Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
„Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen stets mit einer Entsiegelung einhergehen.“ Entsiegelungsmaßnahmen werden umgekehrt nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der Fläche gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art — auch wasserdurchlässige Beläge — werden seit der Novellierung im Juni 2022 nicht mehr bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und die Maßnahme mit dem Gartenbauamt in gestalterischer, gärtnerischer und denkmalpflegerischer Hinsicht abgestimmt und befürwortet sein. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersumme ist der Zustand zum Zeitpunkt der ersten Vor-Ort-Besichtigung. Die geförderte Begrünung muss mindestens fünf Jahre gepflegt und unterhalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein. Frei- und Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens 15 Quadratmeter groß sein; der Rückbau eines Schottergartens wird nur gefördert, wenn er vor 2020 angelegt wurde.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, außerdem Mieter im Einverständnis mit den Eigentümern, Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitern sowie gemeinnützige Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer und einer verbindlichen Kontaktperson, die alle fünf Jahre einen Antrag für eine ihrer Liegenschaften stellen können. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen, die den Wohn- und Freizeitwert wesentlich verbessern und die Grünsubstanz ökologisch und stadtklimatisch aufwerten. Keine Förderung gibt es für Flächen, deren Gestaltung bereits einmal gefördert wurde, und für Pflanzverpflichtungen aus der Baumschutzsatzung, Pflanzgebote nach LBO oder Begrünungsauflagen von Baugenehmigungen. Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften, staatlicher Stellen sowie von Bauträgern, Versicherungen und Geldinstituten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Fassadenrenovierungen, aufwendige gärtnerische Anlagen und Skulpturen. Wer das nötige Fachwissen hat, darf die genehmigten Maßnahmen selbst ausführen; die Zuschusshöhe wird genauso berechnet wie bei Ausführung durch eine Fachfirma. Im Verwendungsnachweis zählen dann aber nur Material- und Leihgebühren, nicht die Arbeitszeit. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Kosten, wird er auf höchstens 100 Prozent der Aufwendungen gekürzt.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Begrünung nur zusammen mit Entsiegelung | Entsiegelung ohne anschließende Begrünung und reine Nachpflanzungen ohne Entsiegelungsbezug werden nicht gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art, auch wasserdurchlässige Beläge, sind seit der Novellierung im Juni 2022 ausgeschlossen. |
| Antrag vor Beginn und Vor-Ort-Termin | Vor dem Antrag steht ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Gartenbauamt; der dort festgestellte Zustand bestimmt die Fördersumme. Wer ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Ausführung beginnt, verliert die Förderung. |
| Fünf Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung | Die Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten und gepflegt werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für eine Mieterhöhung sein. |
| Antragsberechtigte | Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümer und Gewerbetreibende mit höchstens zehn fest angestellten Mitarbeitern. Gemeinnützige Vereine können alle fünf Jahre einen Antrag für eine ihrer Liegenschaften stellen. |
| Nur erstmalige, freiwillige Maßnahmen | Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen, die nicht baurechtlich, per Satzung oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Jede Maßnahme wird je Anwesen oder Flurstück nur einmal gefördert. |
| Ausgeschlossene Antragsteller | Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften und staatlicher Stellen sowie Bauträger, Versicherungen und Geldinstitute. |
| Eigenleistung möglich, aber ohne Arbeitszeit | Mit entsprechendem Fachwissen dürfen Sie selbst bauen; der Zuschuss wird wie bei einer Fachfirma berechnet. Im Verwendungsnachweis zählen dann nur Material- und Leihkosten, die eigene Arbeitszeit nicht. |
| Frei- oder Dachfläche zusammenhängend mindestens 15 m² | Zur Förderung beantragte Frei- oder Dachflächen müssen zusammenhängend mindestens 15 Quadratmeter groß sein. |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Vor-Ort-Termin mit dem Gartenbauamt vereinbaren
Unter 0721 133-6732 oder per E-Mail an [email protected] fragen Sie einen Termin für die erste Besichtigung an. Der Zustand beim ersten Ortstermin ist die Grundlage für die Berechnung der Fördersumme.
- 02
Antrag mit Fotos, Skizze und Pflanzliste einreichen
Nach positiver Bewertung füllen Sie den Antragsvordruck aus und reichen ihn mit mindestens zwei Fotos, einer maßstäblichen Skizze und einer Pflanzliste beim Gartenbauamt ein. Vergeben Sie vorher keine Aufträge: Schon ein Leistungs- oder Liefervertrag gilt als Beginn, Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren sind ausgenommen.
- 03
Bescheid des Gartenbauamts abwarten
Das Gartenbauamt teilt Fördersumme und Bedingungen in einem schriftlichen Bescheid mit. Geprüft und bewilligt wird in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- 04
Begrünung umsetzen und Fertigstellung melden
Die Arbeiten übernimmt eine Fachfirma oder, bei entsprechendem Fachwissen, der Antragsteller selbst. Nach Abschluss informieren Sie das Gartenbauamt über die Fertigstellung.
- 05
Verwendungsnachweis, Abnahme und Auszahlung
Den Vordruck „Verwendungsnachweis“ erhalten Sie vom Gartenbauamt; Sie füllen ihn aus und legen alle Rechnungen bei. Nach einer kurzen Abnahme vor Ort wird der Zuschuss überwiesen, höchstens bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten.
Häufige Fragen
Was fördert die Stadt Karlsruhe beim Begrünungsprogramm konkret?
Wie viel Geld gibt es je Maßnahme?
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen bereits begrünten Hof?
Wie dick muss das Substrat bei einer Dachbegrünung sein?
Wird der Umbau eines Schottergartens gefördert?
Welche Fassadenbegrünung wird gefördert und was ist ein Rankschutzkorb?
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
- Förderprogramm zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen — Stadt Karlsruhe
- Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)
- Antragsformular Begrünungsförderung (PDF, Stand 2026)
- Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)
- Pflanzempfehlungen für die Fassadenbegrünung — Schling- und Kletterpflanzen (PDF)
- Bunte Vielfalt in Vorgärten (PDF)
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe — Offizielle Programmseitekarlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
- [02]Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
- [03]Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe mit Fokus auf Karlsruhe. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.