BundesBonus
Förderkredit · bis 50.000 € Land

BAB Rund ums Haus

Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Aufträge vergeben werden.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Programm Rund ums Haus reicht die Bremer Aufbau-Bank (BAB) als Förderbank des Landes Bremen Mittel der KfW als Annuitätendarlehen an Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen aus. Die sechs Programmbereiche (Energieeffizient Sanieren, PV nach Plan, Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz, Wasser nach Plan, Energie nach Plan) sind beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinierbar.

Schnell-Check

Passt BAB Rund ums Haus zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Das zu fördernde Wohngebäude oder die Eigentumswohnung muss im Land Bremen liegen. Das Land Bremen umfasst die Städte Bremen und Bremerhaven. Objekte in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Land Bremen sind. Rein gewerblich genutzte Immobilien sind ausgeschlossen.

Die geplante Maßnahme muss einem der sechs Förderbereiche entsprechen: (1) Energieeffizient Sanieren, (2) PV nach Plan, (3) Altersgerecht Umbauen, (4) Einbruchschutz, (5) Wasser nach Plan oder (6) Energie nach Plan. Mehrere Bereiche können bis zur maximalen Fördersumme kombiniert werden.

Der maximale Darlehensbetrag beträgt 50.000 Euro insgesamt – nicht pro Bereich. Alle kombinierten Maßnahmen aus den verschiedenen Förderbereichen werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab.

Ein Beginn der Maßnahme vor der Förderzusage der BAB ist nicht zulässig. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Lieferanten. Ausgenommen ist lediglich der KfW-Ergänzungskredit (BEG-EM 358/359).

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Objekt im Land Bremen

Das zu fördernde Wohngebäude oder die Eigentumswohnung muss im Land Bremen liegen. Das Land Bremen umfasst die Städte Bremen und Bremerhaven. Objekte in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig.

Selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Land Bremen sind. Rein gewerblich genutzte Immobilien sind ausgeschlossen.

Maßnahme aus einem der sechs Förderbereiche

Die geplante Maßnahme muss einem der sechs Förderbereiche entsprechen: (1) Energieeffizient Sanieren, (2) PV nach Plan, (3) Altersgerecht Umbauen, (4) Einbruchschutz, (5) Wasser nach Plan oder (6) Energie nach Plan. Mehrere Bereiche können bis zur maximalen Fördersumme kombiniert werden.

Darlehen bis zu 50.000 Euro

Der maximale Darlehensbetrag beträgt 50.000 Euro insgesamt – nicht pro Bereich. Alle kombinierten Maßnahmen aus den verschiedenen Förderbereichen werden auf diesen Gesamtbetrag angerechnet. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Ein Beginn der Maßnahme vor der Förderzusage der BAB ist nicht zulässig. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Handwerkern oder Lieferanten. Ausgenommen ist lediglich der KfW-Ergänzungskredit (BEG-EM 358/359).

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Beratung bei der BAB vereinbaren

    Vor der Antragstellung eine kostenfreie Beratung bei der BAB Bremen vereinbaren. Über das Online-Formular (Beratungsvoranfrage Wohnraumförderung) oder telefonisch unter 0421 96 00-40 kann ein Beratungstermin gebucht werden. Die Beratung klärt, welche Förderbereiche für das geplante Vorhaben in Frage kommen und welche technischen Mindestanforderungen gelten.

  2. 02

    Angebote und Unterlagen einholen

    Angebote von Fachunternehmen entsprechend den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen einholen. Für energetische Sanierungsmaßnahmen (Bereich Energieeffizient Sanieren, KfW 261) ist zusätzlich ein zertifizierter Energieexperte einzuschalten – die KfW bezuschusst dessen Beratungskosten mit 50 Prozent. Bei Kanalsanierungsmaßnahmen (Wasser nach Plan) ist vorab eine Prüfung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen einzuholen. Noch keine Aufträge vergeben.

