BundesBonus
Förderkredit · bis 27.500 € Land

Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB)

Die Bremer Aufbau-Bank fördert den Neubau von Mietwohnungen mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit — für bezahlbare, energieeffiziente Wohnungen mit mindestens KfW-Effizienzhaus 55.

Max. Kreditrahmen
27.500 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB)
Förderhöhe bis zu 27.500 €
Finanzierungsanteil bis 65 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Neubaukredit der klassischen Wohnraumförderung unterstützt die BAB den Neubau von Mietwohnungen im Land Bremen. Gefördert wird der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die geförderten Wohnungen müssen mindestens den Effizienzhaus-Standard 55 erreichen und barrierefrei nach DIN 18040-2 ausgeführt sein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Bauvorhaben im Land Bremen

Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser

Mindestens Effizienzhaus-Standard 55

Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2

Eigenleistung mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten

Förderfähige Kosten höchstens 5.100 EUR/m² Wohnfläche

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Formlose Anmeldung zur Prüfung der Förderungswürdigkeit

    Formlose Anmeldung bei der Senatorin für Bau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit und Bonitätsprüfung durch die BAB.

  2. 02

    Beratung und Unterlagen bei der BAB anfordern

    Beratung durch die BAB in Anspruch nehmen und die erforderlichen Antragsunterlagen anfordern.

  3. 03

    Antrag bei der BAB stellen

    Vollständige Antragsunterlagen bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) einreichen.

  4. 04

    Fördervertrag unterzeichnen

    Nach positiver Prüfung den Fördervertrag mit der BAB unterzeichnen.

  5. 05

    Mittel abrufen

    Fördermittel nach Vertragsunterzeichnung entsprechend dem Projektfortschritt abrufen.

Häufige Fragen

Wer kann den Neubaukredit beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die im Land Bremen Mietwohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser neu errichten und an Berechtigte vermieten.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre bis zu 65 Prozent der förderfähigen Herstellkosten. Zusätzlich Kostenzuschuss bis 27.500 Euro je Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten dürfen höchstens 5.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Welche Anfangsmiete gilt?
Bei Erreichen des Effizienzhaus-Standard 55 maximal 6,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich (netto/kalt). Bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich 0,70 Euro pro Quadratmeter. Die Zweckbestimmung beträgt 30 Jahre.
Welche Belegungsbindung gilt?
Die Wohnungen sind an Berechtigte zu vermieten. 20 Prozent der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt das nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Neubaukredit für Mietwohnungen Land Bremen (BAB) — Offizielle Programmseite
    bab-bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)
  2. [02]
    Senatorin für Bau Bremen – Wohnraumförderung
    bau.bremen.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB)