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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten in Bremen

Die Stadtgemeinde Bremen fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Eigentümer erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 bzw. 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro je Gebäude.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Zweck der Förderung ist die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Mängeln. Die Richtlinie gilt in den Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/Alte Neustadt, Huckelriede/Sielhof sowie dem Gröpelinger Heerstraßenzug (Stadtumbaugebiet). Grundlage ist das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch, insbesondere § 177 BauGB. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nur gefördert, wenn sie mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand einhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gebäude liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

Antragsteller ist Gebäude-/Wohnungseigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter

Gesamtkosten der Maßnahmen übersteigen 5.000 Euro

Antrag vor Baubeginn gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    100.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten
200.000 €

Förderfähig sind max. 200.000 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten200.000 €
  • Förderfähige Basis200.000 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil100.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Kostenerstattungsbetrag beträgt bis zu 40 bzw. 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro je Gebäude. Der Grundfördersatz liegt bei 25 Prozent und kann durch Zuschläge erhöht werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Gebäude- oder Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden vorrangig Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen im Gebäudeinneren werden in der Regel nicht gefördert.
Gibt es eine Mindestgrenze für die Kosten?
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 5.000 Euro übersteigen.

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