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Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung Bremen (BAB)

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen erhalten von der Bremer Aufbau-Bank klassische Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder Bürgschaften für Wachstum, Investitionen, Nachfolgeregelungen oder Vorfinanzierung von Aufträgen ab 150.000 Euro.

Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe ab 150.000 €
Finanzierungsanteil bis 50 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung ergänzt die Bremer Aufbau-Bank das Engagement der Hausbank um zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten. Gefördert werden mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen, insbesondere in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung und Konsolidierung. Die Kredite sind mit KfW-Programmen kombinierbar.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mittelständisches Unternehmen mit Sitz im Land Bremen

Mindestbetrag 150.000 EUR (BAB-Anteil)

Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt

Bankübliche Bonität gegeben

Keine Übernahme bestehender Verbindlichkeiten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Nehmen Sie Kontakt mit dem Ansprechpartner der BAB auf. Teilen Sie Ihren Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit.

  2. 02

    Antragsprüfung

    Die BAB prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Bonität. Die Unterlagen werden überprüft und eine vorläufige Bewertung durchgeführt.

  3. 03

    Darlehenszusage

    Bei positiver Prüfung erfolgt die schriftliche Zusage des Darlehens mit festgelegten Konditionen und Bedingungen.

Häufige Fragen

Wer kann die Wachstumsfinanzierung beantragen?
Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen, vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung und Konsolidierung.
Wie hoch ist die Förderung?
Mindestbetrag 150.000 Euro BAB-Anteil. Der Finanzierungsanteil bzw. die Bürgschaftsübernahme reicht bis zu 50 Prozent der Kreditfinanzierung. Die Konditionen werden individuell mit der Hausbank vereinbart, Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre, Tilgungsfreijahre möglich.
Was wird gefördert?
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen sowie wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.
In welcher Form wird gefördert?
Als Barkredit oder als Bürgschaft zugunsten der Hausbank. Die Kredite sind mit KfW-Programmen kombinierbar, sodass ggf. zusätzlich von günstigen KfW-Zinssätzen profitiert werden kann. Bei kleineren KMU-Bürgschaften unter 1,25 Mio. EUR ist vorrangig die Bürgschaftsbank Bremen zu prüfen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung Bremen (BAB) — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  2. [02]
    BAB Bremen — Förderbank-Übersicht
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)