BundesBonus
Förderkredit · bis 35.000 € Land

IB.SH Mikrokredit

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gründer und junge Unternehmen mit einem Mikrokredit von 3.000 bis 35.000 Euro über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Max. Kreditrahmen
35.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe 3.000 € – 35.000 €
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Der IB.SH Mikrokredit ist ein Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für die Neugründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein. Die Förderung steht natürlichen Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern offen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen, spätestens im 2. vollen Geschäftsjahr muss die Tätigkeit als Vollerwerb ausgeübt werden. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schnell-Check

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Das gefoerderte Unternehmen muss seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstaette in Schleswig-Holstein haben. Vorhaben ausserhalb des Landes sind nicht foerderfaehig.

Antragsberechtigt sind Neugruendungen sowie bestehende Unternehmen in den ersten fuenf Jahren nach Gruendung. Aeltere Unternehmen sind ausgeschlossen.

Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Bei groesserem Kapitalbedarf ist auf andere IB.SH- oder KfW-Programme auszuweichen.

Der Antragsteller muss ausreichende kaufmaennische und fachliche Qualifikationen fuer das Vorhaben nachweisen. Negative Schufa-Eintraege ohne Erledigungsvermerk fuehren zum Ausschluss.

Foerderfaehig sind Neugruendung, Uebernahme und Festigung. Nicht foerderfaehig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten oder die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebssitz in Schleswig-Holstein

Das gefoerderte Unternehmen muss seinen Sitz beziehungsweise eine Betriebsstaette in Schleswig-Holstein haben. Vorhaben ausserhalb des Landes sind nicht foerderfaehig.

Unternehmensalter bis 5 Jahre

Antragsberechtigt sind Neugruendungen sowie bestehende Unternehmen in den ersten fuenf Jahren nach Gruendung. Aeltere Unternehmen sind ausgeschlossen.

Darlehensvolumen 3.000 bis 35.000 Euro

Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Bei groesserem Kapitalbedarf ist auf andere IB.SH- oder KfW-Programme auszuweichen.

Kaufmaennische und fachliche Qualifikation

Der Antragsteller muss ausreichende kaufmaennische und fachliche Qualifikationen fuer das Vorhaben nachweisen. Negative Schufa-Eintraege ohne Erledigungsvermerk fuehren zum Ausschluss.

Foerderfaehige Vorhabenart

Foerderfaehig sind Neugruendung, Uebernahme und Festigung. Nicht foerderfaehig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten oder die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorabberatung bei den Foerderlotsen

    Kostenfreies Erstgespraech mit den Foerderlotsen der IB.SH zur Pruefung, ob der Mikrokredit zum Vorhaben passt. Erreichbar unter 0431 9905-3365 oder [email protected].

  2. 02

    Pflicht-Beratungsgespraech bei Kooperationspartner

    Vor jeder Antragstellung ist ein Beratungsgespraech bei einem regionalen Kooperationspartner der IB.SH verpflichtend. Dort werden Businessplan und Finanzierungsbedarf geprueft und ein Beratungsnachweis ausgestellt.

  3. 03

    Antragsunterlagen vorbereiten

    Antragsformular, Selbstauskunft, PEP-Erklaerung, De-minimis-Erklaerung, Datenschutzhinweise und Schufa-Information vollstaendig ausfuellen. Businessplan, Finanzplanung und Lebenslauf beilegen.

  4. 04

    Antrag direkt bei IB.SH einreichen

    Vollstaendige Unterlagen als PDF mit eingescannter Unterschrift an [email protected] senden. Es handelt sich um ein Direktantragsverfahren ohne Hausbank-Beteiligung.

  5. 05

    Pruefung und Zusage durch IB.SH

    Die IB.SH prueft Bonitaet, Tragfaehigkeit und Foerderfaehigkeit. Im Anschluss erfolgt ein Darlehensvertrag mit notariellem Schuldanerkenntnis als Sicherheit.

  6. 06

    Auszahlung und Tilgung

    Nach Vertragsunterzeichnung wird das Darlehen ausgezahlt. Die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, danach erfolgt die Rueckzahlung in gleichbleibenden Monatsraten ueber die Restlaufzeit zu 5,7 Prozent fest. Sondertilgungen sind kostenfrei moeglich.

Häufige Fragen

Wer kann den IB.SH Mikrokredit beantragen?
Antragsberechtigt sind natuerliche Personen sowie Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern, die in Schleswig-Holstein gruenden oder ein Unternehmen uebernehmen beziehungsweise festigen. Das Unternehmen darf zum Antragszeitpunkt nicht aelter als fuenf Jahre sein. Voraussetzung sind ausreichende kaufmaennische und fachliche Qualifikationen sowie eine einwandfreie Schufa-Auskunft.
Wie hoch ist das Darlehen und welche Laufzeit hat es?
Das Darlehensvolumen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro. Die Laufzeit betraegt einheitlich 7 Jahre mit 12 Monaten tilgungsfreier Anlaufzeit. Anschliessend wird in gleichbleibenden monatlichen Raten zurueckgezahlt, Sondertilgungen sind ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz betraegt 5,7 Prozent pro Jahr und ist fuer die gesamte Laufzeit fest. Es fallen keine zusaetzlichen Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebuehren an. Der Effektivzinssatz entspricht damit dem Nominalzinssatz.
Welche Vorhaben sind foerderfaehig?
Foerderfaehig sind Neugruendungen, Unternehmensuebernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fuenf Jahren nach Gruendung. Finanziert werden koennen Investitionen und Betriebsmittel. Nicht foerderfaehig sind die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten sowie die Ablöse von Gesellschafterdarlehen.
Wie laeuft die Antragstellung ab?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespraech bei einem Kooperationspartner der IB.SH verpflichtend. Der Antrag wird mit den vollstaendigen Unterlagen als PDF direkt an [email protected] eingereicht. Es handelt sich um ein Direktantragsverfahren ohne Hausbank. Eine kostenfreie Vorabberatung durch die Foerderlotsen der IB.SH wird empfohlen.
Welche Sicherheiten werden verlangt?
Als Sicherheit wird ein notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers und aller Gesellschafter verlangt. Klassische dingliche Sicherheiten wie Grundschulden sind nicht erforderlich, was den Mikrokredit gerade fuer Gruender ohne Vermoegen attraktiv macht.
Ist eine Kombination mit anderen Foerderprogrammen moeglich?
Nein, der IB.SH Mikrokredit ist nicht mit anderen oeffentlichen Foerderprogrammen kombinierbar. Die Auszahlung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, die geltenden De-minimis-Hoechstgrenzen sind zu beachten. Wer hoehere Volumina benoetigt, sollte ein anderes IB.SH- oder KfW-Programm pruefen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB.SH Mikrokredit – Produktseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
  2. [02]
    IB.SH Mikrokredit – Eintrag in der Foerderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBMWK Foerderdatenbank
  3. [03]
    De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlageEuropaeische Kommission
  4. [04]
    Foerderlotsen der IB.SH – Kostenfreie Vorabberatung
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein