BundesBonus
Zuschuss · bis 35 % Land

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Brandenburg

GRW-Zuschuss speziell für kleine Unternehmen in Brandenburg — einschließlich Existenzgründer, Tourismus, Produktion, Handwerk und Dienstleistung. Höchstfördersätze bis 35 Prozent in C-Gebieten plus 10 Prozent Zuschlag in an Polen angrenzenden Gebieten. Mindestausgaben 60.000 Euro, höchstens 3 Millionen Euro.

Max. Förderung
3 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe 60.000 € – 3 Mio. €
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Kleinen Richtlinie (GRW-G Wachstumsprogramm) unterstützt das Land Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' kleine, gewerbliche Unternehmen einschließlich Tourismus, Produktion, Dienstleistung und Handwerk. Hauptziele sind Beschäftigung und Einkommen schaffen sowie Standortnachteile ausgleichen. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 60.000 Euro oder über 3 Millionen Euro sind nicht förderfähig. Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

Passt GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Brandenburg zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines Unternehmen (KMU)

Betriebsstätte in Brandenburg

Mindestens 60.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Maximal 3 Millionen Euro Ausgaben

Weniger als 30 Prozent Leiharbeitnehmende

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    35 %
    3 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Brandenburg
8.571.429 €

Förderfähig sind max. 8.571.429 €

Rechnerische Schätzung
3.000.000 €

pro Antrag

Förderquote35%
  • Gesamtkosten8.571.429 €
  • Förderfähige Basis8.571.429 €
  • Zuschuss– 3.000.000 €
  • Dein Eigenanteil5.571.429 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung über das ILB-Kundenportal. Ab Antragseingang bei der ILB darf mit dem Vorhaben begonnen werden (auf eigenes Risiko). Das Vorhaben muss innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beginnen. Durchführungszeitraum maximal 36 Monate. Zweckbindung: 5 Jahre nach Abschluss, im Beherbergungsgewerbe 10 Jahre.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Höchstfördersatz?
In D-Fördergebieten bis zu 20 Prozent, in C-Fördergebieten bis zu 35 Prozent für kleine Unternehmen. In an Polen angrenzenden C-Fördergebieten ist zusätzlich ein Zuschlag von 10 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Kleine gewerbliche Unternehmen einschließlich Existenzgründer, Tourismusvorhaben, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe — sofern sie nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind.
Welche Mindest- und Höchstausgaben gelten?
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 Euro und höchstens 3 Millionen Euro gefördert.
Wie lange ist die Zweckbindung?
Mindestens 5 Jahre für geförderte Wirtschaftsgüter und Dauerarbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Im Beherbergungsgewerbe (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) beträgt die Zweckbindung 10 Jahre.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Brandenburg — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)