Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | 2.000 € – 25.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mikro unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Gründung durch ein zinsverbilligtes Darlehen aus dem Mikrodarlehensfonds. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und KMU mit Betriebsstätte oder Hauptsitz im Land Brandenburg, die ihre Investitionen oder Vorhaben in Brandenburg durchführen. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten, Landwirtschaft, Finanzdienstleister, Glücksspielanbieter und Kfz-Handel.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Existenzgründer oder Unternehmen max. 10 Jahre nach Gründung
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen, deren Gründung zum Antragszeitpunkt nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Ebenfalls förderbar sind Unternehmensnachfolger, die einen bestehenden Betrieb in Brandenburg übernehmen. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
Das zu fördernde Vorhaben muss im Land Brandenburg stattfinden. Antragsteller mit Sitz ausserhalb Brandenburgs sind nur antragsberechtigt, wenn die Investition oder Betriebsmittelverwendung nachweislich in einer brandenburgischen Betriebsstätte erfolgt.
Darlehensbetrag 2.000 bis 25.000 Euro
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro. Mit dem Mindestbetrag von 2.000 Euro richtet sich das Programm auch an sehr kleine Vorhaben -- etwa Erstausstattungen oder einzelne Betriebsmittel-Anschaffungen -- die über klassische Banklinien selten finanziert werden.
Investitionen oder Betriebsmittel -- kein Schuldenabbau
Das Darlehen kann für betrieblich bedingte Investitionsgüter (z. B. Maschinen, Geschäftsausstattung, IT) sowie für Betriebsmittel (z. B. Warenlager, laufende Betriebskosten, Markterschliessung) eingesetzt werden. Die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten ist nicht förderbar.
Kein ausgeschlossener Wirtschaftszweig
Bestimmte Wirtschaftszweige sind von der Förderung ausgeschlossen -- darunter in der Regel Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Tätigkeiten, die gegen öffentliche Förderrichtlinien verstossen. Alle anderen Branchen können grundsätzlich gefördert werden. Die ILB prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens im Einzelfall.
Was bekommst du konkret?
Darlehen von mindestens 2.000 EUR bis maximal 25.000 EUR pro Vorhaben. Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel. Auszahlung 100 Prozent des Zusagebetrages. Laufzeit bis zu 5 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 6 Monaten. Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit. Zins und Tilgung monatlich nachträglich. Außerplanmäßige Rückzahlung jederzeit möglich (Ankündigungsfrist 1 Monat). Bindungsdauer 2 Jahre nach Auszahlung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Förderbedingungen prüfen
Auf der ILB-Programmseite die Fördervoraussetzungen sichten: Gründungsalter (max. 10 Jahre), Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, Verwendungszweck (Investition oder Betriebsmittel). Auch den aktuellen Darlehensbetrag (2.000 bis 25.000 Euro) und die Laufzeit von fuenf Jahren prüfen. Vorhaben, die nicht förderbar sind (z.B. Schuldenablösung, ausgeschlossene Sektoren), frühzeitig identifizieren.
- 02
Konto im ILB-Kundenportal anlegen
Unter portal2.ilb.de ein persönliches Konto anlegen. Die Registrierung erfordert eine gültige E-Mail-Adresse. Nach Bestätigungsmail kann der Antragsteller direkt in das Antragssystem einsteigen -- ohne vorherigen Besuch bei einer Hausbank. Das ILB-Kundenportal führt schrittweise durch den Antragsprozess.
- 03
Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen
Im Portal wird das digitale Antragsformular ausgefüllt: Angaben zum Unternehmen, zum Vorhaben, zum beantragten Betrag und zur geplanten Verwendung. Erforderliche Unterlagen -- zum Beispiel Businessplan, aktueller BWA oder Kontoauszuege -- werden direkt im Portal als PDF hochgeladen. Die ILB gibt im Portal an, welche Dokumente konkret benötigt werden.
- 04
Antrag einreichen und ILB-Prüfung abwarten
Nach vollständiger Eingabe und Dokumentenupload wird der Antrag digital eingereicht. Die ILB prüft den Antrag eigenständig -- ohne Hausbankbeteiligung. Gegebenfalls werden Rückfragen direkt über das Kundenportal oder per Telefon (ILB-Beratungshotline: 0331 660-2211) geklart.
- 05
Darlehenszusage und Sicherheitenregelung
Bei positiver Kreditentscheidung erhält der Antragsteller die Darlehenszusage der ILB. Anschliessend werden die vereinbarten Sicherheiten formell abgewickelt. Art und Umfang der Sicherheiten werden im Genehmigungsverfahren mit der ILB geklart -- typisch für Mikrokreditprogramme sind vereinfachte Sicherheitenanforderungen im Vergleich zu klassischen Bankdarlehen.
- 06
Auszahlung und zweckgebundener Einsatz
Nach abgeschlossener Sicherheitenregelung zahlt die ILB den Darlehensbetrag auf das angegebene Konto aus. Das Darlehen muss zweckgemäß für das förderbare Vorhaben eingesetzt werden. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten über die Laufzeit von fuenf Jahren. Vorzeitige Sondertilgungen sind nach Massgabe der Darlehensbedingungen möglich.
Häufige Fragen
Wer ist beim Brandenburg-Kredit Mikro antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Wie läuft der Antragsweg direkt über das ILB-Kundenportal ab?
Welche Sicherheiten verlangt die ILB für den Brandenburg-Kredit Mikro?
Für welche Verwendungszwecke kann der Brandenburg-Kredit Mikro eingesetzt werden?
Kann der Brandenburg-Kredit Mikro mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
Was unterscheidet den Brandenburg-Kredit Mikro vom Brandenburg-Kredit Gründung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ILB: Brandenburg-Kredit Mikro -- Offizielle Programmseiteilb.dePrimärquelle
- [02]ILB: ILB-Kundenportal -- Direktantrag Brandenburg-Kredit Mikroportal2.ilb.dePrimärquelle
- [03]ILB: Übersicht Wirtschaftsförderung und Darlehenilb.deRegional
- [04]
- [05]EU-Verordnung De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2831)eur-lex.europa.euRechtsgrundlage