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Wärmepumpen-Stromtarif — wann lohnt sich der separate Zähler?

Beim Strom für die Wärmepumpe gibt es einen gesetzlichen Hebel: Wärmepumpen gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, und wer die netzorientierte Steuerung zulässt, bekommt ein reduziertes Netzentgelt.[01] Mit einem separaten Zähler kann der Betreiber das Modul 2 wählen: Dann sinkt der Netzentgelt-Arbeitspreis für den Wärmepumpenstrom auf 40 %.[02] Ob sich der Zweitzähler lohnt, hängt vom örtlichen Netzentgelt und den Zählerkosten ab.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Rechtsgrundlage § 14a EnWG, Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A
Separater Zähler Pflicht? Nein (seit 01.01.2024), nur für Modul 2 nötig
Mindestleistung beim Dimmen 4,2 kW (über 11 kW: 0,4 × Anschlussleistung)
Wann gedimmt werden darf bei Gefährdung des Netzes; präventiv übergangsweise bis zu 2 h täglich
KfW 458 iMSys-Bestellpflicht für Anträge ab 21.07.2026

Der planbare Hebel beim Wärmepumpenstrom ist das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG. Ein separater Zähler ist nur für Modul 2 nötig und lohnt sich, wenn die Ersparnis beim Netzentgelt die Zählerkosten übersteigt. Gedimmt werden darf nur bei drohender Netzüberlastung, mit mindestens 4,2 kW Restleistung.

Wie funktioniert die Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG?

Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Module festgelegt (Az. BK8-22/010-A); die Tabelle zeigt die Unterschiede.[02] Gemeint ist das Netzentgelt, nicht der Arbeitspreis des Stromliefervertrags. Abgerechnet wird die Reduzierung zwischen Netzbetreiber und Lieferant; gibt ein Lieferant sie nicht weiter, nennt die Bundesnetzagentur einen Lieferantenwechsel als Möglichkeit.[02]

ModulWas reduziert wirdVoraussetzung
Modul 1pauschale Reduzierung je Marktlokation, Höhe je Netzgebietkein separater Zähler nötig
Modul 2Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis am separaten Zählerseparater Zähler
Modul 3zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufennur zusammen mit Modul 1
Module der Netzentgelt-Reduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (BK8-22/010-A)[02]

Wann lohnt sich der separate Zähler?

Ein separater Zähler ist seit dem 1. Januar 2024 keine allgemeine Pflicht mehr: Die Wärmepumpe kann auch am Hauszähler hängen, der übrige Haushaltsstrom ist von einer Steuerung trotzdem nicht betroffen.[03] Gebraucht wird der Zweitzähler nur für Modul 2. Er lohnt sich, wenn die Ersparnis beim Netzentgelt die zusätzlichen Kosten für Zähler und Messstellenbetrieb übersteigt — je höher der Wärmepumpen-Stromverbrauch, desto eher. Die Bundesnetzagentur nennt Modul 2 eine Variante, die sich besonders für Wärmepumpen eignen kann.[02]

Was bedeutet die Steuerung nach § 14a EnWG für die Wärmepumpe?

Für Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die nach dem 31.12.2023 in Betrieb gegangen sind, ist die Teilnahme Pflicht.[04] Der Netzbetreiber darf den Strombezug nur bei einer Gefährdung oder Störung seines Netzes und nur im notwendigen Umfang reduzieren; eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt erhalten. Bei Direktansteuerung einer Wärmepumpe mit mehr als 11 kW Anschlussleistung beträgt die Mindestleistung das 0,4-Fache der Anschlussleistung.[04] Eine Stundenobergrenze gibt es nur in der Übergangsregel: Fehlen dem Netzbetreiber die Voraussetzungen für die reguläre Steuerung, darf er längstens bis 31.12.2028 und je Netzbereich höchstens 24 Monate lang präventiv steuern, dann bis zu zwei Stunden täglich.[04]

Was verlangt die KfW 458 beim Stromanschluss?

Für Förderanträge ab dem 21.07.2026 gilt eine iMSys-Bestellpflicht: Nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe muss der Antragsteller ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung beim grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber beantragen, sofern der Anschluss noch keines hat.[05] Wärmepumpen ohne Teilnahmepflicht nach § 14a brauchen nur das Messsystem ohne Steuerungseinrichtung; ein einmaliges Einbauentgelt des Messstellenbetreibers ist förderfähig.[06] Neu eingebaute Wärmepumpen müssen außerdem eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung haben.[05]

Häufige Fragen

Wer baut den Zähler ein?
Zähler und intelligente Messsysteme gehören zum Messstellenbetrieb. Für die KfW-458-Förderung wird das intelligente Messsystem beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (Einbau auf Kundenwunsch nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG) oder bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber bestellt; ein einmaliges Einbauentgelt ist förderfähig.
Lohnt sich ein Wärmepumpen-Tarif auch mit eigener PV-Anlage?
Selbst erzeugter Solarstrom ist laut Fraunhofer ISE günstiger als Netzstrom, auch bei Wärmepumpentarifen. In sechs untersuchten Kombinationen aus Wärmepumpe und PV-Anlage lag die Autarkie ohne Batterie bei 25 bis 40 Prozent, mit Batterie bei 32 bis 62 Prozent — der Rest kommt aus dem Netz. Für diesen Netzbezug greift die Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG; selbst erzeugter Strom wird nicht mit der 4,2-kW-Grenze verrechnet.
Was bedeutet die § 14a-Steuerung im Alltag?
Der Netzbetreiber darf den Strombezug der Wärmepumpe nur vorübergehend dimmen, wenn eine Überlastung des Netzes droht, und muss dabei mindestens 4,2 kW bereitstellen; die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Wärmepumpen damit weiter betrieben werden können. Der übrige Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Eine Begrenzung auf bis zu zwei Stunden täglich gilt nur für die übergangsweise präventive Steuerung.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
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  3. [03]
  4. [04]
  5. [05]
  6. [06]
  7. [07]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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