BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Das BAFA fördert qualifizierte Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beratungskosten. Gefördert werden bis zu fünf abgeschlossene Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Max. Förderung
2.800 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe bis zu 2.800 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gefördert werden konzeptionelle Beratungen durch qualifizierte Berater zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die entstehenden Beratungskosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition

Antrag vor Beginn der Beratung gestellt

Höchstens fünf geförderte Beratungen insgesamt, maximal zwei pro Jahr

Beratung durch einen im BAFA-Verfahren zugelassenen Berater

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    2.800 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
3.500 €

Förderfähig sind max. 3.500 €

Rechnerische Schätzung
2.800 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten3.500 €
  • Förderfähige Basis3.500 €
  • Zuschuss– 2.800 €
  • Dein Eigenanteil700 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag online über die BAFA-Antragsplattform stellen

    Der Antrag wird vor Beginn der Beratung ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA gestellt; dabei werden zunächst nur die Firmendaten eingegeben.

  2. 02

    Prüfung durch Leitstelle und BAFA abwarten

    Eine gewählte Leitstelle und das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie die Beratereigenschaft. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf die Beratung beginnen. Junge Unternehmen bis ein Jahr nach Gründung müssen zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.

  3. 03

    Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen

    Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens ist der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis elektronisch einzureichen.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der EU, die Beratungsleistungen zu Fragen der Unternehmensführung in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent davon bezuschusst (maximal 2.800 Euro), in den alten Bundesländern 50 Prozent (maximal 1.750 Euro). Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte.
Wie viele Beratungen werden gefördert?
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Beratung online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens darf die Beratung starten.
Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Nein. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beratungskosten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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