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Förderkredit · bis 175.000 € Land

IB-Förderdarlehen Wohneigentum Sachsen-Anhalt

Das IB-Förderdarlehen Wohneigentum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert den Kauf oder Bau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigem Darlehen bis 100.000 Euro — Familien mit Kindern erhalten je Kind 25.000 Euro zusätzlich, maximal 175.000 Euro. Beantragt wird über die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
175.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 0 € – 175.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Das IB-Förderdarlehen Wohneigentum der Investitionsbank Sachsen-Anhalt richtet sich an Privatpersonen-Haushalte mit mindestens zwei Personen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Gefördert werden Neuschaffung und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand einschließlich der damit verbundenen Modernisierung, Instandsetzung und gegebenenfalls Um- oder Ausbau. Voraussetzung ist eine verfügbare Eigenmittel-Quote von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder alternativ 5 Prozent Eigenkapital plus 5 Prozent Eigenleistung. Es gilt eine Einkommensgrenze, deren Höhe sich aus dem offiziellen IB-Einkommensrechner ergibt. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind nicht förderfähig. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt oder bei Kaufpreisfälligkeit.

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Das zu fördernde Wohnobjekt muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Zugleich muss der Haushalt nach dem Einzug dort seinen Hauptwohnsitz begründen.

Das Darlehen ist ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum bestimmt. Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Gefördert werden Neuschaffung, Ersterwerb sowie der Erwerb gebrauchter Immobilien zur Selbstnutzung einschließlich Modernisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen. Alleinstehende ohne Haushaltsmitglieder sind vom Programm ausgeschlossen.

Es müssen mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil eingebracht werden. Möglich ist auch die Kombination aus 5 % Barmittel plus 5 % anerkannte Eigenleistung (Muskelhypothek).

Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich das maximal mögliche Darlehen um 25.000 Euro. Der Standardbetrag von 100.000 Euro steigt damit auf bis zu 175.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Der Kinderzuschlag wird bei der Antragstellung nachgewiesen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben in Sachsen-Anhalt

Das zu fördernde Wohnobjekt muss sich in Sachsen-Anhalt befinden. Zugleich muss der Haushalt nach dem Einzug dort seinen Hauptwohnsitz begründen.

Selbstnutzung als Hauptwohnsitz

Das Darlehen ist ausschließlich für selbst genutztes Wohneigentum bestimmt. Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Gefördert werden Neuschaffung, Ersterwerb sowie der Erwerb gebrauchter Immobilien zur Selbstnutzung einschließlich Modernisierungsmaßnahmen.

Haushalt mit mindestens 2 Personen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen. Alleinstehende ohne Haushaltsmitglieder sind vom Programm ausgeschlossen.

Eigenkapital mindestens 10 % der Gesamtkosten

Es müssen mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten als Eigenanteil eingebracht werden. Möglich ist auch die Kombination aus 5 % Barmittel plus 5 % anerkannte Eigenleistung (Muskelhypothek).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Fördervoraussetzungen prüfen

    Mit dem Einkommensrechner auf der Website der IB Sachsen-Anhalt prüfen, ob das Haushaltseinkommen unterhalb der aktuellen Einkommensgrenzen liegt. Gleichzeitig sicherstellen, dass der Haushalt aus mindestens zwei Personen besteht und das Objekt in Sachsen-Anhalt liegt.

  2. 02

    Konditionsvariante wählen

    Zwischen Option 1 (0,90 % p.a., 10 Jahre Zinsbindung) und Option 2 (1,70 % p.a., 20 Jahre Zinsbindung) entscheiden. Beide Optionen haben 30 Jahre Gesamtlaufzeit. Die Wahl hängt vom gewünschten Planungshorizont und der Risikobereitschaft ab.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen

    Folgende Dokumente werden benötigt: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, SCHUFA-Selbstauskunft, Nutzungserklärung (Selbstnutzung), Nachweise über vorhandenes Eigenkapital (mind. 10 % der Gesamtkosten), bei Kindern entsprechende Nachweise für den Kinderzuschlag sowie Unterlagen zum Vorhaben (Kaufvertrag oder Baubeschreibung).

  4. 04

    Antrag über die Hausbank einreichen

    Der vollständig ausgefüllte Antrag wird nicht direkt bei der IB Sachsen-Anhalt, sondern über eine Hausbank oder ein Kreditinstitut eingereicht. Die Hausbank prüft die Unterlagen, ergänzt ihre eigene Bonitätsbeurteilung und leitet den Antrag an die IB Sachsen-Anhalt weiter.

