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Zuschuss · bis 80 % Kommune

Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Bielefeld

Bielefeld begrünt Häuser ist das Begrünungs-Förderprogramm der Stadt Bielefeld. Es zahlt einen einmaligen Zuschuss für Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen an Gebäuden im gesamten Stadtgebiet — nachträglich an Bestandsgebäuden ebenso wie an Neubauten, soweit die Begrünung dort nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend ist. Die Förderung erfolgt über Pauschalen je Quadratmeter — 50 bis 85 Euro beim Gründach je nach Aufbauhöhe, 70 Euro an der Fassade — und beträgt höchstens 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro je Liegenschaft.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Bielefeld — Umweltamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bielefeld — Umweltamt
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Wörtlich: 'Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Bielefeld.' Eine Beschränkung auf einzelne Stadtbezirke besteht nicht. Die Richtlinie fördert ausdrücklich auch Neubauten, soweit die Begrünung dort nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend ist (Ziffern 3.1.1 und 3.2.1). Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie Kleinstunternehmen und KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme). Dachbegrünung wird ab 18 Quadratmetern zusammenhängender Nettovegetationsfläche gefördert, Fassadenbegrünung ab einer förderfähigen Fläche von in Summe mindestens 10 Quadratmetern.

Planung, Durchführung und Fertigstellungspflege müssen nach den FLL-Richtlinien und durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Fertigstellungspflege dauert 12 Monate beim Gründach und bei wandgebundener Fassadenbegrünung, 24 Monate bei bodengebundener Fassadenbegrünung. Wörtlich: 'Mit der Durchführung der Maßnahme (Beauftragung des Fachbetriebs) wurde vor Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen'. Die Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung umzusetzen. Die geförderte Maßnahme ist mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung zu pflegen und zu unterhalten und darf nicht Anlass einer Mieterhöhung sein. Jede Liegenschaft kann nur einmal gefördert werden.

Schnell-Check

Passt Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Fördergebiet gesamtes Stadtgebiet

Antragsberechtigte inklusive Mieter und KMU

Mindestflächen

Fachbetrieb und Fertigstellungspflege

Erst Bewilligung, dann Auftrag

Zehn Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %10.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung
12.500 €

Förderfähig sind max. 12.500 €

Rechnerische Schätzung
10.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten12.500 €
  • Förderfähige Basis12.500 €
  • Zuschuss– 10.000 €
  • Dein Eigenanteil2.500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wo stellst du den Antrag in Bielefeld?

Als lokale Anlaufstelle ist für Bielefeld Bielefeld hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Bielefeld wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 340.786 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05711.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für ein Gründach in Bielefeld?
Die Pauschale richtet sich nach der Gesamtaufbauhöhe: 50 Euro je Quadratmeter bei 10 bis 15 Zentimetern, 65 Euro bei 16 bis 25 Zentimetern und 85 Euro bei mehr als 25 Zentimetern. Solar-, Biodiversitäts- oder Retentionsgründächer bekommen 5 Euro je Quadratmeter zusätzlich. Insgesamt sind höchstens 80 Prozent der Kosten und 10.000 Euro je Liegenschaft möglich.
Können auch Mieter die Begrünungsförderung beantragen?
Ja. Mieter sind antragsberechtigt, brauchen dafür aber die Zustimmung der Eigentümerin, des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Die entsprechende Einverständniserklärung ist mit dem Antrag einzureichen.
Welche Formen der Dachbegrünung werden gefördert?
Förderfähig sind extensive und intensive Dachbegrünung, Solar-Gründach, Biodiversitätsgründach und Retentionsgründach. Nicht gefördert werden Gründächer auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen sowie die Sanierung bereits vorhandener Gründächer.
Wie berechnet sich die geförderte Fläche bei der Fassade?
Bei wandgebundenen Systemen zählt die vertikal bepflanzte Fläche. Bei bodengebundenen Rankhilfen gilt: lineare Rankhilfen wie Seile werden mit Länge mal 0,3 Meter gerechnet, netz- oder gitterartige Rankhilfen mit ihrer vollen Fläche.
Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
Die Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung umzusetzen. Eine Fristverlängerung muss bis vier Wochen vor Fristablauf begründet beantragt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die anschließende Fertigstellungspflege zählt nicht in diesen Zeitraum.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Themenseite Gebäudebegrünung der Stadt Bielefeld
    bielefeld.dePrimärquelleStadt Bielefeld — Umweltamt
  3. [03]
    Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen (PDF)
    service.bielefeld.deRechtsgrundlageStadt Bielefeld — Umweltamt

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