Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz |
| Förderhöhe | bis zu 8.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Vorhaben zur Begrünung von Fassaden, Dächern oder Höfen, die sich im Gebiet der Stadt Halle (Saale) befinden. Eine Fassadenbegrünung muss dabei nicht im öffentlichen Straßenraum erfolgen. Bei der Fassadenbegrünung werden Vorhaben ab 200 Euro förderfähiger Kosten bezuschusst, bei der Dachbegrünung ab 15 Quadratmeter begrünter Dachfläche und bei der Hofbegrünung ab 20 Quadratmeter begrünter, entsiegelter Bodenfläche. Dachbegrünungen brauchen eine Substratschicht von mindestens 12 Zentimetern. Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen gewährt werden, die noch nicht begonnen wurden. Eigenleistungen können nicht anerkannt werden. Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche oder rechtliche Pflicht besteht, etwa durch Festsetzung in Bebauungsplänen.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, etwa Erbbauberechtigte oder Mieter mit Vollmacht des Eigentümers. Der Nachweis ist dem Antrag beizufügen. Pro Jahr ist je Antragsteller maximal eine Förderung von einer Maßnahme je Kategorie — Gebäude, Dächer und Höfe — möglich. Sind die Mittel für das jeweilige Jahr ausgeschöpft, ist eine erneute Antragstellung im Folgejahr möglich. Die entsiegelte Fläche unterliegt einem Bestandsschutz von drei Jahren. Wird sie in diesem Zeitraum überbaut, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Grundstück im Stadtgebiet Halle (Saale)
Mindestgrößen je Baustein
Antrag vor Maßnahmenbeginn, keine Eigenleistung
Antragsberechtigung nachweisen
Eine Förderung je Kategorie und Jahr
Drei Jahre Bestandsschutz bei Entsiegelung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 8.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 16.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten16.000 €
- Förderfähige Basis16.000 €
- Zuschuss– 8.000 €
- Dein Eigenanteil8.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Halle (Saale)?
Als lokale Anlaufstelle ist für Halle (Saale) Halle (Saale) hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Halle (Saale) wird in Sachsen-Anhalt als Stadt geführt. In der Region leben 242.083 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15002.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Dachbegrünung in Halle?
Werden auch Entsiegelung und Zisternen gefördert?
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Wie läuft die Vergabe, gibt es eine Frist?
Spare ich mit einer Dachbegrünung zusätzlich Gebühren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale) — Offizielle Programmseitehalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
- [02]Richtlinie Bauwerks- und Hofbegrünung (PDF)halle.deRechtsgrundlageStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
- [03]Halle (Saale) — Satzungsdetail Bauwerks- und Hofbegrünunghalle.dePrimärquelleStadt Halle (Saale) — Dienstleistungszentrum Klimaschutz
Diese Seite zeigt Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale) mit Fokus auf Halle (Saale). Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.