Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Förderhöhe | 3.000 € – 35.000 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Unternehmen |
Worum geht es?
Der IB.SH Mikrokredit ist ein Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für die Neugründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein. Die Förderung steht natürlichen Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern offen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen, spätestens im 2. vollen Geschäftsjahr muss die Tätigkeit als Vollerwerb ausgeübt werden. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebssitz in Schleswig-Holstein
Das gefoerderte Unternehmen muss seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstaette in Schleswig-Holstein haben. Vorhaben ausserhalb des Landes sind nicht foerderfaehig.
Unternehmensalter bis 5 Jahre
Antragsberechtigt sind Neugruendungen sowie bestehende Unternehmen in den ersten fuenf Jahren nach Gruendung. Aeltere Unternehmen sind ausgeschlossen.
Darlehensvolumen 3.000 bis 35.000 Euro
Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Bei groesserem Kapitalbedarf ist auf andere IB.SH- oder KfW-Programme auszuweichen.
Kaufmaennische und fachliche Qualifikation
Der Antragsteller muss ausreichende kaufmaennische und fachliche Qualifikationen fuer das Vorhaben nachweisen. Negative Schufa-Eintraege ohne Erledigungsvermerk fuehren zum Ausschluss.
Foerderfaehige Vorhabenart
Foerderfaehig sind Neugruendung, Uebernahme und Festigung. Nicht foerderfaehig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten oder die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorabberatung bei den Foerderlotsen
Kostenfreies Erstgespraech mit den Foerderlotsen der IB.SH zur Pruefung, ob der Mikrokredit zum Vorhaben passt. Erreichbar unter 0431 9905-3365 oder [email protected].
- 02
Pflicht-Beratungsgespraech bei Kooperationspartner
Vor jeder Antragstellung ist ein Beratungsgespraech bei einem regionalen Kooperationspartner der IB.SH verpflichtend. Dort werden Businessplan und Finanzierungsbedarf geprueft und ein Beratungsnachweis ausgestellt.
- 03
Antragsunterlagen vorbereiten
Antragsformular, Selbstauskunft, PEP-Erklaerung, De-minimis-Erklaerung, Datenschutzhinweise und Schufa-Information vollstaendig ausfuellen. Businessplan, Finanzplanung und Lebenslauf beilegen.
- 04
Antrag direkt bei IB.SH einreichen
Vollstaendige Unterlagen als PDF mit eingescannter Unterschrift an [email protected] senden. Es handelt sich um ein Direktantragsverfahren ohne Hausbank-Beteiligung.
- 05
Pruefung und Zusage durch IB.SH
Die IB.SH prueft Bonitaet, Tragfaehigkeit und Foerderfaehigkeit. Im Anschluss erfolgt ein Darlehensvertrag mit notariellem Schuldanerkenntnis als Sicherheit.
- 06
Auszahlung und Tilgung
Nach Vertragsunterzeichnung wird das Darlehen ausgezahlt. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, danach erfolgt die Rueckzahlung in gleichbleibenden Monatsraten ueber die Restlaufzeit zu 5,7 Prozent fest. Sondertilgungen sind kostenfrei moeglich.
Häufige Fragen
Wer kann den IB.SH Mikrokredit beantragen?
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeit hat es?
Wie hoch ist der Zinssatz?
Welche Vorhaben sind foerderfaehig?
Wie laeuft die Antragstellung ab?
Welche Sicherheiten werden verlangt?
Ist eine Kombination mit anderen Foerderprogrammen moeglich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]IB.SH Mikrokredit – Produktseite der Investitionsbank Schleswig-Holsteinib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
- [02]IB.SH Mikrokredit – Eintrag in der Foerderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.dePrimärquelleBMWK Foerderdatenbank
- [03]De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropaeische Kommission
- [04]Foerderlotsen der IB.SH – Kostenfreie Vorabberatungib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein