BundesBonus
Förderkredit · bis 140.650 € + Tilgungszuschuss · bis 20 % Land

Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende

Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum in Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Darlehen bis 113.860 Euro pro Wohnheimplatz, 20% Tilgungsnachlass.

Max. Kreditrahmen
140.650 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Förderhöhe 113.860 € – 140.650 €
Tilgungszuschuss bis 20 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen, Student, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Programm unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum in Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Gefördert werden Neubau, Aus-/Umbau, Erweiterungen und in Ausnahmefällen Neubauten an wachsenden Hochschulstandorten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende in Einzelapartments, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften

Besonders förderungswürdig an Hochschulstandorten in Niedersachsen

Neubau, Aus-/Umbau oder Erweiterung von Gebäuden

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 18.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    20 %
    140.650 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
703.250 €

Förderfähig sind max. 703.250 €

Rechnerische Schätzung
140.650 €

pro Antrag

Förderquote20%
  • Gesamtkosten703.250 €
  • Förderfähige Basis703.250 €
  • Zuschuss– 140.650 €
  • Dein Eigenanteil562.600 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung bei der für den Bauort zuständigen kommunalen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Erforderliche Unterlagen: Selbstauskunft, Baubeschreibung, Kosten-Finanzierungsaufteilung, Identitätsfeststellung. Checkliste bei Wohnraumförderstellen erhältlich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Darlehen?
Das Darlehen beträgt bis zu 113.860 Euro je Wohnheimplatz. Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Apartments beträgt die Höhe bis zu 140.650 Euro je Wohnheimplatz.
Wie wird der Tilgungsnachlass gewährt?
Der Tilgungsnachlass von 20% des Darlehensursprungsbetrags wird zu zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahmen und zu einem Drittel nach Ablauf von 20 Jahren gewährt.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften, Genossenschaften und Baugemeinschaften, die Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende schaffen möchten.
Wo stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) eingereicht. Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Junges Wohnen — Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  2. [02]
    Produktinformation Wohnheimplätze
    nbank.dePrimärquelleInvestitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)