Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Mängeln. Die Richtlinie findet in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB, in Stadtumbaugebieten nach § 171b BauGB und in Gebieten der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB innerhalb der Gemeinde Bremen Anwendung; welche Gebiete das jeweils sind, führt die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in ihrer Übersicht der Fördergebiete. Grundlage ist das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch, insbesondere § 177 BauGB. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nur gefördert, wenn sie mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand einhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gebäude liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
Antragsteller ist Gebäude-/Wohnungseigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter
Gesamtkosten der Maßnahmen übersteigen 5.000 Euro
Antrag vor Baubeginn gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 100.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil100.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Bremen?
Als lokale Anlaufstelle ist für Bremen Bremen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Bremen wird in Bremen als Stadt geführt. In der Region leben 586.271 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 04011.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gibt es eine Mindestgrenze für die Kosten?
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- [01]Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten — Offizielle Programmseitetransparenz.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- [02]Publikationen zur Stadterneuerung Bremenbau.bremen.dePrimärquelleStadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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