Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer, Rentner |
Worum geht es?
Mit dem Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungs-Maßnahmen in selbst genutztem Wohneigentum oder in selbst genutzten Mietwohnungen — in letzterem Fall mit Antragstellung durch den Mieter im Einverständnis mit dem Eigentümer.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Wohnobjekt in Mecklenburg-Vorpommern
Eigentümer oder Mieter (mit Einverständnis des Vermieters)
Selbstnutzung der Wohnung/des Wohneigentums
Maßnahme reduziert Barrieren (Aufzüge, Türverbreiterung, Bad, Treppen)
Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabensbeginn beim LFI
Den schriftlichen, formgebundenen Antrag vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut M-V einreichen.
- 02
Planung gilt nicht als Beginn
Planungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
- 03
Mieter: Eigentümererklärung
Bei Antragstellung durch den Mieter ist eine Erklärung des Eigentümers vorzulegen.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Fristen gelten?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V) — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]Lesefassung Richtlinie Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)lfi-mv.deRechtsgrundlageLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Diese Seite zeigt Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V) mit Fokus auf Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.