Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung |
| Förderhöhe | bis zu 1.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Photovoltaik-Anlagen werden nur gefördert, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Die Zuschusshöhe hängt direkt von der Speicherleistung ab: 100 Euro je Kilowattstunde, abgerundet. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen; Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn. Gebäude, die bereits über die Solaroffensive gefördert wurden, sind ausgeschlossen. Eine Kumulation mit anderen Programmen wie KfW oder BAFA ist dagegen grundsätzlich möglich, sofern dort kein Kumulierungsverbot gilt.
Erforderlich sind eine Unternehmererklärung als Nachweis, dass ein Fachbetrieb die technische Funktion sicherstellt, sowie ein Inbetriebsetzungs- beziehungsweise Abnahmeprotokoll einer Fachfirma. Die Anlage muss spätestens 18 Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein. Die vollständigen Auszahlungsunterlagen sind spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme einzureichen. Wird die geförderte Anlage innerhalb von weniger als fünf Jahren nach Fertigstellung demontiert, stillgelegt oder zweckentfremdet, kann die Stadt Bottrop den Zuschuss nebst Zinsen zurückfordern. Der Vorgang ist unaufgefordert mitzuteilen.
Passt Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Batteriespeicher ist Pflicht
Antrag vor Auftragsvergabe
Keine Doppelförderung desselben Gebäudes
Fachbetrieb und Abnahmeprotokoll
Fristen: 18 Monate bis Inbetriebnahme, zwei Monate bis Nachweis
Fünf Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 1.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 2.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten2.000 €
- Förderfähige Basis2.000 €
- Zuschuss– 1.000 €
- Dein Eigenanteil1.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Bottrop?
Als lokale Anlaufstelle ist für Bottrop Bottrop hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Bottrop wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 117.565. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05512.
Häufige Fragen
Wie berechnet sich der Bottroper PV-Zuschuss konkret?
Wird auch eine PV-Anlage ohne Speicher gefördert?
Kann ich den Zuschuss mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Was gilt bei ausgeschöpftem Fördertopf?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher — Offizielle Programmseitebottrop.dePrimärquelleStadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
- [02]Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bottrop (PDF)bottrop.deRechtsgrundlageStadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
- [03]Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO zur Solardach-Förderung (PDF)bottrop.dePrimärquelleStadt Bottrop — Fachbereich Stadterneuerung
Diese Seite zeigt Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher mit Fokus auf Bottrop. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.