BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Hamburger Gründachförderung in Hamburg

Die Hamburger Gründachförderung bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg mit bis zu 60 % (Privatpersonen) bzw. 40 % (Unternehmen) der förderfähigen Kosten. Maximaler Zuschuss je Gebäude: 100.000 € (Dach/Fassade) bzw. 200.000 € für Gebäudebegrünung PLUS.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Förderquote bis 60 %
Zielgruppe Eigentümer, Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die IFB Hamburg fördert freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Begrünte Dächer und Fassaden verbessern das Stadtklima, erhöhen den temporären Wasserrückhalt und schaffen neue Lebensräume. Gefördert werden Dachbegrünung (ab 20 m² Nettovegetationsfläche, bis 30° Dachneigung, ab 8 bzw. 12 cm Substratdicke je nach Gebäude-/Nutzungstyp), Fassadenbegrünung (ab 1.000 € Baukosten oder 10 m²) sowie eine besondere Gebäudebegrünung PLUS für herausragende Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt worden sein.

Schnell-Check

Passt Hamburger Gründachförderung zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gebäude oder Bauwerk in Hamburg
Dachbegrünung: mindestens 20 m² Nettovegetationsfläche, max. 30° Dachneigung
Maßnahme erfolgt freiwillig (keine gesetzliche Pflicht)
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %200.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Hamburger Gründachförderung
333.333 €

Förderfähig sind max. 333.333 €

Rechnerische Schätzung
200.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten333.333 €
  • Förderfähige Basis333.333 €
  • Zuschuss– 200.000 €
  • Dein Eigenanteil133.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für private Eigentümer bei der Gründachförderung?
Private Selbstnutzende und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 € je Gebäude für Dach- oder Fassadenbegrünung.
Was wird bei der Hamburger Gründachförderung gefördert?
Gefördert werden freiwillige Dachbegrünungen (ab 20 m², bis 30° Neigung), Fassadenbegrünungen (ab 1.000 € Baukosten) sowie besondere Gebäudebegrünungen PLUS mit gesellschaftlichem Mehrwert. Zusätzliche Zuschläge sind für Solaranlagen-Unterkonstruktionen, Wurzelschutzschichten und Freiraumnutzung möglich.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge für die Dachbegrünung abgeschlossen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburger Gründachförderung – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Informationsblatt zum Maßnahmebeginn IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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