Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Pflege |
| Förderhöhe | bis zu 12.000 € |
| Förderquote | bis 40 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Freistaat Bayern stellt im Rahmen der 100-Prozent-WLAN-Strategie eine Komplementärförderung bereit, die auf der Bundesförderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI aufsetzt. Das erklärte Ziel ist, die Digitalisierung in bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen, die Einrichtungen finanziell zu entlasten und die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu verringern.
Wie sich beide Förderungen ergänzen:
- Bundesförderung: 40 Prozent der verausgabten Mittel, höchstens 12.000 Euro
- Bayern zusätzlich: nochmals 40 Prozent, höchstens weitere 12.000 Euro
- Zusammen: 80 Prozent Förderquote, höchstens 24.000 Euro je Einrichtung
- Eigenanteil: sinkt von 60 auf 20 Prozent
Voraussetzung ist der Bundesbescheid. Die Komplementärförderung setzt einen Zuwendungsbescheid der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse voraus, der nach dem 1. April 2025 erlassen wurde. Die Reihenfolge ist damit vorgegeben: erst der Antrag bei der Pflegekasse, dann der Antrag beim Landesamt.
Fördergegenstand ist derselbe wie im Bundesprogramm: Anschaffungen digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege oder die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.
Der Freistaat hat für die Komplementärförderung insgesamt 15,0 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.
Passt Komplementärförderung Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung, die in Bayern betrieben wird |
| Die Pflegeeinrichtung wird in Bayern betrieben |
| Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach dem 1. April 2025 liegt vor |
| ELSTER-Unternehmenszertifikat vorhanden |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 40 % | 12.000 € |
Was bekommst du konkret?
Höhe: bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung — zusätzlich zur Bundesförderung.
Wirkung: Der Eigenanteil der Einrichtung sinkt von 60 auf 20 Prozent, die maximale Gesamtförderung aus Bund und Land erreicht 24.000 Euro.
Form: Zuschuss, bewilligt durch das Bayerische Landesamt für Pflege.
Mittelvolumen: Der Freistaat hat insgesamt 15,0 Millionen Euro für die Komplementärförderung bereitgestellt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 30.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten30.000 €
- Förderfähige Basis30.000 €
- Zuschuss– 12.000 €
- Dein Eigenanteil18.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
- Zuerst die Bundesförderung beantragen. Der Zuwendungsbescheid der zuständigen Pflegekasse nach § 8 Abs. 8 SGB XI ist zwingende Voraussetzung und muss nach dem 1. April 2025 erlassen worden sein.
- ELSTER-Unternehmenszertifikat bereithalten — ohne gültiges Zertifikat ist die Antragstellung nicht möglich.
- Antrag digital beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen. Beizufügen sind der Zuwendungsbescheid der Pflegekasse und die DAWI-De-minimis-Erklärung.
- Verwendungsnachweis einreichen — dafür ist die durch die Pflegekasse geprüfte Abrechnung vorzulegen.
Feste Antragsfristen gibt es nicht. Der Freistaat stellt dafür befristet bis 31. Dezember 2027 insgesamt 15 Millionen Euro bereit; bewilligt wird nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, bei Überzeichnung kann ein Antrag abgelehnt werden.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es in Bayern insgesamt?
Muss die Bundesförderung zuerst beantragt werden?
Wer bewilligt die Komplementärförderung?
Gibt es eine Antragsfrist?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Komplementärförderung Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen (Bayern) — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleBayerisches Landesamt für Pflege
- [02]§ 8 SGB XI — Rechtsgrundlage der Bundesförderunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBayerisches Landesamt für Pflege
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.