Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung |
| Förderhöhe | bis zu 250.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Gebäude muss innerhalb des Stadtumbaugebietes „Nördliche und Südliche Innenstadt", des Fördergebietes „Lebendige Zentren — erweiterte Altstadt/Nördliche Innenstadt" oder des Fördergebietes Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Südliche Innenstadt" liegen. Die Gebiete sind als Anlagen 1 bis 4 der Richtlinie beigefügt. Das Gebäude muss mindestens zu 80 Prozent leerstehende Nutzfläche aufweisen. Die Einschätzung erfolgt durch Inaugenscheinnahme durch die Stadt Halle (Saale) oder von ihr beauftragte Dritte gemeinsam mit dem Antragsteller. Voraussetzung sind Schäden an der äußeren Hülle — etwa Dach, Dachkonstruktion, Fassade, Fenster oder Mauerwerk — sodass eine Sicherung vor dem weiteren Verfall notwendig ist. Förderfähig sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an Altbauten oder stadtbildprägenden Gebäuden.
Stehen zur Finanzierung Fördermittel anderer öffentlich-rechtlicher Stellen zur Verfügung, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Fördermittel dürfen nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt werden. Vor Beginn der Maßnahme sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und spätestens mit dem Mittelabruf vorzulegen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen; die Bewilligungsbehörde setzt daraus die zuwendungsfähigen Ausgaben fest.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gebäude in einem der Innenstadt-Fördergebiete
Mindestens 80 Prozent Leerstand
Schäden an der äußeren Hülle
Vorrang anderer Fördermittel
Genehmigungen und Kostenplan
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 250.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 416.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten416.667 €
- Förderfähige Basis416.667 €
- Zuschuss– 250.000 €
- Dein Eigenanteil166.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Halle (Saale)?
Als lokale Anlaufstelle ist für Halle (Saale) Halle (Saale) hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Halle (Saale) wird in Sachsen-Anhalt als Stadt geführt. In der Region leben 242.083 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15002.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss zur Gebäudesicherung in Halle?
Welche Gebäude kommen infrage?
Was gilt für Gebäude auf der Roten Liste?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) — Offizielle Programmseitehalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
- [02]Gebäudesicherungsförderrichtlinie RL 2.32-0 (PDF)halle.deRechtsgrundlageStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
- [03]Stadt Halle (Saale) — Übersicht Fördermöglichkeitenhalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Diese Seite zeigt Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) mit Fokus auf Halle (Saale). Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.