Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
| Förderhöhe | bis zu 45.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in M-V Zuschüsse zu den Personalausgaben für zusätzliche, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden ausschließlich neue Stellen für Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in technischen Fachrichtungen sowie mit Technikerabschluss. Auch Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft sind förderfähig. Ausgeschlossen sind Wirtschaftszweige aus dem GRW-Negativbereich sowie Fischerei, Aquakultur und Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Passt Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Hochschul- oder Meisterabschluss in technischer Fachrichtung oder Technikerabschluss
Ersteinstellung oder Abschluss bei Antragstellung höchstens 3 Jahre alt
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Bruttogehalt mind. 4.200 EUR/Monat (Hochschul) bzw. 3.800 EUR/Monat (Meister/Techniker) bei 40 Std/Woche
Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages eingereicht
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 13.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %45.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 90.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten90.000 €
- Förderfähige Basis90.000 €
- Zuschuss– 45.000 €
- Dein Eigenanteil45.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Vorhabenbeginn beim Landesförderinstitut M-V einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages. Mit dem Eingang des Antrags beim LFI M-V kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Auskünfte erteilt das LFI M-V (Werkstr. 213, 19061 Schwerin).
Häufige Fragen
Welche Unternehmen können den Zuschuss beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Mindestgehälter müssen erfüllt sein?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Mehr zu Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- [02]Förderrichtlinie (PDF)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)