Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri). Gefördert werden Operationelle Gruppen, die landwirtschaftliche Praxis, Wissenschaft, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors zusammenführen, um Innovationen in die Praxis zu übertragen. Eine Operationelle Gruppe muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, darunter mindestens ein Unternehmen der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet im Wettbewerbsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen.
Passt EIP-Agri-NRW — Innovationspartnerschaft Landwirtschaft zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Operationelle Gruppe mit mindestens zwei Mitgliedern
Mindestens ein Unternehmen der land-, forst- oder gartenbaulichen Urproduktion
Sitz, Wohnsitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Investitionsausgaben je Projekt höchstens 300.000 Euro
Kooperationsvertrag und Geschäftsplan
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 100 % | 500.000 € |
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Für die Ausgaben der Zusammenarbeit einer Operationellen Gruppe beträgt der Fördersatz 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Innovationsprojekte 100 Prozent oder 50 Prozent, sofern wirtschaftlich verwertbare Entwicklungsleistungen für ein Unternehmen entstehen, die nicht veröffentlicht werden. Investitionsausgaben je Innovationsprojekt sind auf höchstens 300.000 Euro begrenzt. Die Gesamtzuwendung je Operationeller Gruppe ist auf höchstens 500.000 Euro begrenzt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500.000 €
- Förderfähige Basis500.000 €
- Zuschuss– 500.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuwendungsberechtigt ist die Operationelle Gruppe beziehungsweise der hauptverantwortliche Leadpartner. Die Gruppe schließt einen Kooperationsvertrag und arbeitet auf Grundlage eines Geschäftsplans. Der Antragsteller muss Sitz, Wohnsitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben; bei länderübergreifenden Projekten müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder ihren Sitz in NRW haben. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren durch die Bewilligungsbehörde.
Häufige Fragen
Was fördert die EIP-Agri-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen?
Wer kann eine Förderung beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
Gibt es eine Obergrenze für Investitionen?
Mehr zu EIP-Agri-NRW — Innovationspartnerschaft Landwirtschaft und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderdatenbank des Bundes: EIP-Agri-NRWfoerderdatenbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- [02]Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRWmlv.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen