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Zuschuss · bis 480 €/Mt. Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld in Sachsen-Anhalt ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG). Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 beträgt es nach § 1 Abs. 4 LBliGG 479,96 € monatlich für Erwachsene und 333,32 € für Minderjährige. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten 69,32 €. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit dem Merkzeichen Bl oder anerkannter hochgradiger Sehbehinderung und gewöhnlichem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt.

Monatliche Zahlung
480 €
pro Monat
Zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
Höhe pro Monat 69 € – 480 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt wird nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) gezahlt; zuständig ist seit dem 1. April 2026 das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit. Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Eine Besonderheit: Die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes ändert sich nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG jedes Jahr zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 betrug dieser Anpassungssatz 4,24 % — der Rentenwert stieg von 40,79 € auf 42,52 €, daher die Sprünge gegenüber dem Vorjahr. Das Landesgesetz spricht an dieser Stelle vom Anpassungssatz für die neuen Bundesländer; seit der Angleichung des Rentenwerts zum 1. Juli 2023 ist das derselbe Satz wie im übrigen Bundesgebiet.

Neben dem Blindengeld zahlt Sachsen-Anhalt auch ein Gehörlosengeld. Bei Bezug von Pflegeleistungen kann eine Anrechnung erfolgen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Art der SehbeeinträchtigungBlind · Hochgradig sehbehindert
Gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen-Anhalt—
Erwachsen oder minderjährigErwachsen · Minderjährig

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld in Sachsen-Anhalt 2026?
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 erhalten Erwachsene monatlich 479,96 €, Minderjährige 333,32 €. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen bekommen 69,32 €. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 4 LBliGG.
Warum ändert sich das Blindengeld jedes Jahr?
Nach § 1 Abs. 4 Satz 3 LBliGG ändert sich die Höhe des Blinden- und Gehörlosengeldes jeweils zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 betrug dieser Anpassungssatz 4,24 % — der Rentenwert stieg von 40,79 € auf 42,52 €. Das Landesgesetz spricht vom Satz für die neuen Bundesländer; seit der Angleichung des Rentenwerts zum 1. Juli 2023 ist das derselbe Satz wie überall sonst.
Ist das Blindengeld einkommensabhängig?
Nein. Das Blindengeld nach dem LBliGG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — als Nachteilsausgleich zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit. Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld ist es seit dem 1. April 2026 für die Durchführung zuständig und an die Stelle des Landesverwaltungsamts getreten. Erforderlich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt — Blinden-/Gehörlosengeld
    las.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Sachsen-Anhalt — Blindengeld beantragen
    buerger.sachsen-anhalt.dePrimärquelleLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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