Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt |
| Höhe pro Monat | 69 € – 480 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Blindengeld Sachsen-Anhalt wird nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) gezahlt; zuständig ist seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Eine Besonderheit: Die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes ändert sich nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG jedes Jahr zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz, den die Bundesregierung für die neuen Bundesländer ermittelt. Im Jahr 2026 betrug dieser Anpassungssatz 4,24 % — daher die Sprünge gegenüber dem Vorjahr.
Neben dem Blindengeld zahlt Sachsen-Anhalt auch ein Gehörlosengeld. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen-Anhalt
Erwachsen oder minderjährig
Erwachsen · Minderjährig
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Blindengeld in Sachsen-Anhalt 2026?
Warum ändert sich das Blindengeld jedes Jahr?
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Wo stelle ich den Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt — Blinden-/Gehörlosengeldlas.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
- [02]Sachsen-Anhalt — Blindengeld beantragenbuerger.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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