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Zuschuss · bis 100 % Land

EIP-Agri-NRW — Innovationspartnerschaft Landwirtschaft

Nordrhein-Westfalen fördert Operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), die Landwirtschaft, Wissenschaft, Beratung und Unternehmen zusammenbringen, um Innovationen in die land-, forst- und gartenbauliche Praxis zu übertragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro je Operationeller Gruppe.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri). Gefördert werden Operationelle Gruppen, die landwirtschaftliche Praxis, Wissenschaft, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors zusammenführen, um Innovationen in die Praxis zu übertragen. Eine Operationelle Gruppe muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein Unternehmen der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet im Wettbewerbsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Operationelle Gruppe mit mindestens zwei Mitgliedern

Mindestens ein Unternehmen der land-, forst- oder gartenbaulichen Urproduktion

Sitz, Wohnsitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Investitionsausgaben je Projekt höchstens 300.000 Euro

Kooperationsvertrag und Geschäftsplan

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %500.000 €

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Für die Ausgaben der Zusammenarbeit einer Operationellen Gruppe beträgt der Fördersatz 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Innovationsprojekte 100 Prozent oder 50 Prozent, sofern wirtschaftlich verwertbare Entwicklungsleistungen für ein Unternehmen entstehen, die nicht veröffentlicht werden. Investitionsausgaben je Innovationsprojekt sind auf höchstens 300.000 Euro begrenzt. Die Gesamtzuwendung je Operationeller Gruppe ist auf höchstens 500.000 Euro begrenzt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EIP-Agri-NRW — Innovationspartnerschaft Landwirtschaft
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuwendungsberechtigt ist die Operationelle Gruppe beziehungsweise der hauptverantwortliche Leadpartner. Die Gruppe schließt einen Kooperationsvertrag und arbeitet auf Grundlage eines Geschäftsplans. Der Antragsteller muss Sitz, Wohnsitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben; bei länderübergreifenden Projekten müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder ihren Sitz in NRW haben. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren durch die Bewilligungsbehörde.

Häufige Fragen

Was fördert die EIP-Agri-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen?
Gefördert werden die Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen sowie die Durchführung von Innovationsprojekten, die neue Erzeugnisse, Verfahren und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau in die Praxis übertragen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsberechtigt ist die Operationelle Gruppe oder ihr Leadpartner. Sie muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein Unternehmen der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Zusammenarbeit der Operationellen Gruppe beträgt der Fördersatz 100 Prozent. Innovationsprojekte werden mit 100 Prozent oder 50 Prozent gefördert. Die Gesamtzuwendung je Operationeller Gruppe ist auf höchstens 500.000 Euro begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze für Investitionen?
Ja. Für Investitionsausgaben in Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände sind in der Förderperiode 2023 bis 2027 höchstens 300.000 Euro je Innovationsprojekt zuwendungsfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderdatenbank des Bundes: EIP-Agri-NRW
    foerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
    mlv.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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