  3. 03

    Antrag bei der BAB einreichen

    Den Förderantrag direkt bei der BAB einreichen – vor Vergabe jeglicher Liefer- und Leistungsverträge. Zum Antrag gehören: ausgefülltes Antragsformular (Antrag Rund ums Haus I für KfW-BEG-Maßnahmen oder Antrag II für KfW 159, PV, Wasser und Energie), kostenfreie SCHUFA-Datenkopie, aktueller Grundbuchauszug sowie die eingeholten Angebote. Weitere Unterlagen sind der Selbstauskunft Rund ums Haus zu entnehmen.

  4. 04

    Förderzusage und Darlehensvertrag unterzeichnen

    Nach Prüfung der Unterlagen durch die BAB ergeht eine Förderzusage. Anschließend wird der Darlehensvertrag unterzeichnet. Erst nach Eingang der Förderzusage dürfen Aufträge für die Maßnahmen vergeben und mit der Umsetzung begonnen werden. Die Darlehenskonditionen (Annuitätsdarlehen bis zu 50.000 Euro, Laufzeit bis zehn Jahre, BAB-Zinssatz gemäß aktueller Konditionsübersicht) sind im Vertrag festgehalten.

  5. 05

    Maßnahme umsetzen und Mittel abrufen

    Die geförderte Maßnahme durch Fachunternehmen umsetzen lassen. Mittel können bei Bedarf bei der BAB abgerufen werden. Nach Fertigstellung sind Nachweise (Rechnungen, ggf. Bestätigung durch Energieexperten) einzureichen. Für KfW 261-Maßnahmen bestätigt der Energieexperte die Umsetzung gemäß den vereinbarten Standards. Sondertilgungen sind in den Bereichen PV, Wasser und Energie jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Häufige Fragen

