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Zuschuss · bis 60 % Kommune

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) in Halle (Saale)

Die Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) ist ein kommunaler Zuschuss des Fachbereichs Städtebau und Bauordnung für Notsicherungen an leerstehenden Altbauten in den Innenstadt-Fördergebieten. Bezuschusst werden Maßnahmen gegen Verfall an Dach, Dachkonstruktion, Fassade, Fenstern und Mauerwerk mit 60 Prozent der Ausgaben, maximal 85.000 Euro — bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis 250.000 Euro.

Max. Förderung
250.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Förderhöhe bis zu 250.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das Gebäude muss innerhalb des Stadtumbaugebietes „Nördliche und Südliche Innenstadt", des Fördergebietes „Lebendige Zentren — erweiterte Altstadt/Nördliche Innenstadt" oder des Fördergebietes Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Südliche Innenstadt" liegen. Die Gebiete sind als Anlagen 1 bis 4 der Richtlinie beigefügt. Das Gebäude muss mindestens zu 80 Prozent leerstehende Nutzfläche aufweisen. Die Einschätzung erfolgt durch Inaugenscheinnahme durch die Stadt Halle (Saale) oder von ihr beauftragte Dritte gemeinsam mit dem Antragsteller. Voraussetzung sind Schäden an der äußeren Hülle — etwa Dach, Dachkonstruktion, Fassade, Fenster oder Mauerwerk — sodass eine Sicherung vor dem weiteren Verfall notwendig ist. Förderfähig sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an Altbauten oder stadtbildprägenden Gebäuden.

Stehen zur Finanzierung Fördermittel anderer öffentlich-rechtlicher Stellen zur Verfügung, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Fördermittel dürfen nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt werden. Vor Beginn der Maßnahme sind alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und spätestens mit dem Mittelabruf vorzulegen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen; die Bewilligungsbehörde setzt daraus die zuwendungsfähigen Ausgaben fest.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gebäude in einem der Innenstadt-Fördergebiete

Mindestens 80 Prozent Leerstand

Schäden an der äußeren Hülle

Vorrang anderer Fördermittel

Genehmigungen und Kostenplan

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag60 %250.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
416.667 €

Förderfähig sind max. 416.667 €

Rechnerische Schätzung
250.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten416.667 €
  • Förderfähige Basis416.667 €
  • Zuschuss– 250.000 €
  • Dein Eigenanteil166.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Halle (Saale)?

Als lokale Anlaufstelle ist für Halle (Saale) Halle (Saale) hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Halle (Saale) wird in Sachsen-Anhalt als Stadt geführt. In der Region leben 242.083 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15002.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss zur Gebäudesicherung in Halle?
Der Regelsatz liegt bei 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 85.000 Euro. Bestehen am gesamten Gebäude gravierende Schäden wie Deckendurchbrüche oder Schwammbefall und handelt es sich um ein besonders erhaltenswertes Gebäude, etwa ein Baudenkmal, sind bis zu 250.000 Euro möglich.
Welche Gebäude kommen infrage?
Altbauten und stadtbildprägende Gebäude in den drei festgelegten Innenstadt-Fördergebieten, die mindestens zu 80 Prozent leerstehen und Schäden an der äußeren Hülle aufweisen. Der Leerstand und der Schadensumfang werden gemeinsam mit dem Antragsteller vor Ort eingeschätzt.
Was gilt für Gebäude auf der Roten Liste?
Bei Gebäuden, die in der „Roten Liste bedrohter Baudenkmale von herausragender kulturgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung" der Stadt Halle (Saale) gelistet sind, wird die Höhe der Zuwendung individuell festgelegt. Dafür ist ein Stadtratsbeschluss einzuholen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit dem Zuwendungsempfänger wird anschließend ein Fördervertrag geschlossen, der unter anderem Vergabeverfahren, Zweckbindung, Auszahlung und Rückzahlungsansprüche regelt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale) — Offizielle Programmseite
    halle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
  2. [02]
    Gebäudesicherungsförderrichtlinie RL 2.32-0 (PDF)
    halle.deRechtsgrundlageStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung
  3. [03]
    Stadt Halle (Saale) — Übersicht Fördermöglichkeiten
    halle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Fachbereich Städtebau und Bauordnung

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