Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für die langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, die Mietwohnungen und Miethäuser barriereärmer und altersgerechter machen. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Grundlage ist das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen, dessen technische Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Immobilie in Brandenburg
Das geförderte Wohngebäude muss im Land Brandenburg liegen. Investoren und Wohnungsunternehmen außerhalb Brandenburgs können das ILB-Programm nicht nutzen, auch wenn sie ein Objekt in Brandenburg besitzen.
Wohnungswirtschaftlicher Antragsteller
Antragsberechtigt sind ausschließlich kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren der Wohnungswirtschaft. Privatpersonen und Selbstnutzer sind für den ILB-Tilgungszuschuss nicht antragsberechtigt — sie können aber das reine KfW-159-Darlehen über ihre Hausbank beantragen.
Anerkannte barrierereduzierende Baumaßnahmen
Die Investitionen müssen in eine der sieben KfW-Förderkategorien fallen: Zugangswege und Stellplätze, Eingangs- und Türbereiche, Treppen und Aufzugslösungen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badezimmer und Sanitärausstattung, Smart-Home-Systeme zur Alltagsunterstützung sowie Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Maßnahmen zum Einbruchschutz sind nach KfW 159 ebenfalls förderfähig.
Paralleler KfW-159-Kreditantrag
Der ILB-Tilgungszuschuss wird nur in Kombination mit einem genehmigten KfW-Kredit 159 gewährt. Das KfW-Darlehen wird über eine Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) beantragt; der ILB-Tilgungszuschuss-Antrag erfolgt separat direkt bei der ILB, zeitlich koordiniert mit der KfW-Antragstellung.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
KfW-Antrag und ILB-Tilgungszuschuss-Antrag müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt sein. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt als Maßnahmenbeginn. Nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Maßnahmen planen und Kostenvoranschläge einholen
Der Antragsteller legt fest, welche barrierereduzierenden Maßnahmen in den Brandenburger Wohngebäuden umgesetzt werden sollen, und holt Angebote von Fachunternehmen ein. In dieser Phase sollte bereits geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen in die sieben KfW-Förderkategorien fallen.
- 02
KfW-159-Antrag über die Hausbank stellen
Vor Beginn jeglicher Bauarbeiten und vor Vertragsabschluss mit Handwerkern stellt der Antragsteller bei seiner Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) einen Antrag auf das KfW-Darlehen 159. Die Hausbank prüft die Bonität, leitet den Antrag an die KfW weiter und sichert den Zinssatz zum Antragszeitpunkt.
- 03
ILB-Tilgungszuschuss-Antrag direkt bei der ILB einreichen
Gleichzeitig mit dem KfW-Antrag — ebenfalls vor Maßnahmenbeginn — stellt der Antragsteller den Antrag auf den ILB-Tilgungszuschuss direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Benötigt werden Projektbeschreibung, Kostenplan und Nachweis der Antragsberechtigung (Wohnungsgesellschaft, Genossenschaft oder Investorennachweis).
- 04
Baumaßnahmen durchführen
Nach Genehmigung beider Anträge werden die Maßnahmen durch Fachunternehmen umgesetzt. Sämtliche Rechnungen und Nachweise sind zu sammeln. Bei Smart-Home-Systemen ist darauf zu achten, dass nur Maßnahmen aus dem KfW-Förderkatalog abgerechnet werden.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Abschluss der Maßnahmen reicht der Antragsteller den Verwendungsnachweis — Rechnungen, Zahlungsbelege, ggf. Fachunternehmererklärungen — bei der ILB ein. Nach Prüfung überweist die ILB den Tilgungszuschuss (bis 5 % des KfW-Darlehensbetrags), der direkt auf das laufende KfW-159-Darlehen angerechnet wird und die Restschuld entsprechend reduziert.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?
Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderfähig?
Wie funktioniert die Kopplung mit dem KfW-Programm 159?
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss der ILB und wofür wird er konkret gewährt?
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag und für wen gilt er?
Welche Konditionen gelten für das KfW-159-Darlehen?
Wie läuft der Antragsprozess konkret ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen — Programmübersicht ILBilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [02]KfW-Programm 159 — Altersgerecht Umbauen (Kredit)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Übersicht aller ILB-Wohnungsbauförderprogrammeilb.deRegionalInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- [04]KfW — Barrieren reduzieren: Überblick förderfähiger Maßnahmenkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe