Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
„Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen stets mit einer Entsiegelung einhergehen.“ Entsiegelungsmaßnahmen werden umgekehrt nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der Fläche gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art — auch wasserdurchlässige Beläge — werden seit der Novellierung im Juni 2022 nicht mehr bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und die Maßnahme mit dem Gartenbauamt in gestalterischer, gärtnerischer und denkmalpflegerischer Hinsicht abgestimmt und befürwortet sein. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersumme ist der Zustand zum Zeitpunkt der ersten Vor-Ort-Besichtigung. Die geförderte Begrünung muss mindestens fünf Jahre gepflegt und unterhalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, außerdem Mieter im Einverständnis mit den Eigentümern, Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitenden sowie Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer — bei Vereinen alle fünf Jahre erneut. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen, die den Wohn- und Freizeitwert wesentlich verbessern und die Grünsubstanz ökologisch und stadtklimatisch aufwerten. Keine Förderung gibt es für Flächen, deren Gestaltung bereits einmal gefördert wurde, und für Pflanzverpflichtungen aus der Baumschutzsatzung, Pflanzgebote nach LBO oder Begrünungsauflagen von Baugenehmigungen. Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften, staatlicher Stellen sowie von Bauträgern, Versicherungen und Geldinstituten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Fassadenrenovierungen, aufwendige gärtnerische Anlagen und Skulpturen. Wer das nötige Fachwissen hat, darf die genehmigten Maßnahmen selbst ausführen; die Zuschusshöhe wird genauso berechnet wie bei Ausführung durch eine Fachfirma. Im Verwendungsnachweis zählen dann aber nur Material- und Leihgebühren, nicht die Arbeitszeit. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Kosten, wird er auf höchstens 100 Prozent der Aufwendungen gekürzt.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Begrünung nur zusammen mit Entsiegelung
Antrag vor Beginn und Vor-Ort-Termin
Fünf Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung
Antragsberechtigte
Nur erstmalige, freiwillige Maßnahmen
Ausgeschlossene Antragsteller
Eigenleistung möglich, aber ohne Arbeitszeit
Häufige Fragen
Was fördert die Stadt Karlsruhe beim Begrünungsprogramm konkret?
Wie viel Geld gibt es je Maßnahme?
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen bereits begrünten Hof?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
- Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen — Stadt Karlsruhe
- Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)
- Antragsformular Begrünungsförderung (PDF, Stand 2026)
- Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe — Offizielle Programmseitekarlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
- [02]Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
- [03]Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
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