Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | BAB Bremer Aufbau Bank |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die BAB fördert Darlehen zur Finanzierung betrieblicher Innovationen (neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle). Ko-finanzierung durch EFRE im Rahmen des EFRE-Programms Land Bremen 2021-2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Bremen haben. Reine Briefkastenfirmen genügen nicht; die Projektdurchführung muss ebenfalls im Land Bremen stattfinden, da nur Personal am bremischen Projektstandort abgerechnet werden kann (Ausnahmen sind bei Antragstellung zu begründen).
KMU-Status nach EU-Definition (AGVO Anhang I)
Antragsberechtigt sind ausschliesslich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition in Anhang I der AGVO. Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Personen und haben einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen sind bei der Größenberechnung einzubeziehen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 AGVO) sowie Unternehmen in der Primärproduktion von Fischerei/Aquakultur oder Landwirtschaft.
Nachgewiesenes Innovationsvorhaben mit technischem Risiko
Das Unternehmen muss ein umfassendes Konzept vorlegen, das Innovationsgehalt, nachvollziehbaren Lösungsweg, plausibles Mengengeruest, Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse und den regionalwirtschaftlichen Nutzen für das Land Bremen beschreibt. Das Vorhaben muss das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen. Mittelfristig — in spätestens drei Jahren nach Projektende — müssen neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entstehen, die verglichen mit dem Stand der Technik im jeweiligen Wirtschaftszweig erheblich verbessert sind.
Darlehensvolumen 100.000 bis 500.000 Euro
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 100.000 Euro; der Höchstbetrag liegt bei 500.000 Euro (Nennbetrag). Das Darlehen wird als zinsverbilligtes Förderdarlehen mit einem Nominalzinssatz von 0,25 % p.a. gewährt. Nicht forderbar sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen. Der tatsächliche Zinssatz kann höher liegen, wenn der Subventionswert des Darlehens die De-minimis-Höchstgrenzen überschreiten würde.
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Der Projektstart darf erst nach Kreditbewilligung und Abschluss des Kreditvertrags erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wer mit dem Vorhaben vor der Bewilligung beginnt, verliert den Anspruch auf das Innovationsdarlehen. Das Antragsverfahren gliedert sich in vier Phasen: One-Pager, Projektskizze, digitale Antragstellung im Kundenportal und Kreditprüfung durch die BAB-Gremien.
Was bekommst du konkret?
Zinsverbilligte Darlehen mit Nennbetrag bis 500.000 Euro. Übliche Verzinsung 0,25% p.a. Laufzeit: bis 10 Jahre (reine Investitionsdarlehen) oder bis 5 Jahre (>30% Personal-/Sachkosten). Bis 3 Jahre tilgungsfrei. Auszahlung in Tranchen nach Meilensteinen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Initialberatung und One-Pager einreichen
Erstkontakt mit der BAB (Tel. 0421 9600-415 oder über bab-bremen.de) und Vereinbarung einer Initialberatung. Danach wird das Innovationskonzept auf maximal einer Seite (One-Pager) zusammengefasst: Unternehmensbeschreibung, Beschreibung des geplanten Produkts oder Verfahrens mit wirtschaftlichen Auswirkungen sowie geschätzter Förderbedarf. Der One-Pager wird beim zuständigen BAB-Ansprechpartner eingereicht und beurteilt.
- 02
Projektskizze erarbeiten
Auf Basis des One-Pagers wird gemeinsam mit den BAB-Innovationsmanagern eine detaillierte Projektskizze ausgearbeitet. Die Skizze definiert verbindliche Projektmeilensteine mit messbaren Erfolgskriterien, eine Kostengliederung (Personal-, Sach-, Maschinen- und Betriebskosten) und den regionalwirtschaftlichen Mehrwert für das Land Bremen. Das Projektvolumen und die Tranchenhöhen werden so festgelegt, dass eine sinnvolle Kostenabgrenzung pro Meilenstein möglich ist.
- 03
Digitale Antragstellung im Kundenportal
Nach positiver Begutachtung der Projektskizze erfolgt die formelle Antragstellung digital im Kundenportal der BAB. Einzureichen sind: Projektskizze, letzte zwei Jahresabschlüsse (falls vorhanden), aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Organigramm mit Gesellschafterstruktur sowie Unternehmensplanung. Die Innovationsmanager pruеfen und geben die Skizze frei; die Stellungnahme wird Bestandteil des späteren Kreditvertrags.
- 04
Kreditprüfung und Kreditvertrag
Die BAB-Gremien pruеfen die finanzielle Tragfähigkeit des antragstellenden Unternehmens unter Berücksichtigung der geplanten Zinsen und Tilgungen. Ausserdem erfolgen Prüfungen nach Geldwaeschevorschriften. Bei positivem Gremienbeschluss wird der Kreditvertrag abgeschlossen, der Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsplan und Meilensteine verbindlich festlegt. Für das Darlehen sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen. Erst nach Vertragsabschluss darf das Vorhaben beginnen.
- 05
Projektdurchführung mit Meilensteinberichten
Nach Kreditvertragsabschluss wird die erste Darlehensstranche über das Kundenportal abgerufen und ausgezahlt. Zu jedem Meilenstein ist ein Statusbericht (maximal 6 Seiten) mit Massnahmen, Ergebnissen und Zielerreichung einzureichen. Grossinvestitionen ab 50.000 Euro netto werden gesondert nach Rechnungsvorlage erstattet. Erst nach Prüfung und Freigabe eines Meilensteins wird die Folgetranche ausgezahlt. Bei Nicht-Erreichen eines Meilensteins kann das Darlehen gekuendigt oder auf marktmassige Zinsen umgestellt werden.
- 06
Abschlussbericht und Verwendungsnachweis
Innerhalb von drei Monaten nach Projektende ist ein Abschlussbericht (maximal 10 Seiten) per E-Mail an den zuständigen BAB-Innovationsmanager zu senden. Der Bericht fasst das gesamte Vorhaben zusammen und bestätigt die Zielerreichung. Alle Belege und Verträge sind fuenf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren. Die BAB sowie EFRE-Prüfbehörden sind berechtigt, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. Auf Anfrage ist an einer Projektevaluation zur Messung regionaler Wirkungen mitzuwirken.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das EFRE-Innovationsdarlehen?
Was wird als Innovationsvorhaben anerkannt und gefördert?
Wie hoch ist das Darlehen und welche Konditionen gelten?
Welche De-minimis-Regelung gilt und wie häufig kann das Programm genutzt werden?
Welche EFRE-Berichtspflichten entstehen durch das Darlehen?
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Kann das EFRE-Innovationsdarlehen mit anderen Forderungen kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EFRE-Innovationsdarlehen — Programmseite der Bremer Aufbau-Bank (BAB)bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [02]Fördergrundsätze zur Gewährung von Innovationsdarlehen im EFRE Programm Land Bremen 2021-2027bab-bremen.deRechtsgrundlageSenatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation — Freie Hansestadt Bremen (in Kraft seit 01.08.2024)
- [03]Umsetzungsvorgaben zu den Fördergrundsätzen EFRE-Innovationsdarlehen (Stand 2025-06-17)bab-bremen.deRechtsgrundlageBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [04]PFAU — Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (BAB Bremen)bab-bremen.deRegionalBremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- [05]EFRE-Programm Land Bremen 2021-2027 — Informationsportalefre-bremen.deRegionalSenatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation — Freie Hansestadt Bremen