Welche sechs Förderbereiche umfasst das Programm Rund ums Haus?
Das Programm Rund ums Haus gliedert sich in sechs thematische Förderbereiche, die beliebig miteinander kombiniert werden können. Erstens Energieeffizient Sanieren: Maßnahmen wie Heizungssystemerneuerung auf erneuerbare Energien, Fenster- und Außentürentausch, Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung – in Kooperation mit den KfW-Programmen BEG WG 261 und dem Ergänzungskredit 358/359. Zweitens PV nach Plan: Photovoltaikanlagen mit Wechselrichtern über 800 Watt Gesamt-Wechselrichterleistung, Stromspeicher, Notstromfähigkeit und Lademöglichkeit für Elektromobilität. Drittens Altersgerecht Umbauen: Maßnahmen an Außenanlagen, Eingangsbereichen, vertikaler Erschließung (Rampen, Aufzüge), Sanitärräumen und Assistenzsystemen – als Durchleitung des KfW-Programms 159. Viertens Einbruchschutz: einbruchhemmende Türen, Fenster, Zusatzschlösser, Rollladen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Fünftens Wasser nach Plan: Schutz vor Kanalrückstau, Sanierung privater Abwasserleitungen, Regenwasserbewirtschaftung und Trinkwasserinstallations-Sanierung (Bleileitungsaustausch). Sechstens Energie nach Plan: Zählerschrankwechsel und Fernwärme-Anschlusskosten, die anderweitig nicht förderfähig sind.
Wer ist antragsberechtigt und für welche Objekte gilt die Förderung?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Land Bremen sind. Das Land Bremen umfasst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Rein gewerblich genutzte Immobilien sind nicht förderfähig. Die Vergabe der Darlehen erfolgt direkt an die Eigentümer – ohne den Umweg über eine Hausbank. Besonderheit: Auf einen Grundschuldeintrag wird verzichtet, was den bürokratischen Aufwand für Eigentümer reduziert.
Wie hoch ist das Darlehen und gilt der Maximalbetrag pro Bereich oder insgesamt?
Der maximale Darlehensbetrag von 50.000 Euro gilt für das gesamte Programm – also für alle kombinierten Maßnahmen zusammen, nicht pro einzelnem Förderbereich. Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Für den Bereich PV nach Plan gilt ein tilgungsfreies Anlaufjahr, in dem nur Zinsen gezahlt werden. Für die Bereiche Wasser nach Plan und Energie nach Plan sind jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der aktuelle Zinssatz ist der Konditionsübersicht der BAB zu entnehmen, da er marktabhängig angepasst wird.
Wie läuft der Antragsprozess ab und was muss beachtet werden?
Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der BAB Bremen zu stellen. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen – nicht erst der physische Baubeginn. Der Prozess umfasst: zunächst eine Beratung bei der BAB, dann das Einholen von Angeboten entsprechend den geltenden technischen Mindestanforderungen. Für energetische Sanierungsmaßnahmen (KfW 261) ist ein zertifizierter Energieexperte einzuschalten, dessen Beratungskosten die KfW mit 50 Prozent bezuschusst. Zur Antragstellung werden eine kostenfreie SCHUFA-Datenkopie und ein aktueller Grundbuchauszug benötigt. Nach Prüfung durch die BAB wird der Darlehensvertrag unterzeichnet, anschließend erfolgt der Mittelabruf nach Bedarf. Ausnahme: Der KfW-Ergänzungskredit (BEG-EM 358/359) darf auch nach Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Kann das Programm Rund ums Haus mit KfW- oder BAFA-Förderungen kombiniert werden?
Ja, das Programm Rund ums Haus ist ausdrücklich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Die Förderbereiche Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen sowie Einbruchschutz sind direkt mit KfW-Darlehen verknüpft: BAB leitet die KfW-Förderdarlehen BEG WG 261 (energetische Sanierung) und KfW 159 (altersgerechter Umbau, Einbruchschutz) durch. Beim KfW-Ergänzungskredit BEG-EM 358/359 erhalten Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung. Tilgungszuschüsse der KfW werden gewährt, wenn die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard erfolgt. Die Kombination mit BAFA-Förderungen für Heizungsanlagen ist nicht ausgeschlossen, jedoch im Einzelfall vorab mit der BAB abzustimmen.
Welche Besonderheiten gelten für den Förderbereich Wasser nach Plan?
Der Förderbereich Wasser nach Plan unterstützt Maßnahmen rund um die private Wasserinfrastruktur. Förderfähig sind der Schutz vor Kanalrückstau durch Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen, die Sanierung privater erdverlegter Abwasserleitungen, der Schutz vor Oberflächenwasser, ökologische Regenwasserbewirtschaftung sowie die Sanierung von Trinkwasserinstallationen – insbesondere der Austausch gesundheitsgefährdender Bleileitungen. Voraussetzung bei Kanalsanierungsmaßnahmen ist eine Vorabprüfung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen. Ansprechpartner für technische Beratung ist Hansewasser. Im Bereich Wasser nach Plan sind jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Welche Anforderungen gelten beim Förderbereich PV nach Plan für Photovoltaikanlagen?
Für den Förderbereich PV nach Plan sind Photovoltaikanlagen mit einer Gesamt-Wechselrichterleistung von mehr als 800 Watt förderfähig. Eingeschlossen sind Wechselrichter, Stromspeicher, Notstromfähigkeit und Lademöglichkeiten für Elektromobilität sowie notwendige Randarbeiten. Das Darlehen hat ein tilgungsfreies Anlaufjahr, in dem ausschließlich Zinsen zu zahlen sind – dies erleichtert die Anlaufphase, bevor die Anlage nennenswerten Ertrag erzielt. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Zur Vorbereitung empfiehlt die BAB eine Beratung durch die Initiative Solar in Bremen (solar-in-bremen.de). Technische Mindestanforderungen sind dem Merkblatt der BAB zu entnehmen.

Mehr zu BAB Rund ums Haus und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BAB Rund ums Haus – Programmübersicht
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  2. [02]
    Eckdatenblatt Rund ums Haus / WEG – Konditionen und Eckdaten
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  3. [03]
    Konditionsübersicht Rund ums Haus und WEG
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  4. [04]
    Antrag Rund ums Haus I (KfW BEG – Energieeffizient Sanieren)
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  5. [05]
    Rund ums Haus – Programminfo Baubehörde Bremen
    bau.bremen.deRegionalDer Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen