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Zuschuss · bis 5.340 € Land

Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte Hamburg – IFB

Die IFB Hamburg zahlt registrierten Sozialen Wohnbegleitungen eine Prämie von 1.980 bis 5.340 € (zzgl. 990 € je weitere Person), wenn sie wohnungslosen Haushalten erfolgreich eine Wohnung vermitteln und diese im ersten Jahr nach Mietbeginn begleiten. Die Prämie wird in zwei Hälften ausgezahlt.

Max. Förderung
5.340 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 1.980 € – 5.340 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Prämienrichtlinie der IFB Hamburg fördert die Vermittlung von Wohnungen an wohnungslose Haushalte durch registrierte Soziale Wohnbegleitungen. Als wohnungslos gilt, wer die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsbestätigung erfüllt. Die Soziale Wohnbegleitung muss den Haushalt auch während des ersten Jahres nach Mietbeginn in Miet- und Wohnungsangelegenheiten unterstützen und bei Problemen im Mietverhältnis helfen. Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und in zwei gleichen Hälften ausgezahlt: die erste nach Bewilligung, die zweite frühestens ein Jahr nach Mietbeginn.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorherige Registrierung als Soziale Wohnbegleitung bei der IFB Hamburg erforderlich

Immobilienmakler nur förderfähig, wenn Tätigkeit außerhalb der gewerblichen Tätigkeit und unentgeltlich

Betreuung und Unterstützung des vermittelten Haushalts während des ersten Jahres nach Mietbeginn Pflicht

Geförderter Haushalt muss Voraussetzungen für Dringlichkeitsbestätigung erfüllen (wohnungslos)

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbare Prämie je nach Haushaltsgröße: 1-Personen-Haushalt 1.980 €, 2 Personen 2.400 €, 3 Personen 2.820 €, 4 Personen 3.390 €, 5 Personen 4.710 €, 6 Personen 5.340 €, jede weitere Person zusätzlich 990 €. Auszahlung in zwei Hälften: erste Hälfte nach Bewilligung, zweite frühestens ein Jahr nach Mietbeginn.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Als Soziale Wohnbegleitung registrieren

    Die Soziale Wohnbegleitung lässt sich zunächst auf dem vorgegebenen Vordruck bei der IFB Hamburg registrieren.

  2. 02

    Antrag auf Zahlung der Prämie stellen

    Nach erfolgreicher Vermittlung wird der Antrag auf Zahlung der Prämie auf dem vorgegebenen Vordruck gestellt.

  3. 03

    Prüfung und Auszahlung der ersten Hälfte

    Die IFB Hamburg prüft die Anträge und zahlt nach Bewilligung die erste Hälfte der Prämie aus.

  4. 04

    Zweite Hälfte nach einem Jahr abrufen

    Die zweite Hälfte der Prämie wird frühestens ein Jahr nach Mietbeginn auf dem vorgegebenen Vordruck zusammen mit der Bestätigung des Mieters abgerufen.

Häufige Fragen

Wer kann die Prämienrichtlinie für wohnungslose Haushalte beantragen?
Antragsberechtigt sind bei der IFB Hamburg vorab registrierte Soziale Wohnbegleitungen, die wohnungslosen Haushalten erfolgreich eine Wohnung vermitteln. Immobilienmakler sind nur förderfähig, wenn sie die Wohnbegleitung außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit und unentgeltlich durchführen.
Wie hoch ist die Prämie und wann wird sie ausgezahlt?
Die Prämie beträgt je nach Haushaltsgröße zwischen 1.980 € (1 Person) und 5.340 € (6 Personen), für jede weitere Person kommen 990 € hinzu. Die erste Hälfte wird nach Bewilligung, die zweite frühestens ein Jahr nach Mietbeginn ausgezahlt.
Welche Leistungen muss die Soziale Wohnbegleitung erbringen?
Die Soziale Wohnbegleitung muss aktiv nach passenden Wohnungen suchen, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt eines Wohnungsangebots auf einen Mietvertragsabschluss hinwirken und den Haushalt während des gesamten ersten Jahres nach Mietbeginn in Miet- und Wohnungsangelegenheiten beraten und unterstützen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Kontakt IFB Hamburg – Prämienrichtlinie
    PrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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