Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Förderhöhe | bis zu 765.000 € |
| Förderquote | bis 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der 2. Förderrichtlinie der Initiative JOBvision (Richtlinie vom 25. August 2026, Bundesanzeiger vom 18.09.2026) fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Modellprojekte, die erproben, wie Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) in unterschiedlichen Regionen und/oder Branchen durch innovative und individuelle Leistungen unterstützt werden können, damit sie in die duale Berufsausbildung einsteigen, ihre Ausbildungsaktivitäten wieder aufnehmen oder aufrechterhalten und ausbauen. Die Ansätze sollen nach erfolgreicher Erprobung in regionalen Unterstützungsstrukturen verankert und auf weitere Unternehmen oder Branchen übertragen werden. Umgesetzt und begleitet wird die Initiative vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das als Bewilligungsbehörde fungiert.
Bezugsrahmen sind ausschließlich Ausbildungsberufe nach den §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise den §§ 25 und 26 der Handwerksordnung. Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben; bei Verbundvorhaben regeln die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die erforderlichen Partner, zum Beispiel regionale zuständige Stellen und die Agentur für Arbeit, müssen ihre Unterstützung schriftlich bestätigen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaft des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig ist? |
| Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland? |
| Können Sie die nicht geförderten, aber notwendigen Ausgaben selbst oder durch Dritte aufbringen und die Gesamtfinanzierung im Bewilligungszeitraum sicherstellen? |
| Bezieht sich das Modellprojekt ausschließlich auf Ausbildungsberufe nach §§ 4 und 5 BBiG beziehungsweise §§ 25 und 26 HwO? |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 765.000 € |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten; der Beginn der Förderung ist für den 1. April 2027 vorgesehen. Gefördert wird der abgrenzbare projektspezifische Mehrbedarf für zusätzliches Projektpersonal (in der Regel bis zur Vergütung nach Entgeltgruppe E 13 TVöD), innovative Veranstaltungs- und Vernetzungsformate (bis maximal 20.000 Euro je Projekt) und Reisen (Bundesreisekostengesetz analog; für die Teilnahme an den verpflichtenden Vernetzungsveranstaltungen können bis zu 750 Euro je Person beantragt werden, in der Regel für bis zu zwei Personen und zwei Termine pro Jahr). Nicht gefördert werden unter anderem Mieten, Rechner und Software, Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Internetpräsenz, Printerzeugnisse und Messebeteiligungen; diese Ausgaben bringt der Antragsteller als angemessene Eigenbeteiligung ein.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 765.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten765.000 €
- Förderfähige Basis765.000 €
- Zuschuss– 765.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Das Verfahren ist einstufig. Der vollständige Antrag besteht aus dem förmlichen Förderantrag über das Portal easy-Online, dem Antragskonzept (Vorlagen des BIBB) und der Übersicht „Projektgesamtausgaben“; alle Anlagen sind im System hochzuladen. Die Anträge sind bis spätestens 15. Dezember 2026 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten wird der Antrag in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator gestellt. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Häufige Fragen
Wer kann bei JOBvision (2. Förderrichtlinie) einen Antrag stellen?
Bis wann müssen die Anträge vorliegen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Ausgaben sind förderfähig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]JOBvision – Modellprojekte für Unterstützungsstrukturen zur Fachkräftesicherung in Klein- und Kleinstunternehmen — Offizielle Programmseitebundesanzeiger.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- [02]2. Förderrichtlinie der Initiative JOBvision (BMBFSFJ)bmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.