BundesBonus
Zuschuss · bis 1.300 € Land Aktuell bis 31.12.2027

Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen in Bremen

Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie ist eine einmalige Landesprämie von 1.300 € für Menschen, die seit dem 1. Januar 2019 eine im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) förderfähige Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Sie ist einkommensunabhängig und wird je Person nur einmal gezahlt. Voraussetzung sind der Abschluss vor einer zuständigen Kammer und mindestens sechs Monate Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bremen. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2027 befristet.

Max. Förderung
1.300 €
pro Antrag
Zuständig
Freie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft)
Förderhöhe 1.300 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 1.300 €. Gefördert werden Abschlüsse einer im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) förderfähigen Aufstiegsfortbildung, deren Prüfung seit dem 1. Januar 2019 bestanden wurde.

Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Die Prämie wird einmalig je Person für einen Abschluss auf DQR-Stufe 6 oder 7 gezahlt; Voraussetzung sind mindestens sechs Monate Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bremen. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2027 befristet (zuvor 4.000 €).

Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Bremen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Erfolgreich abgeschlossener Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), Prüfung seit dem 1. Januar 2019 bestanden
Abschluss-Kammer bzw. Wohn-/Beschäftigungsort in Bremen

Häufige Fragen

Wie hoch ist Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie 2026?
Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie beträgt einmalig 1.300 € für eine erfolgreich bestandene Aufstiegsfortbildungsprüfung (AFBG). Die Prämie ist einkommensunabhängig.
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Gefördert werden Abschlüsse einer im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) förderfähigen Aufstiegsfortbildung, deren Prüfung seit dem 1. Januar 2019 bestanden wurde.
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Ja. Die Landesprämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG des Bundes gezahlt, das die Lehrgangs- und Prüfungskosten der Fortbildung fördert.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der Handelskammer Bremen bzw. der Handwerkskammer Bremen gestellt. Erforderlich ist das Prüfungszeugnis der Meister- bzw. Fortbildungsprüfung; auf die jeweils geltende Antragsfrist ist zu achten.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleFreie Hansestadt Bremen (Senator für Wirtschaft)
  2. [02]
    Land Bremen — Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie
    ihk.dePrimärquelleHandelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen mit Fokus auf Bremen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.