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Förderkredit · bis 1 Mio. € Land

Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge

Der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Hamburg. In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg können bis zu 1.000.000 € zu günstigen Konditionen finanziert werden.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 1 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH gewährt die IFB Hamburg Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen. Gefördert werden Existenzgründer, KMU der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie sonstige Dienstleistende, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Erstmalige Existenzgründungen im Handwerk erhalten bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes einen Zuschuss von bis zu 5.000 € zur Reduzierung der Darlehensschuld.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv

Existenzgründer, KMU, freiberuflich Tätige oder Dienstleistende

Ab 250.000 € Darlehen: mindestens 10 % Eigenmittel erforderlich

Wie stellst du den Antrag?

Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Bürgschaftsbank prüft den Bürgschaftsantrag und informiert Kreditinstitut und IFB. Die IFB prüft die Förderfähigkeit und informiert das Kreditinstitut. Danach Vertragsabschluss und Abruf der Mittel. Alternativ über das Erleichterungsportal: https://hh.ermoeglicher.de/

Häufige Fragen

Wer kann den Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge beantragen?
Existenzgründer, KMU der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige (z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) und sonstige Dienstleistende, die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Wie hoch ist die maximale Kreditsumme?
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 1.000.000 € je Darlehensnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank Hamburg.
Gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für Handwerksgründungen?
Ja. Erstmalige Existenzgründungen im Handwerk erhalten einen Zuschuss von bis zu 5.000 € zur Reduzierung der Darlehensschuld, wenn innerhalb von fünf Jahren der erste Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Antragsportal Erleichterungsportal Hamburg
    hh.ermoeglicher.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  3. [03]
    ESG-Ausschlussliste IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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