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Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Bayern fördert den Neu- und Erwerb von Eigenwohnraum (Haus oder Eigentumswohnung) für Privatpersonen. Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind möglich.

Zuständig
Freistaat Bayern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern
Förderhöhe
Finanzierungsanteil bis 33,3 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm hilft Wohnungssuchenden bei der Bildung von Wohneigentum. Die Förderung unterstützt Haushalte mit Einkommen bis zu den Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Förderfähig sind Grund-, Bau- und Baunebenkosten beim Neubau sowie Kaufpreis und Erwerbskosten beim Erwerb.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Einkommen unter Fördergrenzwert nach BayWoFG

Selbstnutzung als Wohnsitz beabsichtigt

Bei Erwerb: Käufer und Verkäufer nicht in gerader Linie verwandt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Kreisverwaltung oder online

    Den Antrag mit Einkommenserklärungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder online über das BayernLabo-Serviceportal einreichen.

  2. 02

    Darlehenszusage durch die BayernLabo

    Die Darlehenszusage erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt; die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt.

  3. 03

    Vor Baubeginn bewilligen lassen

    Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Hinzu kommt optional ein Kinderzuschuss von 5.000 EUR pro Kind, der in Verbindung mit dem Darlehen gewährt wird.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, deren Haushaltseinkommen die Grenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreitet. Antragsteller müssen sich rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Welche Kosten werden gefördert?
Beim Neubau: Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten. Beim Erwerb: Kaufpreis und Erwerbskosten; bei Zweiterwerb auch Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
    gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern