BundesBonus
Förderkredit Land

Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende

Brandenburger Förderprogramm 'Junges Wohnen' für Bauherren, Investoren und Träger zur Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Bis 500 Euro je m² Wohnfläche als Zuschuss, 2.200 Euro je m² als zinsfreies Darlehen über die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren.

Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm 'Junges Wohnen' fördert das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Bund die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Antragsberechtigt sind Bauherren, Investoren und Träger (natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte — z. B. Unternehmen, Genossenschaften, Vereine). Gefördert wird der Neubau von Wohnheimen oder modellhaften Wohnprojekten, umfassende Modernisierungen und Sanierungen bestehender Gebäude, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie der zusätzliche Einbau von Aufzügen. Wohnungen sind ausschließlich für Studierende und Auszubildende bestimmt; die Mieter müssen dies durch Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung nachweisen.

Schnell-Check

Passt Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Bauherr, Investor oder Träger (natürliche oder juristische Person)

Vorhaben in Brandenburg, nahe Hochschulstandort oder Ausbildungsbetrieb

Kommunale Stellungnahme liegt vor

Wohnraum ausschließlich für Studierende und Auszubildende

Eigenleistung mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten

Miethöhe maximal Netto-Anteil der BAföG-Wohnpauschale

Wie stellst du den Antrag?

Beantragung bei der ILB mit den Formularen der Wohnraumförderung in Papierform. Erforderlich sind eine kommunale Stellungnahme sowie der Nachweis persönlicher und wirtschaftlicher Zuverlässigkeit nach § 10 Abs. 2 BbgWoFG. Beratung unter 0331 660-1322.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm 'Junges Wohnen' beantragen?
Bauherren, Investoren und Träger — natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte. Dazu zählen Unternehmen, Genossenschaften und Vereine.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Bis zu 500 Euro je m² Wohnfläche als Zuschuss. Zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung. Außerdem ein Aufwendungszuschuss von anfänglich 2,50 Euro je m² monatlich über 15 Jahre.
Wie hoch ist das Darlehen?
Bis zu 2.200 Euro je m² Wohnfläche, zinsfrei für die Zweckbindungsfrist von 35 Jahren. Die anfängliche Tilgung beträgt 2 Prozent jährlich. Bei längerer Zweckbindung sind zusätzliche Zuschüsse möglich.
Wer darf in den geförderten Wohnungen leben?
Die Wohnungen sind ausschließlich für Studierende und Auszubildende bestimmt. Die Mieter müssen dies durch eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag nachweisen. Die Miethöhe ist auf den Netto-Anteil der BAföG-Wohnpauschale begrenzt.
Bis wann läuft das Programm?
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig.

Mehr zu Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]