BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Innovationsförderung Hessen – Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Innovationsstrategie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen. Die Zuwendung wird als Zuschuss von in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Ergänzend stehen der Innovationskredit Hessen und Landesbürgschaften bereit.

Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit den Richtlinien zur Innovationsförderung stärkt die Hessische Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Hessen. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, der Wissens- und Technologietransfer sowie das Technologiemarketing. Zwecke sind die Erprobung oder Schaffung neuer oder neuartiger Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren, die den Stand der Technik erhöhen, sowie die Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers. Vorhaben werden in Hessen gefördert; Fördergebiete der GRW und EFRE-Vorranggebiete werden besonders berücksichtigt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU

Betriebsstätte in Hessen

Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben). Im Rahmen von Verbundvorhaben können Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers sowie des Technologiemarketings können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Ergänzend bietet die WIBank den Innovationskredit Hessen als zinsgünstige Förderkredite in Höhe von 100.000 Euro bis zu 7,5 Mio. Euro mit einer 70-prozentigen Haftungsfreistellung der Hausbank.

Wie stellst du den Antrag?

Zuständig für Fragen der Wirtschaftsförderung ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Förderanträge sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle zu richten, bei EFRE-kofinanzierten Vorhaben ausschließlich online über das Kundenportal der WIBank. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Verbürgung von Bankkrediten über Landesbürgschaften und die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

Häufige Fragen

Wer kann die Innovationsförderung Hessen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe sowie Einrichtungen der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur mit Betriebsstätte in Hessen – einzeln oder im Verbund. Auch hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung in Verbundvorhaben sowie Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Gibt es neben dem Zuschuss auch Kredite?
Ja. Die WIBank bietet den Innovationskredit Hessen als zinsgünstige Förderkredite von 100.000 Euro bis zu 7,5 Mio. Euro mit einer 70-prozentigen Haftungsfreistellung der Hausbank an. Zusätzlich sind Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen möglich.
Wo stelle ich den Antrag?
Förderanträge sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle zu richten. Bei EFRE-kofinanzierten Vorhaben erfolgt die Antragstellung ausschließlich online über das Kundenportal der WIBank.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsförderung Hessen – Forschung, Entwicklung und Innovation — Offizielle Programmseite
    innovationsfoerderung-hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
  2. [02]
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
    wirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
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