Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) |
| Förderhöhe | bis zu 15.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp in Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts nach EEG § 19, § 21 Abs. 3 beziehungsweise EnWG § 42a oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG sowie Anlagen auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen nach EU-Definition. Bei Mehrfamilienhäusern sind ausschließlich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Bei KMU sind es Besitzer, Pächter oder Mieter von Betriebsgebäuden — bei Antrag durch Nicht-Eigentümer ist deren Einverständnis erforderlich. Nicht gefördert werden Anlagen auf oder in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke, gebrauchte Anlagen, Freiflächenanlagen, mobile Stromspeicher, der Austausch einzelner Module sowie Anlagen, deren Errichtung gesetzlich verpflichtend ist. Beim Dachgutachten muss es sich zudem um ein Bestandsgebäude handeln, dessen Bau oder letzte Dachsanierung vor dem 31.12.2015 durchgeführt wurde. Als dritten Baustein fördert die Stadt Solar-Nachbarschaftsfeste: 50 Euro pauschal für Organisation und Umsetzung plus höchstens 150 Euro für Sachmittel wie Informationsmaterial oder Leihgebühren, in Summe also höchstens 200 Euro.
Wörtlich: 'Um die Förderung für eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher oder ein Dachgutachten zu erhalten, darf vor Antragstellung noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt worden sein.' Pro vollendetem Kilowatt-Peak installierter Leistung wird maximal 1 Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität gefördert, die maximal förderfähige Kapazität beträgt 50 Kilowattstunden. Die Fördernehmenden verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens zehn Jahre ab erster Inbetriebnahme funktionstüchtig zu betreiben. Bei Verkauf geht die Restlaufzeit auf die neuen Eigentümer über. Bei Anträgen für ein KMU ist eine unterschriebene De-minimis-Erklärung mit einzureichen; die De-minimis-Verordnung ist zu beachten.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Nur Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom oder KMU-Betriebsgebäude
Antragsberechtigte
Ausdrückliche Ausschlüsse
Antrag vor Auftragserteilung
Speicher gekoppelt an Anlagenleistung
Zehn Jahre Betriebspflicht
De-minimis bei Unternehmen
Häufige Fragen
Werden Balkonkraftwerke von der Stadt Aachen gefördert?
Wie viel gibt es für eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus?
Was bekommen Unternehmen?
Kann ich trotz Haushaltssperre in Aachen noch beantragen?
Wie lange gilt der Bewilligungsbescheid?
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Unsere Quellen
- [01]Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU — Offizielle Programmseiteaachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
- [02]Übersicht Förderprogramme Klima und Umwelt der Stadt Aachenaachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
- [03]Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen (Stand 12.09.2025, PDF)serviceportal.aachen.deRechtsgrundlageStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
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