Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | 1.980 € – 5.340 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Prämienrichtlinie der IFB Hamburg fördert die Vermittlung von Wohnungen an wohnungslose Haushalte durch registrierte Soziale Wohnbegleitungen. Als wohnungslos gilt, wer die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsbestätigung erfüllt. Die Soziale Wohnbegleitung muss den Haushalt auch während des ersten Jahres nach Mietbeginn in Miet- und Wohnungsangelegenheiten unterstützen und bei Problemen im Mietverhältnis helfen. Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und in zwei gleichen Hälften ausgezahlt: die erste nach Bewilligung, die zweite frühestens ein Jahr nach Mietbeginn.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorherige Registrierung als Soziale Wohnbegleitung bei der IFB Hamburg erforderlich
Immobilienmakler nur förderfähig, wenn Tätigkeit außerhalb der gewerblichen Tätigkeit und unentgeltlich
Betreuung und Unterstützung des vermittelten Haushalts während des ersten Jahres nach Mietbeginn Pflicht
Geförderter Haushalt muss Voraussetzungen für Dringlichkeitsbestätigung erfüllen (wohnungslos)
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbare Prämie je nach Haushaltsgröße: 1-Personen-Haushalt 1.980 €, 2 Personen 2.400 €, 3 Personen 2.820 €, 4 Personen 3.390 €, 5 Personen 4.710 €, 6 Personen 5.340 €, jede weitere Person zusätzlich 990 €. Auszahlung in zwei Hälften: erste Hälfte nach Bewilligung, zweite frühestens ein Jahr nach Mietbeginn.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Als Soziale Wohnbegleitung registrieren
Die Soziale Wohnbegleitung lässt sich zunächst auf dem vorgegebenen Vordruck bei der IFB Hamburg registrieren.
- 02
Antrag auf Zahlung der Prämie stellen
Nach erfolgreicher Vermittlung wird der Antrag auf Zahlung der Prämie auf dem vorgegebenen Vordruck gestellt.
- 03
Prüfung und Auszahlung der ersten Hälfte
Die IFB Hamburg prüft die Anträge und zahlt nach Bewilligung die erste Hälfte der Prämie aus.
- 04
Zweite Hälfte nach einem Jahr abrufen
Die zweite Hälfte der Prämie wird frühestens ein Jahr nach Mietbeginn auf dem vorgegebenen Vordruck zusammen mit der Bestätigung des Mieters abgerufen.
Häufige Fragen
Wer kann die Prämienrichtlinie für wohnungslose Haushalte beantragen?
Wie hoch ist die Prämie und wann wird sie ausgezahlt?
Welche Leistungen muss die Soziale Wohnbegleitung erbringen?
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Unsere Quellen
- [01]Programmseite Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte – IFB Hamburgifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [02]Kontakt IFB Hamburg – PrämienrichtliniePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- [03]Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalteifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)