Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum |
| Förderhöhe | 3.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Die Hessische Aufstiegsprämie würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 3.500 €. Gefördert werden öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, die dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Stufe 6 oder 7 zugeordnet sind — also Meister, Fachwirte, Betriebswirte und vergleichbare Abschlüsse.
Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 € auf 3.500 € angehoben und ist einkommensunabhängig. Sie soll die berufliche Aufstiegsfortbildung attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Kammer gestellt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden
Prüfung ab 1. Juni 2024 abgelegt
Antrag binnen 3 Monaten nach dem Zeugnis
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hessische Aufstiegsprämie 2026?
Für welche Abschlüsse gilt die Aufstiegsprämie?
Bis wann läuft die Hessische Aufstiegsprämie?
Ist die Prämie einkommensabhängig?
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- [01]Wirtschaft Hessen — Aufstiegsprämiewirtschaft.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
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