Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Förderhöhe | — |
| Finanzierungsanteil | bis 33,3 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm hilft Wohnungssuchenden bei der Bildung von Wohneigentum. Die Förderung unterstützt Haushalte mit Einkommen bis zu den Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Förderfähig sind Grund-, Bau- und Baunebenkosten beim Neubau sowie Kaufpreis und Erwerbskosten beim Erwerb.
Passt Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Einkommen unter Fördergrenzwert nach BayWoFG
Selbstnutzung als Wohnsitz beabsichtigt
Bei Erwerb: Käufer und Verkäufer nicht in gerader Linie verwandt
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Kreisverwaltung oder online
Den Antrag mit Einkommenserklärungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder online über das BayernLabo-Serviceportal einreichen.
- 02
Darlehenszusage durch die BayernLabo
Die Darlehenszusage erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt; die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt.
- 03
Vor Baubeginn bewilligen lassen
Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Kosten werden gefördert?
Mehr zu Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern