BundesBonus
Förderkredit · bis 200.000 € Land

IB.SH Immo Eigentum

Günstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für Kauf oder Neubau selbst genutzter Immobilien in SH – 15.000 bis 200.000 Euro, Zinsbindung 10 oder 15 Jahre.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe 15.000 € – 200.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer, Familie

Worum geht es?

Mit dem Darlehen IB.SH Immo Eigentum ergänzt die Investitionsbank Schleswig-Holstein die weitere Immobilienfinanzierung der Hausbank. Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein — Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgenommen. Die grundbuchliche Absicherung im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank. Die IB.SH-interne Immobilienbewertung ist kostenfrei.

Schnell-Check

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Die finanzierte Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind vom Programm ausgeschlossen.

Das Darlehen ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die die geförderte Immobilie selbst bewohnen. Eine rein vermietete Nutzung ist nicht förderfähig.

Antragsteller müssen mindestens 7,5 % der gesamten Kosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung in die Finanzierung einbringen.

Das Darlehen beträgt mindestens 15.000 Euro und maximal 200.000 Euro. Beträge außerhalb dieses Rahmens können nicht über das IB.SH Immo Eigentum-Programm finanziert werden.

Der Antrag wird nicht direkt bei der IB.SH gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse oder Volksbank). Die Hausbank leitet den Antrag über das IB.SH-Finanz@ss-Tool weiter.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Immobilie in Schleswig-Holstein

Die finanzierte Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind vom Programm ausgeschlossen.

Selbst genutzte Immobilie

Das Darlehen ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die die geförderte Immobilie selbst bewohnen. Eine rein vermietete Nutzung ist nicht förderfähig.

Eigenkapital mind. 7,5 %

Antragsteller müssen mindestens 7,5 % der gesamten Kosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung in die Finanzierung einbringen.

Darlehensbetrag 15.000–200.000 €

Das Darlehen beträgt mindestens 15.000 Euro und maximal 200.000 Euro. Beträge außerhalb dieses Rahmens können nicht über das IB.SH Immo Eigentum-Programm finanziert werden.

Antragstellung über Hausbank

Der Antrag wird nicht direkt bei der IB.SH gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse oder Volksbank). Die Hausbank leitet den Antrag über das IB.SH-Finanz@ss-Tool weiter.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungstermin bei der Hausbank vereinbaren

    Als erstes nimmt der Antragsteller Kontakt zu seiner Hausbank (Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank) auf und schildert sein Vorhaben. Die Hausbank prüft die Gesamtfinanzierung und berät dazu, ob das IB.SH Immo Eigentum als Ergänzungskredit sinnvoll eingesetzt werden kann.

  2. 02

    Antrag über IB.SH Finanz@ss einreichen

    Die Hausbank stellt den Förderantrag im Namen des Antragstellers über das Online-Portal IB.SH Finanz@ss. Hierfür werden Unterlagen zum Objekt (Kaufvertragsentwurf oder Baubeschreibung), zur Finanzierung und zum Eigenkapitalnachweis benötigt. Der Antrag muss vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags eingereicht werden.

  3. 03

    Förderzusage der IB.SH abwarten

    Die IB.SH prüft den Antrag und erteilt bei positiver Entscheidung eine schriftliche Förderzusage an die Hausbank. Erst mit dieser Zusage darf der Kauf- oder Bauvertrag rechtverbindlich unterschrieben werden. Eine vorzeitige Unterzeichnung führt zum Verlust des Förderanspruchs.

  4. 04

    Notartermin und Grundbucheintragung

    Nach Erhalt der Förderzusage wird der Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Gleichzeitig wird die Grundschuld der IB.SH im Grundbuch im Rang nach der Hausbank eingetragen. Der Notar koordiniert die Rangfolge der Grundschulden.

