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Förderkredit · bis 35.000 € Land

IB.SH Mikrokredit

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gründer und junge Unternehmen mit einem Mikrokredit von 3.000 bis 35.000 Euro über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Max. Kreditrahmen
35.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe 3.000 € – 35.000 €
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Der IB.SH Mikrokredit ist ein Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für die Neugründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein. Die Förderung steht natürlichen Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern offen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen, spätestens im 2. vollen Geschäftsjahr muss die Tätigkeit als Vollerwerb ausgeübt werden. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schnell-Check

Passt IB.SH Mikrokredit zu dir?

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Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Vorhaben ausserhalb des Landes sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Neugründungen sowie bestehende Unternehmen in den ersten fuenf Jahren nach Gründung. Ältere Unternehmen sind ausgeschlossen.

Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Bei größerem Kapitalbedarf ist auf andere IB.SH- oder KfW-Programme auszuweichen.

Der Antragsteller muss ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikationen für das Vorhaben nachweisen. Negative Schufa-Einträge ohne Erledigungsvermerk führen zum Ausschluss.

Förderfähig sind Neugründung, Übernahme und Festigung. Nicht förderfähig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten oder die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebssitz in Schleswig-Holstein

Das geförderte Unternehmen muss seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Vorhaben ausserhalb des Landes sind nicht förderfähig.

Unternehmensalter bis 5 Jahre

Antragsberechtigt sind Neugründungen sowie bestehende Unternehmen in den ersten fuenf Jahren nach Gründung. Ältere Unternehmen sind ausgeschlossen.

Darlehensvolumen 3.000 bis 35.000 Euro

Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Bei größerem Kapitalbedarf ist auf andere IB.SH- oder KfW-Programme auszuweichen.

Kaufmännische und fachliche Qualifikation

Der Antragsteller muss ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikationen für das Vorhaben nachweisen. Negative Schufa-Einträge ohne Erledigungsvermerk führen zum Ausschluss.

Förderfähige Vorhabenart

Förderfähig sind Neugründung, Übernahme und Festigung. Nicht förderfähig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten oder die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.

Was bekommst du konkret?

Darlehen zwischen 3.000 und 35.000 Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Je Vorhaben kann der Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird. Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 Euro nicht übersteigen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorabberatung bei den Förderlotsen

    Kostenfreies Erstgespräch mit den Förderlotsen der IB.SH zur Prüfung, ob der Mikrokredit zum Vorhaben passt. Erreichbar unter 0431 9905-3365 oder [email protected].

  2. 02

    Pflicht-Beratungsgespräch bei Kooperationspartner

    Vor jeder Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei einem regionalen Kooperationspartner der IB.SH verpflichtend. Dort werden Businessplan und Finanzierungsbedarf geprüft und ein Beratungsnachweis ausgestellt.

  3. 03

    Antragsunterlagen vorbereiten

    Antragsformular, Selbstauskunft, PEP-Erklärung, De-minimis-Erklärung, Datenschutzhinweise und Schufa-Information vollständig ausfüllen. Businessplan, Finanzplanung und Lebenslauf beilegen.

  4. 04

    Antrag direkt bei IB.SH einreichen

    Vollständige Unterlagen als PDF mit eingescannter Unterschrift an [email protected] senden. Es handelt sich um ein Direktantragsverfahren ohne Hausbank-Beteiligung.

  5. 05

    Prüfung und Zusage durch IB.SH

    Die IB.SH prüft Bonität, Tragfähigkeit und Förderfähigkeit. Im Anschluss erfolgt ein Darlehensvertrag mit notariellem Schuldanerkenntnis als Sicherheit.

  6. 06

    Auszahlung und Tilgung

    Nach Vertragsunterzeichnung wird das Darlehen ausgezahlt. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, danach erfolgt die Rückzahlung in gleichbleibenden Monatsraten über die Restlaufzeit zu 5,7 Prozent fest. Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.

Häufige Fragen

Wer kann den IB.SH Mikrokredit beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern, die in Schleswig-Holstein gründen oder ein Unternehmen übernehmen beziehungsweise festigen. Das Unternehmen darf zum Antragszeitpunkt nicht älter als fuenf Jahre sein. Voraussetzung sind ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikationen sowie eine einwandfreie Schufa-Auskunft.
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeit hat es?
Das Darlehensvolumen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Die Laufzeit beträgt einheitlich 7 Jahre mit 12 Monaten tilgungsfreier Anlaufzeit. Anschliessend wird in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt, Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz beträgt 5,7 Prozent pro Jahr und ist für die gesamte Laufzeit fest. Es fallen keine zusätzlichen Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren an. Der Effektivzinssatz entspricht damit dem Nominalzinssatz.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Neugründungen, Unternehmensübernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fuenf Jahren nach Gründung. Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel. Nicht förderfähig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten sowie die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner der IB.SH verpflichtend. Der Antrag wird mit den vollständigen Unterlagen als PDF direkt an [email protected] eingereicht. Es handelt sich um ein Direktantragsverfahren ohne Hausbank. Eine kostenfreie Vorabberatung durch die Förderlotsen der IB.SH wird empfohlen.
Welche Sicherheiten werden verlangt?
Als Sicherheit wird ein notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers und aller Gesellschafter verlangt. Klassische dingliche Sicherheiten wie Grundschulden sind nicht erforderlich, was den Mikrokredit gerade für Gründer ohne Vermögen attraktiv macht.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Nein, der IB.SH Mikrokredit ist nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar. Die Auszahlung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, die geltenden De-minimis-Höchstgrenzen sind zu beachten. Wer höhere Volumina benötigt, sollte ein anderes IB.SH- oder KfW-Programm prüfen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB.SH Mikrokredit – Produktseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
  2. [02]
    De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropäische Kommission
  3. [03]
    Förderlotsen der IB.SH – Kostenfreie Vorabberatung
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
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