Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | 2.000 € – 25.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Gründung durch ein zinsverbilligtes Darlehen aus dem Mikrodarlehensfonds. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und KMU mit Betriebsstätte oder Hauptsitz im Land Brandenburg, die ihre Investitionen oder Vorhaben in Brandenburg durchführen. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten, Landwirtschaft, Finanzdienstleister, Glücksspielanbieter und Kfz-Handel.
Passt Brandenburg-Kredit Mikro zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Existenzgruender oder Unternehmen max. 10 Jahre nach Gruendung
Antragsberechtigt sind Existenzgruender sowie Unternehmen, deren Gruendung zum Antragszeitpunkt nicht laenger als zehn Jahre zurueckliegt. Ebenfalls foerderbar sind Unternehmensnachfolger, die einen bestehenden Betrieb in Brandenburg uebernehmen. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstaette im Land Brandenburg haben.
Sitz oder Betriebsstaette in Brandenburg
Das zu foerdernde Vorhaben muss im Land Brandenburg stattfinden. Antragsteller mit Sitz ausserhalb Brandenburgs sind nur antragsberechtigt, wenn die Investition oder Betriebsmittelverwendung nachweislich in einer brandenburgischen Betriebsstaette erfolgt.
Darlehensbetrag 2.000 bis 25.000 Euro
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro. Mit dem Mindestbetrag von 2.000 Euro richtet sich das Programm auch an sehr kleine Vorhaben -- etwa Erstausstattungen oder einzelne Betriebsmittel-Anschaffungen -- die ueber klassische Banklinien selten finanziert werden.
Investitionen oder Betriebsmittel -- kein Schuldenabbau
Das Darlehen kann fuer betrieblich bedingte Investitionsgueter (z. B. Maschinen, Geschaeftsausstattung, IT) sowie fuer Betriebsmittel (z. B. Warenlager, laufende Betriebskosten, Markterschliessung) eingesetzt werden. Die Abloesung bestehender Verbindlichkeiten ist nicht foerderbar.
Kein ausgeschlossener Wirtschaftszweig
Bestimmte Wirtschaftszweige sind von der Foerderung ausgeschlossen -- darunter in der Regel Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Taetigkeiten, die gegen oeffentliche Foerderrichtlinien verstossen. Alle anderen Branchen koennen grundsaetzlich gefuerdert werden. Die ILB prueft die Foerderfaehigkeit des Vorhabens im Einzelfall.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Foerderbedingungen pruefen
Auf der ILB-Programmseite die Foerdervoraussetzungen sichten: Gruendungsalter (max. 10 Jahre), Sitz oder Betriebsstaette in Brandenburg, Verwendungszweck (Investition oder Betriebsmittel). Auch den aktuellen Darlehensbetrag (2.000 bis 25.000 Euro) und die Laufzeit von fuenf Jahren pruefen. Vorhaben, die nicht foerderbar sind (z.B. Schuldenabloesung, ausgeschlossene Sektoren), fruehzeitig identifizieren.
- 02
Konto im ILB-Kundenportal anlegen
Unter portal2.ilb.de ein persoenliches Konto anlegen. Die Registrierung erfordert eine gueltige E-Mail-Adresse. Nach Bestaetigungsmail kann der Antragsteller direkt in das Antragssystem einsteigen -- ohne vorherigen Besuch bei einer Hausbank. Das ILB-Kundenportal fuehrt schrittweise durch den Antragsprozess.
- 03
Antrag ausfuellen und Unterlagen hochladen
Im Portal wird das digitale Antragsformular ausgefuellt: Angaben zum Unternehmen, zum Vorhaben, zum beantragten Betrag und zur geplanten Verwendung. Erforderliche Unterlagen -- zum Beispiel Businessplan, aktueller BWA oder Kontoauszuege -- werden direkt im Portal als PDF hochgeladen. Die ILB gibt im Portal an, welche Dokumente konkret benoetigt werden.
- 04
Antrag einreichen und ILB-Pruefung abwarten
Nach vollstaendiger Eingabe und Dokumentenupload wird der Antrag digital eingereicht. Die ILB prueft den Antrag eigenstaendig -- ohne Hausbankbeteiligung. Gegebenfalls werden Rueckfragen direkt ueber das Kundenportal oder per Telefon (ILB-Beratungshotline: 0331 660-2211) geklart.
- 05
Darlehenszusage und Sicherheitenregelung
Bei positiver Kreditentscheidung erhaelt der Antragsteller die Darlehenszusage der ILB. Anschliessend werden die vereinbarten Sicherheiten formell abgewickelt. Art und Umfang der Sicherheiten werden im Genehmigungsverfahren mit der ILB geklart -- typisch fuer Mikrokreditprogramme sind vereinfachte Sicherheitenanforderungen im Vergleich zu klassischen Bankdarlehen.
- 06
Auszahlung und zweckgebundener Einsatz
Nach abgeschlossener Sicherheitenregelung zahlt die ILB den Darlehensbetrag auf das angegebene Konto aus. Das Darlehen muss zweckgemaess fuer das foerderbare Vorhaben eingesetzt werden. Die Rueckzahlung erfolgt in monatlichen Raten ueber die Laufzeit von fuenf Jahren. Vorzeitige Sondertilgungen sind nach Massgabe der Darlehensbedingungen moeglich.
Häufige Fragen
Wer ist beim Brandenburg-Kredit Mikro antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Foerderung und welche Konditionen gelten?
Wie laeuft der Antragsweg direkt ueber das ILB-Kundenportal ab?
Welche Sicherheiten verlangt die ILB fuer den Brandenburg-Kredit Mikro?
Fuer welche Verwendungszwecke kann der Brandenburg-Kredit Mikro eingesetzt werden?
Kann der Brandenburg-Kredit Mikro mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
Was unterscheidet den Brandenburg-Kredit Mikro vom Brandenburg-Kredit Gruendung?
Mehr zu Brandenburg-Kredit Mikro und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ILB: Brandenburg-Kredit Mikro -- Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelle
- [02]ILB: ILB-Kundenportal -- Direktantrag Brandenburg-Kredit Mikroportal2.ilb.dePrimärquelle
- [03]ILB: Uebersicht Wirtschaftsfoerderung und Darlehenilb.deRegional
- [04]
- [05]EU-Verordnung De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2831)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage