Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt |
| Höhe pro Monat | 69 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt (BliGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Der Satz ändert sich jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz, den die Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelt — 2026 waren das 4,24 %.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LAS — Gehörlosengeldlas.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
- [02]Gehörlosengeld beantragenbuerger.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Diese Seite zeigt Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt mit Fokus auf Sachsen-Anhalt. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.