BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund Aktuell bis 15.12.2026

JOBvision – Modellprojekte für Unterstützungsstrukturen zur Fachkräftesicherung in Klein- und Kleinstunternehmen

JOBvision ist eine Initiative des Bundesbildungsministeriums zur Stärkung der dualen Berufsausbildung. Die zweite Förderrichtlinie finanziert Modellprojekte, die Klein- und Kleinstunternehmen beim Einstieg in die Ausbildung und beim Ausbau ihrer Ausbildungsaktivitäten unterstützen. Antragsberechtigt sind juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften, die in der beruflichen Bildung tätig sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 765.000 Euro je Projekt; Anträge sind bis zum 15.12.2026 einzureichen.

Max. Förderung
765.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderhöhe bis zu 765.000 €
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der 2. Förderrichtlinie der Initiative JOBvision (Richtlinie vom 25. August 2026, Bundesanzeiger vom 18.09.2026) fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Modellprojekte, die erproben, wie Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) in unterschiedlichen Regionen und/oder Branchen durch innovative und individuelle Leistungen unterstützt werden können, damit sie in die duale Berufsausbildung einsteigen, ihre Ausbildungsaktivitäten wieder aufnehmen oder aufrechterhalten und ausbauen. Die Ansätze sollen nach erfolgreicher Erprobung in regionalen Unterstützungsstrukturen verankert und auf weitere Unternehmen oder Branchen übertragen werden. Umgesetzt und begleitet wird die Initiative vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das als Bewilligungsbehörde fungiert.

Bezugsrahmen sind ausschließlich Ausbildungsberufe nach den §§ 4 und 5 des Berufsbildungsgesetzes beziehungsweise den §§ 25 und 26 der Handwerksordnung. Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben; bei Verbundvorhaben regeln die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die erforderlichen Partner, zum Beispiel regionale zuständige Stellen und die Agentur für Arbeit, müssen ihre Unterstützung schriftlich bestätigen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaft des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig ist?
Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland?
Können Sie die nicht geförderten, aber notwendigen Ausgaben selbst oder durch Dritte aufbringen und die Gesamtfinanzierung im Bewilligungszeitraum sicherstellen?
Bezieht sich das Modellprojekt ausschließlich auf Ausbildungsberufe nach §§ 4 und 5 BBiG beziehungsweise §§ 25 und 26 HwO?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %765.000 €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung für eine Förderdauer von bis zu 36 Monaten; der Beginn der Förderung ist für den 1. April 2027 vorgesehen. Gefördert wird der abgrenzbare projektspezifische Mehrbedarf für zusätzliches Projektpersonal (in der Regel bis zur Vergütung nach Entgeltgruppe E 13 TVöD), innovative Veranstaltungs- und Vernetzungsformate (bis maximal 20.000 Euro je Projekt) und Reisen (Bundesreisekostengesetz analog; für die Teilnahme an den verpflichtenden Vernetzungsveranstaltungen können bis zu 750 Euro je Person beantragt werden, in der Regel für bis zu zwei Personen und zwei Termine pro Jahr). Nicht gefördert werden unter anderem Mieten, Rechner und Software, Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Internetpräsenz, Printerzeugnisse und Messebeteiligungen; diese Ausgaben bringt der Antragsteller als angemessene Eigenbeteiligung ein.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für JOBvision
765.000 €

Förderfähig sind max. 765.000 €

Rechnerische Schätzung
765.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten765.000 €
  • Förderfähige Basis765.000 €
  • Zuschuss– 765.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Das Verfahren ist einstufig. Der vollständige Antrag besteht aus dem förmlichen Förderantrag über das Portal easy-Online, dem Antragskonzept (Vorlagen des BIBB) und der Übersicht „Projektgesamtausgaben“; alle Anlagen sind im System hochzuladen. Die Anträge sind bis spätestens 15. Dezember 2026 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten wird der Antrag in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator gestellt. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Häufige Fragen

Wer kann bei JOBvision (2. Förderrichtlinie) einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Die Klein- und Kleinstunternehmen selbst sind die Zielgruppe der Unterstützungsleistungen der Modellprojekte.
Bis wann müssen die Anträge vorliegen?
Die Anträge sind bis spätestens 15. Dezember 2026 über easy-Online einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Beginn der Förderung ist für den 1. April 2027 vorgesehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Auf Antrag kann eine anteilige Zuwendung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, maximal jedoch 765.000 Euro pro Projekt für den Bewilligungszeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Höhe richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig ist der abgrenzbare projektspezifische Mehrbedarf für zusätzliches Projektpersonal, innovative Veranstaltungs- und Vernetzungsformate (bis maximal 20.000 Euro je Projekt) und Reisen (Bundesreisekostengesetz analog; für die Teilnahme an den verpflichtenden Vernetzungsveranstaltungen können bis zu 750 Euro je Person beantragt werden). Mieten, Rechner und Software, Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Internetpräsenz, Printerzeugnisse und Messebeteiligungen sind nicht förderfähig und als Eigenbeteiligung einzubringen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    JOBvision – Modellprojekte für Unterstützungsstrukturen zur Fachkräftesicherung in Klein- und Kleinstunternehmen — Offizielle Programmseite
    bundesanzeiger.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  2. [02]
    2. Förderrichtlinie der Initiative JOBvision (BMBFSFJ)
    bmbfsfj.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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