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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale) in Halle (Saale)

Die Begrünungsförderung Halle (Saale) ist ein kommunaler Zuschuss des Dienstleistungszentrums Klimaschutz für Fassaden-, Dach- und Hofbegrünung im Stadtgebiet. Gefördert werden Pflanzgut, Rankhilfen, Substrataufbau, Entsiegelung sowie Sickerschächte und Zisternen. Der Höchstbetrag reicht von 3.000 Euro bei bodengebundener Fassadenbegrünung bis 8.000 Euro bei intensiver Dachbegrünung je Maßnahme.

Max. Förderung
8.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
Förderhöhe bis zu 8.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Vorhaben zur Begrünung von Fassaden, Dächern oder Höfen, die sich im Gebiet der Stadt Halle (Saale) befinden. Eine Fassadenbegrünung muss dabei nicht im öffentlichen Straßenraum erfolgen. Bei der Fassadenbegrünung werden Vorhaben ab 200 Euro förderfähiger Kosten bezuschusst, bei der Dachbegrünung ab 15 Quadratmeter begrünter Dachfläche und bei der Hofbegrünung ab 20 Quadratmeter begrünter, entsiegelter Bodenfläche. Dachbegrünungen brauchen eine Substratschicht von mindestens 12 Zentimetern. Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen gewährt werden, die noch nicht begonnen wurden. Eigenleistungen können nicht anerkannt werden. Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche oder rechtliche Pflicht besteht, etwa durch Festsetzung in Bebauungsplänen.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, etwa Erbbauberechtigte oder Mieter mit Vollmacht des Eigentümers. Der Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Pro Jahr ist je Antragsteller maximal eine Förderung von einer Maßnahme je Kategorie — Gebäude, Dächer und Höfe — möglich. Sind die Mittel für das jeweilige Jahr ausgeschöpft, ist eine erneute Antragstellung im Folgejahr möglich. Die entsiegelte Fläche unterliegt einem Bestandsschutz von drei Jahren. Wird sie in diesem Zeitraum überbaut, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Grundstück im Stadtgebiet Halle (Saale)

Mindestgrößen je Baustein

Antrag vor Maßnahmenbeginn, keine Eigenleistung

Antragsberechtigung nachweisen

Eine Förderung je Kategorie und Jahr

Drei Jahre Bestandsschutz bei Entsiegelung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %8.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale)
16.000 €

Förderfähig sind max. 16.000 €

Rechnerische Schätzung
8.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten16.000 €
  • Förderfähige Basis16.000 €
  • Zuschuss– 8.000 €
  • Dein Eigenanteil8.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Halle (Saale)?

Als lokale Anlaufstelle ist für Halle (Saale) Halle (Saale) hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Halle (Saale) wird in Sachsen-Anhalt als Stadt geführt. In der Region leben 242.083 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15002.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für eine Dachbegrünung in Halle?
Bei extensiver Dachbegrünung sind es maximal 25 Euro pro Quadratmeter und höchstens 4.000 Euro je Maßnahme, bei intensiver Dachbegrünung maximal 50 Euro pro Quadratmeter und höchstens 8.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben ab 15 Quadratmeter begrünter Dachfläche mit einer Substratschicht von mindestens 12 Zentimetern.
Werden auch Entsiegelung und Zisternen gefördert?
Ja. Bei der Hofbegrünung sind die Entsiegelung befestigter Flächen, die gärtnerische Gestaltung mit standortgerechten Gehölzen und Stauden sowie der Bau von Sickerschächten und Zisternen förderfähig. Ab 20 Quadratmeter entsiegelter Fläche gibt es 25 Euro pro Quadratmeter, mit zusätzlichem Einbau von Sickerschächten oder Zisternen bis zu 50 Euro pro Quadratmeter — jeweils höchstens 4.000 Euro je Maßnahme.
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Ja, sofern eine Vollmacht des Eigentümers vorliegt. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch Erbbauberechtigte und Mieter mit Vollmacht. Zuwendungsempfänger können natürliche wie juristische Personen sein.
Wie läuft die Vergabe, gibt es eine Frist?
Eine Antragsfrist gibt es nicht. Über die Vergabe wird nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs und nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel entschieden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach der Bewilligung sind die Kostennachweise innerhalb von vier Monaten vorzulegen.
Spare ich mit einer Dachbegrünung zusätzlich Gebühren?
Ja. Eine Dachbegrünung in der Stadt Halle (Saale) führt zu einer Minderung des Regenwasserentgeltes, sofern das Regenwasser sonst in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Der Effekt kommt zum Zuschuss hinzu und wirkt dauerhaft.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale) — Offizielle Programmseite
    halle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
  2. [02]
    Richtlinie Bauwerks- und Hofbegrünung (PDF)
    halle.deRechtsgrundlageStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
  3. [03]
    Halle (Saale) — Satzungsdetail Bauwerks- und Hofbegrünung
    halle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz

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