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Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für die langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, die Mietwohnungen und Miethäuser barriereärmer und altersgerechter machen. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Grundlage ist das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen, dessen technische Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.

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Das geförderte Wohngebäude muss im Land Brandenburg liegen. Investoren und Wohnungsunternehmen außerhalb Brandenburgs können das ILB-Programm nicht nutzen, auch wenn sie ein Objekt in Brandenburg besitzen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren der Wohnungswirtschaft. Privatpersonen und Selbstnutzer sind für den ILB-Tilgungszuschuss nicht antragsberechtigt — sie können aber das reine KfW-159-Darlehen über ihre Hausbank beantragen.

Die Investitionen müssen in eine der sieben KfW-Förderkategorien fallen: Zugangswege und Stellplätze, Eingangs- und Türbereiche, Treppen und Aufzugslösungen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badezimmer und Sanitärausstattung, Smart-Home-Systeme zur Alltagsunterstützung sowie Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Maßnahmen zum Einbruchschutz sind nach KfW 159 ebenfalls förderfähig.

Der ILB-Tilgungszuschuss wird nur in Kombination mit einem genehmigten KfW-Kredit 159 gewährt. Das KfW-Darlehen wird über eine Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) beantragt; der ILB-Tilgungszuschuss-Antrag erfolgt separat direkt bei der ILB, zeitlich koordiniert mit der KfW-Antragstellung.

KfW-Antrag und ILB-Tilgungszuschuss-Antrag müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt sein. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt als Maßnahmenbeginn. Nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Immobilie in Brandenburg

Das geförderte Wohngebäude muss im Land Brandenburg liegen. Investoren und Wohnungsunternehmen außerhalb Brandenburgs können das ILB-Programm nicht nutzen, auch wenn sie ein Objekt in Brandenburg besitzen.

Wohnungswirtschaftlicher Antragsteller

Antragsberechtigt sind ausschließlich kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren der Wohnungswirtschaft. Privatpersonen und Selbstnutzer sind für den ILB-Tilgungszuschuss nicht antragsberechtigt — sie können aber das reine KfW-159-Darlehen über ihre Hausbank beantragen.

Anerkannte barrierereduzierende Baumaßnahmen

Die Investitionen müssen in eine der sieben KfW-Förderkategorien fallen: Zugangswege und Stellplätze, Eingangs- und Türbereiche, Treppen und Aufzugslösungen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badezimmer und Sanitärausstattung, Smart-Home-Systeme zur Alltagsunterstützung sowie Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Maßnahmen zum Einbruchschutz sind nach KfW 159 ebenfalls förderfähig.

Paralleler KfW-159-Kreditantrag

Der ILB-Tilgungszuschuss wird nur in Kombination mit einem genehmigten KfW-Kredit 159 gewährt. Das KfW-Darlehen wird über eine Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) beantragt; der ILB-Tilgungszuschuss-Antrag erfolgt separat direkt bei der ILB, zeitlich koordiniert mit der KfW-Antragstellung.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

KfW-Antrag und ILB-Tilgungszuschuss-Antrag müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt sein. Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt als Maßnahmenbeginn. Nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Maßnahmen planen und Kostenvoranschläge einholen

    Der Antragsteller legt fest, welche barrierereduzierenden Maßnahmen in den Brandenburger Wohngebäuden umgesetzt werden sollen, und holt Angebote von Fachunternehmen ein. In dieser Phase sollte bereits geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen in die sieben KfW-Förderkategorien fallen.

  2. 02

    KfW-159-Antrag über die Hausbank stellen

    Vor Beginn jeglicher Bauarbeiten und vor Vertragsabschluss mit Handwerkern stellt der Antragsteller bei seiner Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) einen Antrag auf das KfW-Darlehen 159. Die Hausbank prüft die Bonität, leitet den Antrag an die KfW weiter und sichert den Zinssatz zum Antragszeitpunkt.

  3. 03

    ILB-Tilgungszuschuss-Antrag direkt bei der ILB einreichen

    Gleichzeitig mit dem KfW-Antrag — ebenfalls vor Maßnahmenbeginn — stellt der Antragsteller den Antrag auf den ILB-Tilgungszuschuss direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Benötigt werden Projektbeschreibung, Kostenplan und Nachweis der Antragsberechtigung (Wohnungsgesellschaft, Genossenschaft oder Investorennachweis).

