Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Programm 'Junges Wohnen' fördert das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Bund die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Antragsberechtigt sind Bauherren, Investoren und Träger (natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte — z. B. Unternehmen, Genossenschaften, Vereine). Gefördert wird der Neubau von Wohnheimen oder modellhaften Wohnprojekten, umfassende Modernisierungen und Sanierungen bestehender Gebäude, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie der zusätzliche Einbau von Aufzügen. Wohnungen sind ausschließlich für Studierende und Auszubildende bestimmt; die Mieter müssen dies durch Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung nachweisen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Bauherr, Investor oder Träger (natürliche oder juristische Person)
Vorhaben in Brandenburg, nahe Hochschulstandort oder Ausbildungsbetrieb
Kommunale Stellungnahme liegt vor
Wohnraum ausschließlich für Studierende und Auszubildende
Eigenleistung mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten
Miethöhe maximal Netto-Anteil der BAföG-Wohnpauschale
Wie stellst du den Antrag?
Beantragung bei der ILB mit den Formularen der Wohnraumförderung in Papierform. Erforderlich sind eine kommunale Stellungnahme sowie der Nachweis persönlicher und wirtschaftlicher Zuverlässigkeit nach § 10 Abs. 2 BbgWoFG. Beratung unter 0331 660-1322.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm 'Junges Wohnen' beantragen?
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Wie hoch ist das Darlehen?
Wer darf in den geförderten Wohnungen leben?
Bis wann läuft das Programm?
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Unsere Quellen
- [01]Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende — Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)