BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und öffentliche Träger dabei, den Güterverkehr klimafreundlicher zu gestalten. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Verlagerung von Gütern auf umweltfreundliche Verkehrsträger, etwa Bau, Umrüstung oder Erhalt von Umschlagsanlagen und Schieneninfrastruktur. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 300.000 Euro.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs unterstützt das Land Baden-Württemberg Investitionen, die Güter von der Straße auf klimafreundliche Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße verlagern. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG).

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden unter anderem Umschlagsanlagen, Schieneninfrastrukturen und Effizienzmaßnahmen beim Güterumschlag. Die Abwicklung erfolgt über die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).

Schnell-Check

Passt Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen oder juristische Person des öffentlichen Rechts

Investive Maßnahme für klimafreundlichen Güterumschlag

Mindestens 1 Tonne CO2-Einsparung jährlich je 100.000 Euro Förderung

Maßnahme mit Bezug zu Baden-Württemberg

Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der NVBW

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %300.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersumme ist auf 300.000 Euro gedeckelt, sofern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. Voraussetzung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO2 jährlich je 100.000 Euro Fördersumme. Gefördert werden Neu-, Um- und Ausbau, Erhaltung oder Umrüstung von Umschlagsanlagen und Schieneninfrastrukturen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
600.000 €

Förderfähig sind max. 600.000 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten600.000 €
  • Förderfähige Basis600.000 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil300.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) empfohlen. Der Antrag ist elektronisch per E-Mail bei der NVBW einzureichen. Anträge können bei verfügbaren Haushaltsmitteln jederzeit gestellt werden; Stichtag ist der 31. Oktober eines Jahres. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG).

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kommunen. Damit richtet sich das Programm insbesondere an Speditionen, Logistik- und Umschlagsbetriebe.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersumme ist auf 300.000 Euro gedeckelt, sofern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau, Erhaltung oder Umrüstung von Umschlagsanlagen und Schieneninfrastrukturen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel.
Welche CO2-Einsparung ist Voraussetzung?
Voraussetzung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO2 jährlich je 100.000 Euro Fördersumme. So soll die Verlagerung von Gütern auf klimafreundliche Verkehrsträger nachweisbar zum Klimaschutz beitragen.
Bis wann und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist elektronisch per E-Mail bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) einzureichen. Stichtag ist der 31. Oktober eines Jahres; bei verfügbaren Haushaltsmitteln ist auch eine unterjährige Aufnahme möglich.
Bis wann läuft das Förderprogramm?
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2030. Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der NVBW empfohlen.

Mehr zu Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs — Offizielle Programmseite
    vm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
  2. [02]
    Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs (PDF)
    vm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
Teilen
Merken