BundesBonus
Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

Energiefinanzierung Baden-Württemberg

Mit der Energiefinanzierung fördert die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Investitionen von Unternehmen in Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, in Speicher und in die Integration erneuerbarer Energien. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
L-Bank

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank
Förderhöhe 25.000 € – 5 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land steigern. Die L-Bank fördert mit dem Programm Energiefinanzierung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik-Anlagen (Freifläche, Aufdach, Fassade), Windkraftanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, Geothermie, Wasserkraft bis 20 Megawatt, Solarthermie, Wärmepumpen, Wärme- und Kältenetze sowie Batteriespeicher. Für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach und Fassade) und Batteriespeicher bietet die L-Bank besonders attraktive Sollzinssätze mit Zinsbonus an. Die Energiefinanzierung orientiert sich am KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard und verbilligt dessen Sollzinsen für Investitionen in Baden-Württemberg zusätzlich.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Investitionsort in Baden-Württemberg
Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien
Bruttodarlehensbetrag ab 25.000 Euro

Was bekommst du konkret?

Zinsverbilligtes Förderdarlehen mit bis zu 100 % Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten. Die Kredithöhe reicht von 25.000 bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben, im Einzelfall auch darüber. Verschiedene Laufzeitvarianten von 5 bis 20 Jahren mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Photovoltaik (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher gilt ein zusätzlicher Zinsbonus.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Förderantrag bei der Hausbank vorbereiten

    Das Darlehen wird im Hausbankenverfahren vergeben: Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, die auch den Kreditvertrag abschließt und das Förderdarlehen auszahlt. Zum Beratungstermin bei der Hausbank sollen das Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt der L-Bank mitgebracht werden.

  2. 02

    Bestätigung zum Förderantrag (BzA) online erstellen

    Neben dem Antragsformular wird eine Bestätigung zum Förderantrag (BzA) mit technischen Angaben zum Vorhaben benötigt. Sie wird im L-Bank-BzA-Center im KfW-Kundenportal erstellt und enthält eine BzA-ID, die mit „LBA“ beginnt; die unterschriebene BzA wird bei der Hausbank eingereicht, eine Weiterleitung an die L-Bank ist nicht notwendig. Alternativ akzeptiert die L-Bank die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) der KfW für das Programm 270; ein Sachverständiger muss nicht hinzugezogen werden.

    BzA im L-Bank-BzA-Center erstellen
  3. 03

    Antrag bei der Hausbank vor Vorhabenbeginn stellen

    Der schriftliche Antrag soll in der Regel vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden, zunächst als Beihilfeantrag (Vordruck WF_1301) oder gleich als umfassender Förderantrag (Vordruck WF_1001) beziehungsweise über das elektronische Antragsverfahren der Hausbank. Wird der Beihilfeantrag verwendet, muss der Förderantrag später ausgefüllt werden. Für PV-Aufdach-Anlagen und Batteriespeicher sind im Antrag die Verwendungszwecke „PV-Anlage Aufdach/Fassade“ und/oder „Batteriespeicher PV-Anlage“ anzugeben.

  4. 04

    Vorhabenbeginn und Weiterleitung an die L-Bank beachten

    Nach vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung bei der Hausbank kann mit dem Vorhaben begonnen werden; ein Vorhabenbeginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Hausbank muss den Förderantrag spätestens bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabenbeginn an die L-Bank weitergeleitet haben. Als Vorhabenbeginn gelten der Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, zum Beispiel ein Kaufvertrag oder eine Auftragsvergabe.

  5. 05

    Darlehen über die Hausbank abrufen und Verwendung nachweisen

    Im Auftrag des Unternehmens ruft die Hausbank das Darlehen vollständig oder in Teilbeträgen bei der L-Bank ab; der erste Abruf soll innerhalb von 12 Monaten nach der Darlehenszusage erfolgen. Das Unternehmen weist gegenüber seiner Hausbank in banküblicher Form nach, dass die ausbezahlten Darlehensbeträge vertragsgemäß verwendet wurden; dafür bleiben 12 Monate nach vollständigem Abruf.

Häufige Fragen

Wer kann die Energiefinanzierung der L-Bank beantragen?
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen jeder Größe, die in Baden-Württemberg in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren, sowie Freiberufler, Landwirte und weitere Investoren auf der Angebots- und Nachfrageseite des Energiesystems. Private Hauseigentümer, die an ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren, nutzen stattdessen das Programm Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik der L-Bank.
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Kredithöhe reicht von 25.000 bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben; im Einzelfall sind auch höhere Beträge möglich.
Was wird durch die Energiefinanzierung gefördert?
Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Geothermie, Wasserkraft bis 20 Megawatt, Solarthermie und Wärmepumpen, sowie Batteriespeicher, Wärme- und Kältenetze und Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    L-Bank Förderportal
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank
  3. [03]
    Programmbeschreibung Förderdatenbank
    foerderdatenbank.dePrimärquelleL-Bank

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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