Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | bis zu 300.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs unterstützt das Land Baden-Württemberg Investitionen, die Güter von der Straße auf klimafreundliche Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße verlagern. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG).
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden unter anderem Umschlagsanlagen, Schieneninfrastrukturen und Effizienzmaßnahmen beim Güterumschlag. Die Abwicklung erfolgt über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
Passt Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen oder juristische Person des öffentlichen Rechts
Investive Maßnahme für klimafreundlichen Güterumschlag
Mindestens 1 Tonne CO2-Einsparung jährlich je 100.000 Euro Förderung
Maßnahme mit Bezug zu Baden-Württemberg
Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der NVBW
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 300.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersumme ist auf 300.000 Euro gedeckelt, sofern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. Voraussetzung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO2 jährlich je 100.000 Euro Fördersumme. Gefördert werden Neu-, Um- und Ausbau, Erhaltung oder Umrüstung von Umschlagsanlagen und Schieneninfrastrukturen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 600.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten600.000 €
- Förderfähige Basis600.000 €
- Zuschuss– 300.000 €
- Dein Eigenanteil300.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) empfohlen. Der Antrag ist elektronisch per E-Mail bei der NVBW einzureichen. Anträge können bei verfügbaren Haushaltsmitteln jederzeit gestellt werden; Stichtag ist der 31. Oktober eines Jahres. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG).
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Welche CO2-Einsparung ist Voraussetzung?
Bis wann und wo wird der Antrag gestellt?
Bis wann läuft das Förderprogramm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs — Offizielle Programmseitevm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
- [02]Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs (PDF)vm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg