung gibt es für Flächen, deren Gestaltung bereits einmal gefördert wurde, und für Pflanzverpflichtungen aus der Baumschutzsatzung, Pflanzgebote nach LBO oder Begrünungsauflagen von Baugenehmigungen. Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften, staatlicher Stellen sowie von Bauträgern, Versicherungen und Geldinstituten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Fassadenrenovierungen, aufwendige gärtnerische Anlagen und Skulpturen. Wer das nötige Fachwissen hat, darf die genehmigten Maßnahmen selbst ausführen; die Zuschusshöhe wird genauso berechnet wie bei Ausführung durch eine Fachfirma. Im Verwendungsnachweis zählen dann aber nur Material- und Leihgebühren, nicht die Arbeitszeit. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Kosten, wird er auf höchstens 100 Prozent der Aufwendungen gekürzt.

Schnell-Check

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Entsiegelung ohne anschließende Begrünung und reine Nachpflanzungen ohne Entsiegelungsbezug werden nicht gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art, auch wasserdurchlässige Beläge, sind seit der Novellierung im Juni 2022 ausgeschlossen.

Vor dem Antrag steht ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Gartenbauamt; der dort festgestellte Zustand bestimmt die Fördersumme. Wer ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Ausführung beginnt, verliert die Förderung.

Die Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten und gepflegt werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für eine Mieterhöhung sein.

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümer und Gewerbetreibende mit höchstens zehn fest angestellten Mitarbeitern. Gemeinnützige Vereine können alle fünf Jahre einen Antrag für eine ihrer Liegenschaften stellen.

Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, die nicht baurechtlich, per Satzung oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Jede Maßnahme wird je Anwesen oder Flurstück nur einmal gefördert.

Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften und staatlicher Stellen sowie Bauträger, Versicherungen und Geldinstitute.

Mit entsprechendem Fachwissen dürfen Sie selbst bauen; der Zuschuss wird wie bei einer Fachfirma berechnet. Im Verwendungsnachweis zählen dann nur Material- und Leihkosten, die eigene Arbeitszeit nicht.

Zur Förderung beantragte Frei- oder Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens 15 Quadratmeter groß sein.

Rückbau und Begrünung eines Schottergartens werden nur gefördert, wenn er vor 2020 angelegt wurde. Als Schottergarten gilt eine zur Bepflanzung geeignete Fläche, die zu 75 Prozent mit Schotter und Trennfolie bedeckt ist.

Betrifft die Maßnahme Belange des Denkmalschutzes, der Bauordnung oder Altlasten, müssen die nötigen Genehmigungen schon bei Antragstellung vorliegen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Begrünung nur zusammen mit EntsiegelungEntsiegelung ohne anschließende Begrünung und reine Nachpflanzungen ohne Entsiegelungsbezug werden nicht gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art, auch wasserdurchlässige Beläge, sind seit der Novellierung im Juni 2022 ausgeschlossen.
Antrag vor Beginn und Vor-Ort-TerminVor dem Antrag steht ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Gartenbauamt; der dort festgestellte Zustand bestimmt die Fördersumme. Wer ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Ausführung beginnt, verliert die Förderung.
Fünf Jahre Pflegepflicht, keine MieterhöhungDie Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten und gepflegt werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für eine Mieterhöhung sein.
AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümer und Gewerbetreibende mit höchstens zehn fest angestellten Mitarbeitern. Gemeinnützige Vereine können alle fünf Jahre einen Antrag für eine ihrer Liegenschaften stellen.
Nur erstmalige, freiwillige MaßnahmenGefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, die nicht baurechtlich, per Satzung oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Jede Maßnahme wird je Anwesen oder Flurstück nur einmal gefördert.
Ausgeschlossene AntragstellerKeine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften und staatlicher Stellen sowie Bauträger, Versicherungen und Geldinstitute.
Eigenleistung möglich, aber ohne ArbeitszeitMit entsprechendem Fachwissen dürfen Sie selbst bauen; der Zuschuss wird wie bei einer Fachfirma berechnet. Im Verwendungsnachweis zählen dann nur Material- und Leihkosten, die eigene Arbeitszeit nicht.
Frei- oder Dachfläche zusammenhängend mindestens 15 m²Zur Förderung beantragte Frei- oder Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens 15 Quadratmeter groß sein.
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Vor-Ort-Termin mit dem Gartenbauamt vereinbaren

    Unter 0721 133-6732 oder per E-Mail an [email protected] fragen Sie einen Termin für die erste Besichtigung an. Der Zustand beim ersten Ortstermin ist die Grundlage für die Berechnung der Fördersumme.

  2. 02

    Antrag mit Fotos, Skizze und Pflanzliste einreichen

    Nach positiver Bewertung füllen Sie den Antragsvordruck aus und reichen ihn mit mindestens zwei Fotos, einer maßstäblichen Skizze und einer Pflanzliste beim Gartenbauamt ein. Vergeben Sie vorher keine Aufträge: Schon ein Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn, Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren sind ausgenommen.

