Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadtgemeinde Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Zweck der Förderung ist die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Mängeln. Die Richtlinie gilt in den Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/Alte Neustadt, Huckelriede/Sielhof sowie dem Gröpelinger Heerstraßenzug (Stadtumbaugebiet). Grundlage ist das Sanierungsrecht nach dem Baugesetzbuch, insbesondere § 177 BauGB. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Fassadensanierungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren sowie Dachdeckungen. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden nur gefördert, wenn sie mindestens die Anforderungen der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Wohngebäudebestand einhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gebäude liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
Antragsteller ist Gebäude-/Wohnungseigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigter
Gesamtkosten der Maßnahmen übersteigen 5.000 Euro
Antrag vor Baubeginn gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %100.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil100.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gibt es eine Mindestgrenze für die Kosten?
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