  4. 04

    Baumaßnahmen durchführen

    Nach Genehmigung beider Anträge werden die Maßnahmen durch Fachunternehmen umgesetzt. Sämtliche Rechnungen und Nachweise sind zu sammeln. Bei Smart-Home-Systemen ist darauf zu achten, dass nur Maßnahmen aus dem KfW-Förderkatalog abgerechnet werden.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen und Tilgungszuschuss erhalten

    Nach Abschluss der Maßnahmen reicht der Antragsteller den Verwendungsnachweis — Rechnungen, Zahlungsbelege, ggf. Fachunternehmererklärungen — bei der ILB ein. Nach Prüfung überweist die ILB den Tilgungszuschuss (bis 5 % des KfW-Darlehensbetrags), der direkt auf das laufende KfW-159-Darlehen angerechnet wird und die Restschuld entsprechend reduziert.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen?
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsobjekten im Land Brandenburg. Das Programm richtet sich damit gezielt an professionelle Wohnraumanbieter, nicht an Selbstnutzer oder Einzeleigentümer. Privatpersonen und Eigennutzer, die ihren eigenen Wohnraum barrierefrei umbauen möchten, können jedoch das zugrundeliegende KfW-Programm 159 direkt über ihre Hausbank beantragen — allerdings ohne den ILB-Tilgungszuschuss. Mieter benötigen eine schriftliche Genehmigung ihres Vermieters, bevor sie einen KfW-159-Antrag stellen.
Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderfähig?
Das Programm fördert barrierereduzierende Baumaßnahmen in sieben Kategorien: erstens Wege und Stellplätze (Verbreiterung von Zugangswegen, Abbau von Stufen), zweitens Eingangs- und Türbereiche (Türverbreiterung, Schwellenabbau, automatische Türöffner), drittens Treppen und Höhenüberwindung (Treppenlifte, Aufzüge, Rampen), viertens Raumaufteilung und Bewegungsflächen (Wandversetzung, Türverbreiterungen im Inneren), fünftens Badezimmer (bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschbecken, Haltegriffe), sechstens Smart-Home- und Orientierungssysteme (automatische Beleuchtung, Türkommunikation, Notrufsysteme) und siebtens Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich sind Maßnahmen zum Einbruchschutz förderfähig.
Wie funktioniert die Kopplung mit dem KfW-Programm 159?
Das Brandenburg-Kredit-Programm der ILB ist als ergänzender Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit 159 konzipiert. Das KfW-Darlehen — bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit — wird über die Hausbank des Antragstellers (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank) beantragt; die KfW refinanziert die Hausbank. Gleichzeitig stellt der Antragsteller einen gesonderten Antrag auf den ILB-Tilgungszuschuss direkt bei der ILB. Nach Projektabschluss und Vorlage der Verwendungsnachweise wird der Tilgungszuschuss auf das noch offene KfW-Darlehen angerechnet und reduziert so die effektive Schuldenlast. Beide Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss der ILB und wofür wird er konkret gewährt?
Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des KfW-159-Darlehensbetrags. Bei einem Maximaldarlehen von 50.000 Euro je Wohneinheit entspricht das einem Tilgungszuschuss von bis zu 2.500 Euro je Einheit. Der Zuschuss wird nach vollständiger Durchführung der Maßnahmen und Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt und direkt auf das laufende KfW-Darlehen angerechnet. Er ist zweckgebunden: Er setzt voraus, dass tatsächlich förderfähige barrierereduzierende Maßnahmen in Brandenburger Wohngebäuden realisiert wurden und der KfW-159-Kreditvertrag besteht.
Wie hoch ist der maximale Darlehensbetrag und für wen gilt er?
Das KfW-Programm 159, das dem ILB-Programm zugrunde liegt, gewährt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit — unabhängig vom Alter der Antragsteller. Bei einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise zehn Wohneinheiten kann der Gesamtkredit theoretisch bis zu 500.000 Euro betragen, da die Grenze je Einheit gilt. Der Darlehensrahmen wird durch die Hausbank im Rahmen der Bonitätsprüfung final festgelegt. Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtinvestition den Kreditrahmen nicht vollständig ausschöpfen; es ist möglich, Teilbeträge zu beantragen.
Welche Konditionen gelten für das KfW-159-Darlehen?
Das KfW-Darlehen 159 wird zu marktüblichen, durch die KfW zinsgünstigen Konditionen angeboten. Die Laufzeit beträgt 4 bis 30 Jahre; tilgungsfreie Anlaufjahre von 1 bis 5 Jahren sind wählbar. Das Darlehen kann als Annuitätendarlehen (gleichmäßige Raten) oder endfälliges Darlehen strukturiert werden. Der genaue Zinssatz richtet sich nach dem tagesaktuellen KfW-Konditionentableau und wird zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Hausbank festgeschrieben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtdarlehens ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich; Teilrückzahlungen sind nicht vorgesehen.
Wie läuft der Antragsprozess konkret ab?
Der Antragsprozess verläuft zweispurig: Für das KfW-Darlehen wendet sich der Antragsteller an seine Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank), die den KfW-159-Antrag im Namen des Kunden bei der KfW einreicht und das Darlehen nach Genehmigung auszahlt. Parallel stellt der Antragsteller den ILB-Tilgungszuschuss-Antrag direkt bei der ILB — vor Maßnahmenbeginn. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird ein Verwendungsnachweis eingereicht; bei Bestätigung überweist die ILB den Tilgungszuschuss, der direkt auf das KfW-Darlehen angerechnet wird. Beide Anträge müssen zeitlich vor dem ersten Spatenstich bzw. dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen liegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen — Programmübersicht ILB
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    KfW-Programm 159 — Altersgerecht Umbauen (Kredit)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Übersicht aller ILB-Wohnungsbauförderprogramme
    ilb.deRegionalInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  4. [04]