  3. 03

    Bescheid des Gartenbauamts abwarten

    Das Gartenbauamt teilt Fördersumme und Bedingungen in einem schriftlichen Bescheid mit. Geprüft und bewilligt wird in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

  4. 04

    Begrünung umsetzen und Fertigstellung melden

    Die Arbeiten übernimmt eine Fachfirma oder, bei entsprechendem Fachwissen, der Antragsteller selbst. Nach Abschluss informieren Sie das Gartenbauamt über die Fertigstellung.

  5. 05

    Verwendungsnachweis, Abnahme und Auszahlung

    Den Vordruck „Verwendungsnachweis“ erhalten Sie vom Gartenbauamt; Sie füllen ihn aus und legen alle Rechnungen bei. Nach einer kurzen Abnahme vor Ort wird der Zuschuss überwiesen, höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten.

Häufige Fragen

Was fördert die Stadt Karlsruhe beim Begrünungsprogramm konkret?
Bezuschusst werden Freiflächenentsiegelung und die anschließende Begrünung — Staudenbeete, Wiesen- und Rasenflächen, Baum- und Strauchbepflanzungen —, der Rückbau und die Begrünung von Schottergärten sowie die Begrünung von Fassaden und Dächern. Abgerechnet wird über pauschalierte Preise je Quadratmeter, Laufmeter oder Pflanze.
Wie viel Geld gibt es je Maßnahme?
Für das Aufnehmen und Entsorgen von Beton, Pflaster, Platten oder Asphalt gibt es 20 Euro je Quadratmeter, für Schotter- oder Kiesdeckschichten 5 Euro. Staudenpflanzungen werden mit 15 Euro je Quadratmeter gefördert, Rasen oder Blumenwiese mit 1,50 Euro, ein Hochstamm-Baum mit 250 Euro je Pflanze. Extensive Dachbegrünung bringt 30 Euro je Quadratmeter, intensive 45 Euro. An der Fassade gibt es 10 Euro je Kletterpflanze, 50 Euro je Quadratmeter Rankhilfe und 200 Euro je Rankschutzkorb. Die Obergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen.
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Ja. Mieter sind antragsberechtigt, wenn die Eigentümer einverstanden sind. Umgekehrt sollen Mieter unterrichtet und angehört werden, wenn die Eigentümer den Antrag stellen. Auch Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitern und gemeinnützige Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer können gefördert werden, Vereine alle fünf Jahre für eine ihrer Liegenschaften.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zuerst wird mit dem Gartenbauamt ein Termin für die erste Besichtigung vereinbart. Nach positiver Bewertung füllen Sie den Antragsvordruck aus und reichen ihn mit mindestens zwei Fotos der Fläche, einer maßstäblichen Skizze mit den wesentlichen Maßen und einer Pflanzliste mit Artnamen und Stückzahlen ein. Das Gartenbauamt teilt Fördersumme und Bedingungen in einem schriftlichen Bescheid mit. Nach Fertigstellung folgen Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und eine kurze Abnahme vor Ort, danach wird ausgezahlt.
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen bereits begrünten Hof?
Nein. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen. Wurde die Gestaltung der Fläche bereits einmal gefördert — sei es über diese Richtlinie oder über Modernisierungs-, Sanierungs- oder Wohnumfeldprogramme —, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen. Jede Maßnahme kann je Anwesen beziehungsweise Flurstück nur einmal gefördert werden.
Wie dick muss das Substrat bei einer Dachbegrünung sein?
Extensive Begrünungen auf Bestandsdächern von Hauptgebäuden und Nebenanlagen wie Garagen oder Carports brauchen mindestens 8 Zentimeter Substrat, auf Neubauten mindestens 12 und auf neu errichteten Nebenanlagen mindestens 10 Zentimeter. Intensiv-Gründächer brauchen im Schnitt mindestens 30 Zentimeter durchwurzelbares Substrat.
Wird der Umbau eines Schottergartens gefördert?
Ja, wenn der Schottergarten vor 2020 angelegt wurde und anschließend begrünt wird. Das Aufnehmen und Entsorgen von Schotter oder Kies samt Unkrautfolie wird mit 5 Euro je Quadratmeter bezuschusst, die neue Bepflanzung zusätzlich nach den Pflanzsätzen. Die zusammenhängende Fläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein.
Welche Fassadenbegrünung wird gefördert und was ist ein Rankschutzkorb?
Gefördert werden Kletterpflanzen mit 10 Euro je Pflanze, Rankhilfen mit 50 Euro je Quadratmeter und Rankschutzkörbe aus Metall mit 200 Euro je Stück. Rankschutzkörbe sind bei Begrünungen angrenzend zum öffentlichen Raum erforderlich und nach Vorgabe des Gartenbauamts zu fertigen. Bei einem einzelnen Rankseil wird ein 40 Zentimeter breiter Wuchskorridor angerechnet.
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Übersteigt die Summe aller Förderungen öffentlicher Stellen die Kostenaufstellung, die der Berechnung zugrunde liegt, kürzt die Stadt ihren Zuschuss um den übersteigenden Betrag.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)
    karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
  3. [03]
    Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)
    karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt

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