Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Hessengeld fördert das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) den erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien. Gefördert werden grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge mit Beurkundungsdatum ab dem 1. März 2024. Die erworbene Wohnimmobilie oder das Baugrundstück muss in Hessen liegen und vom Erwerber selbst bezogen werden. Der Zuschuss ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Erstmaliger Eigentumserwerb
Antragsteller dürfen zu keinem Zeitpunkt zuvor Eigentümer oder Miteigentümer einer Wohnimmobilie gewesen sein — weder in Hessen noch in einem anderen Bundesland oder im Ausland. Auch geerbtes oder geschenktes Wohneigentum zählt als Voreigentum und schließt die Förderung aus. Unbebaubare Grundstücke (z. B. Forst, Ackerland) gelten nicht als Wohneigentum und führen nicht zur Ausschließung.
Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
Die geförderte Immobilie muss vom Antragsteller selbst als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Der Einzug muss spätestens drei Jahre nach Antragstellung erfolgen und durch Vorlage einer Meldebescheinigung im WIBank-Kundenportal nachgewiesen werden. Wird die Immobilie teilweise vermietet, beschränkt sich der Zuschuss auf den selbstgenutzten Anteil der Grunderwerbsteuer.
Immobilie in Hessen
Das erworbene Objekt — Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Baugrundstück — muss in Hessen belegen sein. Erwerbsvorgänge außerhalb Hessens sind nicht förderfähig. Kaufverträge müssen ab dem 1. März 2024 notariell beurkundet worden sein, da dieses Datum als Stichtag für die Programmberechtigung gilt.
Antrag und Einzug über WIBank-Kundenportal
Der Antrag wird ausschließlich online über das Kundenportal der WIBank gestellt. Zunächst ist ein Förder-Check auszufüllen; bei positivem Ergebnis wird die Registrierung im Portal freigeschaltet. Nach Einreichung aller Unterlagen — darunter Kaufvertrag, Grunderwerbsteuerbescheid, amtliche Ausweise, Steuer-IDs und Geburtsurkunden der Kinder — erteilt die WIBank den Zuwendungsbescheid. Der Einzug und die Meldebescheinigung sind binnen drei Jahren nach Antragstellung nachzureichen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Immobilie kaufen und Grunderwerbsteuer zahlen
Der Kauf einer selbst zu nutzenden Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen wird notariell beurkundet. Der Kaufvertrag muss ab dem 1. März 2024 datiert sein. Das Finanzamt setzt anschließend die hessische Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises) fest. Diese muss vollständig bezahlt werden — der Grunderwerbsteuerbescheid ist später Pflichtunterlage im Antrag.
- 02
Förder-Check im WIBank-Kundenportal ausfüllen
Unter foerderportal.wibank.de steht ein vorgelagerter Förder-Check zur Verfügung. Antragsteller geben dort ihre persönlichen Verhältnisse und Angaben zum Kaufvertrag ein. Fällt die Vorabprüfung positiv aus, wird unmittelbar die Registrierung im Kundenportal freigeschaltet. Dieser Schritt ersetzt keine rechtliche Beratung, gibt aber schnell Aufschluss über die grundsätzliche Förderfähigkeit.
- 03
Vollständigen Antrag mit Unterlagen einreichen
Nach erfolgreicher Registrierung im Kundenportal kann der vollständige Hessengeld-Antrag gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind: notariell beglaubigter Kaufvertrag, amtliche Ausweisdokumente aller Erwerber, Steuer-IDs aller förderberechtigten Personen, Grunderwerbsteuerbescheid sowie Geburtsurkunden der miteinziehenden Kinder. Meldebescheinigungen können nachgereicht werden, wenn der Einzug noch bevorsteht.
- 04
Zuwendungsbescheid erhalten
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die WIBank ergeht der Zuwendungsbescheid digital über das Kundenportal. Darin wird die bewilligte Fördersumme festgelegt. Der Bescheid bestätigt die grundsätzliche Förderberechtigung; die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst nach Nachweis des Einzugs.
- 05
Einzug nachweisen und Auszahlung erhalten
Spätestens drei Jahre nach Antragstellung muss der Einzug in die geförderte Immobilie über das Kundenportal nachgewiesen werden. Hierzu werden die amtlichen Meldebescheinigungen aller im Antrag genannten Personen hochgeladen — Erwerber und Kinder. Nach erfolgreicher Prüfung des Einzugsnachweises erfolgt die Auszahlung des Hessengeld-Zuschusses auf das im Antrag hinterlegte Konto.
- 06
Selbstnutzung dauerhaft sicherstellen
Die Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz ist zentrales Förderkriterium des Hessengeld-Programms. Eine spätere Vermietung oder der Verkauf der Immobilie kann Auswirkungen auf die Förderbedingungen haben. Wer die Immobilie nur teilweise selbst nutzt, erhält den Zuschuss anteilig, begrenzt auf den selbstgenutzten Teil der Grunderwerbsteuer. Für individuelle Fragen steht die WIBank unter [email protected] zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das Hessengeld?
Was bedeutet „Ersterwerber“ beim Hessengeld genau?
Wie hoch ist die Förderung und wie wird sie berechnet?
Wie hängt das Hessengeld mit der Grunderwerbsteuer zusammen?
Wie lange muss die Immobilie selbst genutzt werden?
Wie und wann wird der Antrag gestellt?
Was gilt für Kinder — wie wird der Kinder-Zuschuss beantragt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hessengeld — Programmseite der WIBankwibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [02]Förderrichtlinie Hessengeld (PDF)wibank.deRechtsgrundlageWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- [03]Hessengeld — Informationsseite Hessisches Ministerium der Finanzenfinanzen.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium der Finanzen
- [04]Hessengeld — Downloads und Merkblätter der WIBankwibank.dePrimärquelleWIBank — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen