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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher in Bottrop

Die Solaroffensive ist das kommunale Photovoltaik-Förderprogramm der Stadt Bottrop. Bezuschusst wird die Errichtung neuer Dachanlagen zur Stromerzeugung inklusive Batteriespeicher auf Wohn- und Nichtwohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Der Zuschuss setzt sich aus einer Pauschale je Anlage und einem Betrag je Kilowattstunde Speicherleistung zusammen. Anträge und Nachweise werden ausschließlich digital eingereicht.

Max. Förderung
1.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
Förderhöhe bis zu 1.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Photovoltaik-Anlagen werden nur gefördert, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Die Zuschusshöhe hängt direkt von der Speicherleistung ab: 100 Euro je Kilowattstunde, abgerundet. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen; Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn. Gebäude, die bereits über die Solaroffensive gefördert wurden, sind ausgeschlossen. Eine Kumulation mit anderen Programmen wie KfW oder BAFA ist dagegen grundsätzlich möglich, sofern dort kein Kumulierungsverbot gilt.

Erforderlich sind eine Unternehmererklärung als Nachweis, dass ein Fachbetrieb die technische Funktion sicherstellt, sowie ein Inbetriebsetzungs- beziehungsweise Abnahmeprotokoll einer Fachfirma. Die Anlage muss spätestens 18 Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein. Die vollständigen Auszahlungsunterlagen sind spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme einzureichen. Wird die geförderte Anlage innerhalb von weniger als fünf Jahren nach Fertigstellung demontiert, stillgelegt oder zweckentfremdet, kann die Stadt Bottrop den Zuschuss nebst Zinsen zurückfordern. Der Vorgang ist unaufgefordert mitzuteilen.

Schnell-Check

Passt Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Batteriespeicher ist Pflicht

Antrag vor Auftragsvergabe

Keine Doppelförderung desselben Gebäudes

Fachbetrieb und Abnahmeprotokoll

Fristen: 18 Monate bis Inbetriebnahme, zwei Monate bis Nachweis

Fünf Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %1.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
2.000 €

Förderfähig sind max. 2.000 €

Rechnerische Schätzung
1.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten2.000 €
  • Förderfähige Basis2.000 €
  • Zuschuss– 1.000 €
  • Dein Eigenanteil1.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Bottrop?

Als lokale Anlaufstelle ist für Bottrop Bottrop hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Bottrop wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 117.565. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05512.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich der Bottroper PV-Zuschuss konkret?
Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung des Batteriespeichers, abgerundet. Bei einem Speicher mit sieben Kilowattstunden wären das rechnerisch 1.000 Euro — das ist zugleich der Höchstbetrag je Anlage.
Wird auch eine PV-Anlage ohne Speicher gefördert?
Nein. Die Richtlinie fördert ausdrücklich neu zu errichtende Photovoltaik-Anlagen inklusive Batteriespeicher. Ohne gleichzeitig installierten Speicher gibt es keinen Zuschuss.
Kann ich den Zuschuss mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?
Ja, eine gleichzeitige Förderung aus anderen Programmen ist grundsätzlich möglich, solange dort kein Kumulierungsverbot festgelegt ist. Insgesamt darf die städtische Zuwendung 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Daten zum Gebäude (Baujahr, Art und Nutzung, Anzahl Wohneinheiten beziehungsweise Wohnfläche, Jahresstrombedarf), einen Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens sowie bei Eigentumswohnungen den Verwalternachweis nach Paragraf 26 Absatz 4 WEG und den Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Was gilt bei ausgeschöpftem Fördertopf?
Die Stadt weist auf der Programmseite aus, dass der Fördertopf derzeit ausgeschöpft ist. Die Richtlinie selbst gilt weiter; die Bewilligungsbehörde entscheidet in der Reihenfolge des Antragseingangs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bottrop (PDF)
    bottrop.deRechtsgrundlageStadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
  3. [03]
    Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO zur Solardach-Förderung (PDF)
    bottrop.dePrimärquelleStadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung

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