Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Höhe pro Monat | ab 172 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Thüringen führt kein getrenntes Blindengeld und kein getrenntes Gehörlosengeld. Beides ist im Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) zusammengefasst — eine Leistung, ein Antrag, gestaffelte Sätze je nach Beeinträchtigung.
Das Land beschreibt die Leistung so: „Als blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, erhalten Sie zum Ausgleich der durch Ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld. Ihr Einkommen und Vermögen werden dabei nicht angerechnet."
Taubblind im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen einer Störung der Hörfunktion einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 anerkannt bekommen hat.
Anspruch haben auch blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die als Grenzgänger oder Entsandte zwischen Thüringen und einem anderen EU-Mitgliedstaat pendeln. Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften demselben Ausgleichszweck dienen, werden auf das Sinnesbehindertengeld angerechnet.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind) · Gl (gehörlos)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Thüringer Sinnesbehindertengeld?
Gibt es in Thüringen ein eigenes Gehörlosengeld?
Wird das Sinnesbehindertengeld auf die Rente angerechnet?
Wo stelle ich den Antrag?
Was ändert sich bei Pflegegrad oder im Heim?
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Unsere Quellen
- [01]Serviceportal Thüringen — Sinnesbehindertengeld beantragenbuerger.thueringen.dePrimärquelleThüringer Landesverwaltungsamt
- [02]DBSV — Blindengeld in Thüringendbsv.orgPrimärquelleThüringer Landesverwaltungsamt
Diese Seite zeigt Thüringer Sinnesbehindertengeld mit Fokus auf Thüringen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.