Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Höhe pro Monat | 250 € – 450 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld wird nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlGG) gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Seit dem 1. April 2026 gelten erhöhte Sätze. Zusätzlich erhalten blinde und taubblinde Menschen, die am 28. Januar 2026 leistungsberechtigt waren, im Jahr 2026 einmalig eine Sonderzahlung von 75 €.
Taubblinde Menschen erhalten einen erhöhten Satz. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften — etwa der Pflegeversicherung nach dem SGB XI — werden auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind)
Ordentlicher Wohnsitz in Schleswig-Holstein
Erwachsen oder unter 18 Jahre
Erwachsen (ab 18) · Kind/Jugendlicher (unter 18)
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein 2026?
Gab es 2026 eine Sonderzahlung?
Bekommen taubblinde Menschen mehr?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Land Schleswig-Holstein — Blindengeld und Blindenhilfeschleswig-holstein.dePrimärquelleLand Schleswig-Holstein
- [02]DBSV — Blindengeld-Erhöhung 2026dbsv.orgPrimärquelleLand Schleswig-Holstein
Diese Seite zeigt Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld mit Fokus auf Schleswig-Holstein. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.