Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Hamburger Blindengeld wird nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz (HmbBlinGG) von der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg gezahlt. Es ist ein Nachteilsausgleich für blindheitsbedingte Mehrkosten.
Die Leistung wird unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen gewährt. Der Betrag steht nicht fest im Gesetz: § 2 Abs. 1 HmbBlinGG nennt 453 € als Ausgangswert und koppelt die Höhe an die Rentenentwicklung — sie verändert sich jeweils zum 1. Juli um denselben Vomhundertsatz wie der aktuelle Rentenwert. Den daraus folgenden aktuellen Zahlbetrag veröffentlicht Hamburg nicht laufend; die Fachanweisung verweist dafür auf die Anlage zur Arbeitshilfe zu § 72 SGB XII, deren letzter Stand vom 1. Juli 2023 datiert. Den für dich geltenden Betrag nennt dir das Grundsicherungs- und Sozialamt deines Bezirksamts.
Vom Hamburger Blindengeld zu unterscheiden ist die einkommensabhängige Blindenhilfe nach SGB XII, die für Erwachsene höher liegt — beide Leistungen werden gegeneinander verrechnet, sodass insgesamt nicht doppelt gezahlt wird.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Hamburger Blindengeld 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe?
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Wo beantrage ich das Hamburger Blindengeld?
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Unsere Quellen
- [01]Sozialbehörde Hamburg — Blindengeld und Blindenhilfehamburg.dePrimärquelleSozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
- [02]hamburg.de — Blindengeld beantragenhamburg.dePrimärquelleSozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Diese Seite zeigt Hamburger Blindengeld mit Fokus auf Hamburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.