BundesBonus
Zuschuss · bis 15 % Bund

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA)

INVEST ist ein Zuschuss des BAFA für privates Wagniskapital: Investoren erhalten 15 Prozent ihrer Beteiligung an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurück. So wird privates Beteiligungskapital für Start-ups mobilisiert.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe bis zu 100.000 €
Förderquote 15 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital fördert das BAFA Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der private Investor erhält 15 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet. Förderfähig sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie UG, GmbH oder AG sowie eingetragene Genossenschaften. Investments können direkt durch eine natürliche Person oder über eine Business-Angels-GmbH beziehungsweise -UG erfolgen. Erwerbs- und Exitzuschuss sind nach § 3 Nr. 71 EStG steuerfrei. Ziel ist es, Start-ups die Suche nach Kapitalgebern zu erleichtern und privates Wagniskapital zu mobilisieren.

Schnell-Check

Passt INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA) zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Zielunternehmen ist Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft

Junges, innovatives Unternehmen

Erwerb neu ausgegebener Anteile, kein Anschlussinvestment

Erwerbszuschuss bis maximal 100.000 Euro pro Investor

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    15 %
    100.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA)
666.667 €

Förderfähig sind max. 666.667 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote15%
  • Gesamtkosten666.667 €
  • Förderfähige Basis666.667 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil566.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden online beim BAFA gestellt. Förderfähig sind nur Investments in Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften; Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen. Für die Berechnung der persönlichen Obergrenze von 100.000 Euro werden alle seit 2013 ausgezahlten Erwerbszuschüsse herangezogen. Bei Investments über eine Beteiligungsgesellschaft wird der prozentuale Anteil jedes Gesellschafters zugrunde gelegt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Erwerbszuschuss?
Der private Investor erhält 15 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet. Der maximale Erwerbszuschuss pro Investor beträgt 100.000 Euro.
Welche Unternehmen sind förderfähig?
Förderfähig sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie UG, GmbH oder AG sowie eingetragene Genossenschaften. Personengesellschaften wie OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind nicht förderfähig.
Ist der Zuschuss steuerfrei?
Ja. Gemäß § 3 Nr. 71 EStG sind sowohl der Erwerbs- als auch der Exitzuschuss steuerfrei.
Wie viel kann ein Unternehmen pro Jahr erhalten?
In ein bestimmtes Unternehmen können pro Kalenderjahr Investitionen von mehreren Investoren bis zu einer Höhe von insgesamt drei Millionen Euro bezuschusst werden.

Mehr zu INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (BAFA) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    INVEST – Förderrichtlinie (Rechtsgrundlage)
    bafa.deRechtsgrundlageBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Teilen
Merken