Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 1,0 kWp in Mehrfamilienhäusern bei Umsetzung eines Mieterstromprojekts nach EEG § 19, § 21 Abs. 3 beziehungsweise EnWG § 42a oder einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG sowie Anlagen auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen nach EU-Definition. Bei Mehrfamilienhäusern sind ausschließlich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Bei KMU sind es Besitzer, Pächter oder Mieter von Betriebsgebäuden — bei Antrag durch Nicht-Eigentümer ist deren Einverständnis erforderlich. Nicht gefördert werden Anlagen auf oder in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke, gebrauchte Anlagen, Freiflächenanlagen, mobile Stromspeicher, der Austausch einzelner Module sowie Anlagen, deren Errichtung gesetzlich verpflichtend ist. Beim Dachgutachten muss es sich zudem um ein Bestandsgebäude handeln, dessen Bau oder letzte Dachsanierung vor dem 31.12.2015 durchgeführt wurde. Als dritten Baustein fördert die Stadt Solar-Nachbarschaftsfeste: 50 Euro pauschal für Organisation und Umsetzung plus höchstens 150 Euro für Sachmittel wie Informationsmaterial oder Leihgebühren, in Summe also höchstens 200 Euro.
Vor der Antragstellung darf für eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher oder ein Dachgutachten noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt worden sein. Pro vollendetem Kilowatt-Peak installierter Leistung wird maximal 1 Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität gefördert, die maximal förderfähige Kapazität beträgt 50 Kilowattstunden. Die Fördernehmer verpflichten sich, die geförderte Anlage mindestens zehn Jahre ab erster Inbetriebnahme funktionstüchtig zu betreiben. Bei Verkauf geht die Restlaufzeit auf die neuen Eigentümer über. Bei Anträgen für ein KMU ist eine unterschriebene De-minimis-Erklärung mit einzureichen; die De-minimis-Verordnung ist zu beachten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Nur Mehrfamilienhäuser mit Mieterstrom oder KMU-Betriebsgebäude | Photovoltaik und Speicher in Mehrfamilienhäusern werden nur gefördert, wenn dort ein Mieterstromprojekt oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG umgesetzt wird. Daneben werden Photovoltaik und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert. |
| Eigentümer des Mehrfamilienhauses, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Besitzer, Pächter bzw. Mieter eines KMU-Betriebsgebäudes | Beim Mehrfamilienhaus sind nur Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Beim KMU-Betriebsgebäude sind es Besitzer, Pächter oder Mieter; stellt nicht der Besitzer den Antrag, muss er einverstanden sein. |
| Kein Ein- oder Zweifamilienhaus, kein Balkonkraftwerk, keine Freiflächen-, Gebraucht- oder Pflichtanlage | Nicht gefördert werden unter anderem Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, Balkonkraftwerke, Freiflächenanlagen, gebrauchte Anlagen, mobile Speicher, der Tausch einzelner Module und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen. Ausgeschlossen sind auch Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb errichtet werden. |
| Antrag vor Auftragserteilung | Vor dem Antrag darf kein Auftrag an einen Fachbetrieb vergeben sein. Beauftragt wird erst nach dem Zuwendungsbescheid; bei Solar-Nachbarschaftsfesten muss der Antrag vor der Veranstaltung gestellt werden. |
| Vorhaben im Aachener Stadtgebiet | Förderfähig sind nur Vorhaben auf dem Aachener Stadtgebiet. |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Richtlinie lesen und Angebot einholen
Vor dem Antrag werden die Förderrichtlinie gelesen und ein Angebot eines Photovoltaik-Installateurs bzw. eines Statikers für das Dachgutachten eingeholt. Außerdem wird die ungefähre Dachfläche benötigt; Unternehmen füllen die De-minimis-Erklärung aus.
- 02
Antrag im Serviceportal stellen
Der Antrag wird mit dem Formblatt „Antrag auf Förderung einer Solaranlage“ im Serviceportal der Stadt Aachen gestellt, zusammen mit einem gültigen Angebot. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Auftrag an einen Fachbetrieb erteilt sein.
- 03
Zuwendungsbescheid abwarten
Die Stadt Aachen prüft den Antrag und stellt bei positivem Ergebnis einen Zuwendungsbescheid über das Serviceportal aus. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange ausreichend Restmittel verfügbar sind.
- 04
Auftrag erteilen und Anlage errichten lassen
Erst nach dem Bescheid wird der Installateur oder Gutachter beauftragt. Der Anspruch auf Förderung erlischt 18 Monate nach dem Bescheid; eine einmalige Verlängerung um sechs Monate kann auf Antrag gewährt werden.
- 05
Nachweise im Serviceportal einreichen
Nach Abschluss werden die Schlussrechnung, die ausgefüllte Fachunternehmerbescheinigung und Fotos der Anlage hochgeladen. Beim Dachgutachten kommt das vollständige Gutachten hinzu.
- 06
Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag ausgezahlt. Ist die Anlage kleiner als beantragt, wird die gegebenenfalls verringerte Summe gezahlt.
Häufige Fragen
Werden Balkonkraftwerke von der Stadt Aachen gefördert?
Wie viel gibt es für eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus?
Was bekommen Unternehmen?
Kann ich trotz Haushaltssperre in Aachen noch beantragen?
Wie lange gilt der Bewilligungsbescheid?
Kann ein Batteriespeicher auch für ein Betriebsgebäude gefördert werden?
Was muss nach einem positiven Dachgutachten passieren?
Was passiert, wenn die Anlage kleiner ausfällt als beantragt?
Ist die Förderung mit anderen Programmen kombinierbar?
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Übersicht & Region
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Wo findest du die Originalquellen?
- Solar-Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien (Stadt Aachen)
- Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen (Stand 12.09.2025, PDF)
- Antragstellung im Serviceportal der Stadt Aachen
- Übersicht Förderprogramme Klima und Umwelt der Stadt Aachen
- Bescheinigung Fachunternehmen (PDF, Stadt Aachen)
- De-minimis-Erklärung des Antragstellers (PDF, Stadt Aachen)
Unsere Quellen
- [01]Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU — Offizielle Programmseiteaachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
- [02]Übersicht Förderprogramme Klima und Umwelt der Stadt Aachenaachen.dePrimärquelleStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
- [03]Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen (Stand 12.09.2025, PDF)serviceportal.aachen.deRechtsgrundlageStadt Aachen — Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU mit Fokus auf Aachen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.