  5. 05

    Auszahlung des Darlehens

    Das Darlehen wird nach Vorlage der erforderlichen Sicherheiten (Grundschuld) ausgezahlt. Bei Neubauprojekten erfolgt die Auszahlung oft in Teilbeträgen nach Baufortschritt. In der Auszahlungsphase fallen zunächst nur Zinsen an; die Tilgung beginnt im Folgemonat nach Vollauszahlung, spätestens 24 Monate nach Darlehenszusage.

  6. 06

    Laufende Tilgung und Zinsbindungsende

    Nach vollständiger Auszahlung laufen die Tilgungsraten gemäß dem gewählten Tilgungssatz (1 % oder 2 %) und der Zinsbindung (10 oder 15 Jahre). Am Ende der Zinsbindung wird eine Anschlussfinanzierung mit der IB.SH oder einem anderen Institut vereinbart, sofern das Darlehen noch nicht vollständig getilgt ist.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das IB.SH Immo Eigentum?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Immobilie in Schleswig-Holstein kaufen oder neu bauen und dort selbst wohnen wollen. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausdrücklich ausgeschlossen. Unternehmen, Vereine oder kommunale Träger können das Programm nicht in Anspruch nehmen.
Wie hoch muss die Eigenbeteiligung mindestens sein?
Die IB.SH verlangt eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten. Diese kann in Form von Eigenkapital oder Arbeitsleistung (Eigenleistung beim Bau) eingebracht werden. Eine Kombination beider Formen ist möglich. Finanzierungen ohne jeglichen Eigenanteil werden grundsätzlich nicht bewilligt.
Welche Zinsbindungs-Varianten gibt es und wie lauten die aktuellen Konditionen?
Das Programm bietet zwei Zinsbindungsvarianten. Bei 10 Jahren Zinsbindung liegen die Sollzinsen je nach Tilgungssatz bei 4,20 % bis 4,22 % (Effektivzins: 4,34 % bis 4,35 %). Bei 15 Jahren Zinsbindung betragen die Sollzinsen 4,43 % bis 4,48 % (Effektivzins: 4,58 % bis 4,62 %). Für 1 % oder 2 % anfängliche Tilgung stehen jeweils eigene Konditionszeilen zur Verfügung. Alle Konditionen können sich ändern.
Welche Sicherheiten verlangt die IB.SH?
Die IB.SH besichert das Darlehen durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner (Hausbank). Da die IB.SH im Nachrang steht, muss zunächst die Hausbank ihre Erstranggrundschuld absichern. Antragsteller müssen dies bei der Grundbucheintragung berücksichtigen und ggf. mit dem Notar und der Hausbank abstimmen.
Kann das IB.SH Immo Eigentum mit KfW-Programmen kombiniert werden?
Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) ist ausdrücklich nicht möglich. Andere öffentliche Fördermittel — beispielsweise KfW-Energieeffizienz-Programme oder Landesmittel aus anderen Töpfen — können grundsätzlich kombiniert werden, sofern die jeweiligen Programmbedingungen dem nicht entgegenstehen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der IB.SH eingereicht, sondern über eine Hausbank (Finanzierungspartner), etwa eine Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank. Die Hausbank nutzt dafür das Online-Tool IB.SH Finanz@ss. Nach Einreichung prüft die IB.SH den Antrag und erteilt bei positiver Entscheidung eine Förderzusage. Erst danach darf der Kauf- oder Bauvertrag rechtverbindlich abgeschlossen werden.
Ist das Darlehen auch für Modernisierungen nutzbar oder nur für Neubau und Kauf?
Das IB.SH Immo Eigentum ist ausschließlich für den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien in Schleswig-Holstein bestimmt. Reine Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an bereits im Besitz befindlichen Objekten sind nicht förderfähig. Für energetische Sanierungen stellt die IB.SH andere Produkte bereit.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB.SH Immo Eigentum – Produktseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    IB.SH Immo Eigentum – Produktinformationsblatt (PDF)
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen IB.SH-Produkte
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  4. [04]
    IB.SH Finanz@ss – Online-Antragsportal
    finanzass.ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)