Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | L-Bank |
| Förderhöhe | 25.000 € – 5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land steigern. Die L-Bank fördert mit dem Programm Energiefinanzierung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik-Anlagen (Freifläche, Aufdach, Fassade), Windkraftanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, Geothermie, Wasserkraft bis 20 Megawatt, Solarthermie, Wärmepumpen, Wärme- und Kältenetze sowie Batteriespeicher. Für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach und Fassade) und Batteriespeicher bietet die L-Bank besonders attraktive Sollzinssätze mit Zinsbonus an. Die Energiefinanzierung orientiert sich am KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard und verbilligt dessen Sollzinsen für Investitionen in Baden-Württemberg zusätzlich.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Investitionsort in Baden-Württemberg |
| Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| Bruttodarlehensbetrag ab 25.000 Euro |
Was bekommst du konkret?
Zinsverbilligtes Förderdarlehen mit bis zu 100 % Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten. Die Kredithöhe reicht von 25.000 bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben, im Einzelfall auch darüber. Verschiedene Laufzeitvarianten von 5 bis 20 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Photovoltaik (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher gilt ein zusätzlicher Zinsbonus.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Förderantrag bei der Hausbank vorbereiten
Das Darlehen wird im Hausbankenverfahren vergeben: Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, die auch den Kreditvertrag abschließt und das Förderdarlehen auszahlt. Zum Beratungstermin bei der Hausbank sollen das Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt der L-Bank mitgebracht werden.
- 02
Bestätigung zum Förderantrag (BzA) online erstellen
Neben dem Antragsformular wird eine Bestätigung zum Förderantrag (BzA) mit technischen Angaben zum Vorhaben benötigt. Sie wird im L-Bank-BzA-Center im KfW-Kundenportal erstellt und enthält eine BzA-ID, die mit „LBA“ beginnt; die unterschriebene BzA wird bei der Hausbank eingereicht, eine Weiterleitung an die L-Bank ist nicht notwendig. Alternativ akzeptiert die L-Bank die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) der KfW für das Programm 270; ein Sachverständiger muss nicht hinzugezogen werden.
BzA im L-Bank-BzA-Center erstellen - 03
Antrag bei der Hausbank vor Vorhabenbeginn stellen
Der schriftliche Antrag soll in der Regel vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden, zunächst als Beihilfeantrag (Vordruck WF_1301) oder gleich als umfassender Förderantrag (Vordruck WF_1001) beziehungsweise über das elektronische Antragsverfahren der Hausbank. Wird der Beihilfeantrag verwendet, muss der Förderantrag später ausgefüllt werden. Für PV-Aufdach-Anlagen und Batteriespeicher sind im Antrag die Verwendungszwecke „PV-Anlage Aufdach/Fassade“ und/oder „Batteriespeicher PV-Anlage“ anzugeben.
- 04
Vorhabenbeginn und Weiterleitung an die L-Bank beachten
Nach vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung bei der Hausbank kann mit dem Vorhaben begonnen werden; ein Vorhabenbeginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Hausbank muss den Förderantrag spätestens bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabenbeginn an die L-Bank weitergeleitet haben. Als Vorhabenbeginn gelten der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, zum Beispiel ein Kaufvertrag oder eine Auftragsvergabe.
- 05
Darlehen über die Hausbank abrufen und Verwendung nachweisen
Im Auftrag des Unternehmens ruft die Hausbank das Darlehen vollständig oder in Teilbeträgen bei der L-Bank ab; der erste Abruf soll innerhalb von 12 Monaten nach der Darlehenszusage erfolgen. Das Unternehmen weist gegenüber seiner Hausbank in banküblicher Form nach, dass die ausbezahlten Darlehensbeträge vertragsgemäß verwendet wurden; dafür bleiben 12 Monate nach vollständigem Abruf.
Häufige Fragen
Wer kann die Energiefinanzierung der L-Bank beantragen?
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Was wird durch die Energiefinanzierung gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Energiefinanzierung Baden-Württemberg — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [02]L-Bank Förderportall-bank.dePrimärquelleL-Bank
- [03]Programmbeschreibung Förderdatenbankfoerderdatenbank.dePrimärquelleL-Bank
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