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Zuschuss · bis 3.500 € Land

Hessische Aufstiegsprämie in Hessen

Die Hessische Aufstiegsprämie ist eine einmalige Prämie von 3.500 € für eine erfolgreich bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) auf DQR-Niveau 6 oder 7 — etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Sie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 € auf 3.500 € erhöht. Der Antrag ist binnen drei Monaten nach dem Prüfungszeugnis bei der zuständigen Kammer zu stellen; die Förderung ist bis 30. Juni 2027 befristet.

Max. Förderung
3.500 €
pro Antrag
Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderhöhe 3.500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Hessische Aufstiegsprämie würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 3.500 €. Gefördert werden öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, die dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Stufe 6 oder 7 zugeordnet sind — also Meister, Fachwirte, Betriebswirte und vergleichbare Abschlüsse.

Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 € auf 3.500 € angehoben und ist einkommensunabhängig. Sie soll die berufliche Aufstiegsfortbildung attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden

Prüfung ab 1. Juni 2024 abgelegt

Antrag binnen 3 Monaten nach dem Zeugnis

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hessische Aufstiegsprämie 2026?
Die Aufstiegsprämie beträgt einmalig 3.500 € für eine bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7. Sie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 € auf 3.500 € erhöht.
Für welche Abschlüsse gilt die Aufstiegsprämie?
Gefördert werden öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, die dem DQR Stufe 6 oder 7 zugeordnet sind — etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt.
Bis wann läuft die Hessische Aufstiegsprämie?
Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Der Antrag muss zudem binnen drei Monaten nach dem Datum des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Kammer gestellt werden.
Ist die Prämie einkommensabhängig?
Nein. Die Hessische Aufstiegsprämie wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes kombiniert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wirtschaft Hessen — Aufstiegsprämie
    wirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Diese Seite zeigt Hessische Aufstiegsprämie mit Fokus auf Hessen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.