  5. 05

    Bewilligung und Auszahlung

    Nach Bewilligung durch die IB Sachsen-Anhalt wird das Darlehen bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt erst ab tatsächlichem Baubeginn (Neubau) oder nach Unterzeichnung des Kaufvertrags (Bestandserwerb). Eine Auszahlung für den reinen Grundstückserwerb ohne Bebauungsabsicht ist nicht möglich.

  6. 06

    Darlehen bedienen und Zinsbindung beachten

    Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen über 30 Jahre zurückgezahlt. Nach Ablauf der Zinsbindung (10 oder 20 Jahre) wird der Zinssatz neu vereinbart. Die IB Sachsen-Anhalt bietet Beratung zur Anschlussfinanzierung über die kostenlose Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an [email protected].

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (keine Unternehmen) mit einem Haushalt von mindestens zwei Personen, die in Sachsen-Anhalt selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder erwerben möchten. Der Haushalt muss das Objekt nach dem Erwerb als Hauptwohnsitz nutzen. Alleinstehende ohne weitere Haushaltsmitglieder werden vom Programm nicht gefördert. Einkommensgrenzen sind einzuhalten — die genaue Berechnung erfolgt über den Einkommensrechner der IB Sachsen-Anhalt, da die Grenzen jährlich angepasst werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Programm fördert drei Fallgruppen: erstens die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (Neubau), zweitens den Ersterwerb neu errichteter oder noch zu errichtender Objekte sowie drittens den Erwerb gebrauchter, bestehender Wohnimmobilien zur Selbstnutzung — einschließlich geplanter Modernisierungs-, Sanierungs-, Erweiterungs- oder Umbauarbeiten. Nicht förderfähig ist der reine Grundstückserwerb ohne gleichzeitige Bebauungsabsicht. Die Auszahlung erfolgt erst ab Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem bereinigten Jahreseinkommen des Haushalts und werden von der IB Sachsen-Anhalt jährlich aktualisiert. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich gesetzlicher Abzüge und Freibeträge. Die genauen aktuellen Grenzwerte je Haushaltsgröße können über den Einkommensrechner auf der Website der IB Sachsen-Anhalt ermittelt werden. Programme für Familien mit Kindern sehen in der Regel höhere Einkommensobergrenzen vor.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag und wie hoch ist das maximale Darlehen?
Das Standarddarlehen beträgt bis zu 100.000 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich dieser Betrag um 25.000 Euro. Bei einem Kind sind es maximal 125.000 Euro, bei zwei Kindern 150.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern 175.000 Euro — das ist die absolute Obergrenze des Programms. Der Kinderzuschlag wird automatisch bei der Antragstellung berücksichtigt, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Welche Zinssätze und Laufzeiten gelten?
Die IB Sachsen-Anhalt bietet zwei Konditionsvarianten an: Option 1 hat einen Zinssatz von 0,90 Prozent pro Jahr bei 10 Jahren Zinsbindung und einer anfänglichen Tilgung von 2,92 Prozent. Option 2 bietet 1,70 Prozent pro Jahr bei 20 Jahren Zinsbindung und 2,58 Prozent anfänglicher Tilgung. Beide Varianten haben eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Es gibt keine tilgungsfreien Anlaufjahre. Die Konditionen (Stand Dezember 2025) können sich bei Zinsanpassungen ändern — maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der IB Sachsen-Anhalt gestellt, sondern über eine Hausbank oder ein Kreditinstitut eingereicht. Der Antragsteller wählt zunächst die gewünschte Konditionsvariante, stellt gemeinsam mit seinem Berater die Unterlagen zusammen (Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, Nutzungserklärung) und reicht den vollständigen Antrag über die Hausbank ein. Die Hausbank leitet ihn an die IB Sachsen-Anhalt weiter. Eine direkte Kontaktaufnahme ist über die kostenlose Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an [email protected] möglich.
Kann das IB-Förderdarlehen mit dem KfW Wohneigentumsprogramm kombiniert werden?
Grundsätzlich ist eine Kombination des IB-Förderdarlehens mit Bundesförderprogrammen wie dem KfW Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) möglich, sofern die Gesamtfinanzierung die Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigt. Beide Programme richten sich an den gleichen Personenkreis — selbstnutzende Erwerber. Zu beachten ist, dass beim IB-Förderdarlehen mindestens 10 % der förderfähigen Kosten als Eigenkapital einzubringen sind. Die konkrete Kombinations-Fähigkeit im Einzelfall sollte mit der Hausbank abgestimmt werden, die beide Finanzierungsstränge koordiniert.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IB-Förderdarlehen Wohneigentumsrichtlinien – Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  2. [02]
    IB-Wohneigentumsprogramm – Produktübersicht Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  3. [03]
    Immobilien und Wohnen – Förderübersicht Investitionsbank Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.deRegionalInvestitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  4. [04]