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BerlinInnoGrowth (BIG-Programm)

Innovative Berliner Start-ups und KMU können im BerlinInnoGrowth-Programm (BIG) der IBB Capital über akkreditierte Intermediäre zwischen 350.000 EUR und 2 Mio. EUR Eigenkapital oder Wandeldarlehen für Investitionen und Betriebsmittel erhalten. Das Programm basiert auf dem Zukunftsfonds der Bundesregierung.

Max. Beteiligung
2 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
Investitionsbank Berlin

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank Berlin
Förderhöhe 350.000 € – 2 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das BerlinInnoGrowth-Programm (BIG-Programm) der IBB Capital finanziert innovative, wachstumsstarke Berliner Start-ups und KMU mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell, einschließlich Sozialunternehmen. Die Mittel werden als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierung für Investitionen, Akquisitionen und laufende Betriebskosten bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen von der IBB Capital akkreditierten privaten Intermediär (Co-Investor). Gefördert werden Unternehmen, die seit mindestens drei Monaten ihren Sitz in Berlin haben oder deren Vollzeitbeschäftigte mehrheitlich in Berlin tätig sind, der EU-Definition eines KMU entsprechen und den Break-even erreicht haben oder innerhalb von 18 Monaten realistisch erreichen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Seit mindestens drei Monaten Sitz in Berlin oder Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin
Kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU-Definition
Innovatives (ökologisch, digital oder sozial) und zukunftsfähiges Geschäftsmodell
Break-even erreicht oder innerhalb von 18 Monaten realistisch erreichbar
Exit innerhalb von fünf Jahren als realistisch möglich erscheinend

Was bekommst du konkret?

Beteiligungshöhe von 350.000 EUR bis maximal 2,0 Mio. EUR durch die IBB Capital, zuzüglich einer Beteiligung des privaten Co-Investors. Der IBB-Capital-Anteil an der gemeinsamen BIG-Finanzierung liegt prozentual zwischen 51 Prozent und 70 Prozent. Möglich sind offene Beteiligungen (bevorzugt) oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen als Brückenfinanzierung mit einer Laufzeit von in der Regel nicht mehr als 12 Monaten. Öffentliche und private Mittel werden zu identischen Konditionen bereitgestellt (pari passu).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Akkreditierten Intermediär (privaten Co-Investor) auswählen

    Finanzierungsanfragen erfolgen ausschließlich über private Risikokapitalgeber, die von der IBB Capital als Intermediäre akkreditiert sind, etwa Venture-Capital-Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices. Eine direkte Antragstellung durch das Start-up oder KMU bei der IBB Capital ist nicht möglich; die Liste der akkreditierten Intermediäre stellt die IBB bereit.

    Liste der akkreditierten Intermediäre (PDF)
  2. 02

    Voraussetzungen des Unternehmens und Finanzierungsstruktur klären

    Gefördert werden Unternehmen mit Sitz in Berlin seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung oder mit Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten in Berlin, die KMU nach EU-Definition sind, ein innovatives Geschäftsmodell haben und den Break-even erreicht haben oder innerhalb von 18 Monaten realistisch erreichen. Der private Co-Investor trägt mindestens 30 bis höchstens 49 Prozent der BIG-Beteiligung, und sein Anteil ist in jedem Fall vor der Tranche der IBB Capital an das Unternehmen zu zahlen.

  3. 03

    Due Diligence durch den Co-Investor und Verpflichtungserklärung vorbereiten

    Der Co-Investor führt zur Vorbereitung der Co-Investition eine verkehrsübliche Due Diligence des Start-ups durch und legt deren Ergebnisse der IBB Capital mit dem Unterbeteiligungsangebot vor. Das Unternehmen gibt zudem gegenüber der IBB Capital eine Verpflichtungserklärung zu den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der Co-Investition ab; im Vertrag zwischen Unternehmen und Intermediär ist auf die Unterbeteiligung der IBB Capital hinzuweisen.

  4. 04

    Intermediär reicht das Co-Investment bei der IBB Capital ein

    Anträge können ausschließlich durch den akkreditierten Intermediär bei der IBB Capital eingereicht werden; die nötigen Formulare hat der Intermediär im Rahmen der Akkreditierung erhalten. Im Außenverhältnis tritt der Intermediär als alleiniger Risikokapitalgeber auf, im Innenverhältnis übernimmt die IBB Capital ihren Anteil von 51 bis 70 Prozent.

  5. 05

    Eigene Prüfung und Entscheidung der IBB Capital abwarten

    Die IBB Capital führt eine eigene Prüfung durch und entscheidet dann eigenverantwortlich final über ein eventuelles Co-Investment aus dem BIG-Programm. Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht weder für den Intermediär noch für das Start-up oder KMU; auch aus einem vorab erhaltenen LOI lässt sich kein Anspruch ableiten.

Häufige Fragen

Wer kann das BerlinInnoGrowth-Programm in Anspruch nehmen?
Innovative und wachstumsstarke Berliner Start-ups und KMU einschließlich Sozialunternehmen, die seit mindestens drei Monaten ihren Sitz in Berlin haben oder deren Vollzeitbeschäftigte mehrheitlich in Berlin tätig sind, der EU-Definition eines KMU entsprechen und den Break-even erreicht haben oder innerhalb von 18 Monaten realistisch erreichen.
Wie hoch ist die Beteiligung im BIG-Programm?
Die IBB Capital stellt zwischen 350.000 EUR und maximal 2,0 Mio. EUR bereit, zuzüglich einer Beteiligung des privaten Co-Investors. Der IBB-Capital-Anteil an der gemeinsamen BIG-Finanzierung liegt zwischen 51 Prozent und 70 Prozent.
Welche Finanzierungsformen sind möglich?
Möglich sind offene Beteiligungen, die bevorzugt werden, oder alternativ kurzfristige Wandeldarlehen als Brückenfinanzierung mit einer Laufzeit von in der Regel nicht mehr als 12 Monaten.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen von der IBB Capital akkreditierten Intermediär wie eine Venture-Capital-Gesellschaft, einen Business Angel oder ein Family Office. Eine direkte Antragstellung durch das Unternehmen ist nicht möglich.
Was wird im BIG-Programm nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter, Umschuldungen bestehender Darlehen, bereits durchfinanzierte Vorhaben sowie Vorhaben, die gegen umwelt- und sozialrechtliche Anforderungen verstoßen. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO und börsennotierte Unternehmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BerlinInnoGrowth (BIG-Programm) bei der IBB
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin
  2. [02]
    Liste der akkreditierten Intermediäre (PDF)
    ibb.dePrimärquelleInvestitionsbank Berlin

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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