BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern

Das LFI Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst KMU bei der Schaffung neuer Stellen für Personal mit Hochschul-, Meister- oder Technikerabschluss in technischen Fachrichtungen. Bis zu 50 Prozent der Personalausgaben, maximal 30.000 EUR in den ersten 12 Monaten plus 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten.

Max. Förderung
45.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Förderhöhe bis zu 45.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in M-V Zuschüsse zu den Personalausgaben für zusätzliche, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden ausschließlich neue Stellen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen sowie mit Technikerabschluss. Auch Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft sind förderfähig. Ausgeschlossen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich sowie Fischerei, Aquakultur und Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Hochschul- oder Meisterabschluss in technischer Fachrichtung oder Technikerabschluss

Ersteinstellung oder Abschluss bei Antragstellung höchstens 3 Jahre alt

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Bruttogehalt mind. 4.200 EUR/Monat (Hochschul) bzw. 3.800 EUR/Monat (Meister/Techniker) bei 40 Std/Woche

Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages eingereicht

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    45.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
90.000 €

Förderfähig sind max. 90.000 €

Rechnerische Schätzung
45.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten90.000 €
  • Förderfähige Basis90.000 €
  • Zuschuss– 45.000 €
  • Dein Eigenanteil45.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Vorhabenbeginn beim Landesförderinstitut M-V einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages. Mit dem Eingang des Antrags beim LFI M-V kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Auskünfte erteilt das LFI M-V (Werkstr. 213, 19061 Schwerin).

Häufige Fragen

Welche Unternehmen können den Zuschuss beantragen?
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft. Ausgenommen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich, Fischerei, Aquakultur und landwirtschaftliche Primärerzeugung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 Prozent der Personalausgaben, je Arbeitsplatz maximal 30.000 EUR in den ersten 12 Monaten und 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten — insgesamt also bis zu 45.000 EUR über 24 Monate.
Welche Mindestgehälter müssen erfüllt sein?
Bei Hochschulabsolventen mindestens 4.200 EUR Bruttogehalt pro Monat, bei Meistern und Technikern mindestens 3.800 EUR — jeweils bezogen auf eine 40-Stunden-Woche.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn, das heißt vor Abschluss des Arbeitsvertrages. Mit Eingang des vollständigen Antrags darf auf eigenes Risiko begonnen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  2. [02]
    Förderrichtlinie (PDF)
    lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)