Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 33,3 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm hilft Wohnungssuchenden bei der Bildung von Wohneigentum. Die Förderung unterstützt Haushalte mit Einkommen bis zu den Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Förderfähig sind Grund-, Bau- und Baunebenkosten beim Neubau sowie Kaufpreis und Erwerbskosten beim Erwerb.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Einkommen unter Fördergrenzwert nach BayWoFG
Selbstnutzung als Wohnsitz beabsichtigt
Bei Erwerb: Käufer und Verkäufer nicht in gerader Linie verwandt
Was bekommst du konkret?
Zinsverbilligtes Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind in Verbindung mit dem Darlehen. Maximale Förderungsdauer und Konditionen variieren je nach Projekt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Kreisverwaltung oder online
Den Antrag mit Einkommenserklärungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder online über das BayernLabo-Serviceportal einreichen.
- 02
Darlehenszusage durch die BayernLabo
Die Darlehenszusage erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt; die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt.
- 03
Vor Baubeginn bewilligen lassen
Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Kosten werden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern