BundesBonus
Vergleich · Historie

Umweltbonus 2023 vs. BAFA-Prämie 2026 — die Unterschiede im Überblick

Der Umweltbonus lief von Juli 2016 bis Dezember 2023[03][01]. Zuletzt gab es für reine Elektroautos bis 40.000 € Nettolistenpreis 4.500 € vom Bund plus 2.250 € vom Hersteller, unabhängig vom Einkommen[02]. Die E-Auto-Förderung 2026 ist dagegen nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt: 3.000 bis 6.000 € für reine Elektroautos, ohne Herstelleranteil[04]. Bewilligungsbehörde ist wieder das BAFA, beantragt wird aber über die Förderzentrale Deutschland[04].

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Umweltbonus Juli 2016 bis 17. Dezember 2023 (seit 18.12.2023 keine neuen Anträge)
Umweltbonus 2023, reines E-Auto bis 6.750 € (4.500 € Bund + 2.250 € Hersteller)
E-Auto-Förderung 2026 Erstzulassung 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029, Plug-in-Hybride bis 30. Juni 2027
E-Auto-Förderung 2026, reines E-Auto 3.000 bis 6.000 €, nur staatlich
Förder-Lücke Erstzulassung ab 18.12.2023 bis 31.12.2025 — keine Kaufprämie des Bundes
Wesentliche Neuerung Einkommens- statt Listenpreisstaffel, Kinderbonus

Die E-Auto-Förderung 2026 ist kein Umweltbonus 2.0: Sie staffelt nach Einkommen statt nach Listenpreis, kennt keinen Herstelleranteil und verlangt 36 statt 12 Monate Haltedauer beim Kauf. Haushalte mit niedrigem Einkommen bekommen vom Staat mehr als früher, Haushalte über der Einkommensgrenze nichts. Wer 2024 oder 2025 zugelassen hat, geht leer aus — die Lücke schließt das neue Programm nicht rückwirkend.

Wie hoch war der alte Umweltbonus bis Ende 2023?

Für Anträge im Jahr 2023 zahlte der Bund bei reinen Elektro- und Brennstoffzellenautos bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €, über 40.000 bis 65.000 € 3.000 €; dazu musste der Hersteller den Kaufpreis um mindestens 2.250 € beziehungsweise 1.500 € senken[02]. Teurere Modelle waren nicht förderfähig. Bis Ende 2022 lag der Bundesanteil dank Innovationsprämie noch bei bis zu 6.000 €, und auch Plug-in-Hybride waren förderfähig, seit 2023 nicht mehr[02]. Beendet wurde das Programm nach einem Beschluss vom 13. Dezember 2023 im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds: Seit dem 18. Dezember 2023, 0 Uhr, nimmt das BAFA keine neuen Anträge mehr an[01].

Was hat sich bei der Förderhöhe 2026 grundlegend geändert?

Erstens gibt es keinen Herstelleranteil mehr: Die E-Auto-Förderung 2026 ist ein rein staatlicher Zuschuss[04]. Zweitens entscheidet statt des Listenpreises das Einkommen. Wer mehr als 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen hat, bekommt nichts; mit einem förderrelevanten Kind liegt die Grenze bei 85.000 €, mit zwei oder mehr bei 90.000 €[04]. Bis einschließlich 45.000 € gibt es für reine Elektroautos 5.000 bis 6.000 €[04]. Drittens steigt die Förderung um 500 € je Kind, berücksichtigt werden höchstens zwei[04]. Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug nennt die Richtlinie nicht[04].

MerkmalUmweltbonus 2023E-Auto-Förderung 2026
Reines E-Auto4.500 € Bund + 2.250 € Hersteller bis 40.000 € Listenpreis, 3.000 € + 1.500 € bis 65.000 €3.000 bis 6.000 €, nur staatlich
Plug-in-Hybridnicht mehr gefördert (nur bei Antrag bis 31.12.2022)1.500 bis 4.500 €, Erstzulassung bis 30.06.2027
Staffelung nachNettolistenpreis des BasismodellsEinkommen und Zahl der Kinder
Einkommensgrenzekeine80.000 € zvE, mit Kindern bis 90.000 €
Preisobergrenze65.000 € Nettolistenpreiskeine
Antragsberechtigtbis 31.08.2023 auch Unternehmen, danach nur Privatpersonennur Privatpersonen
Junge Gebrauchtwagengefördert (erste Zulassung höchstens ein Jahr, höchstens 15.000 km)nicht gefördert
Mindesthaltedauer12 Monate beim Kauf und bei 12 bis 23 Monaten Leasing, 24 Monate bei Leasing ab 24 Monaten36 Monate
Modelllistenur Modelle auf der BAFA-Listekeine Liste
Umweltbonus nach der Richtlinie vom 17. November 2022 (Anträge 2023)[02] und E-Auto-Förderung nach der Richtlinie vom 19. Mai 2026[04]; Modellliste: BAFA-FAQ 1.5[05]

Wer profitiert von der neuen Logik mehr, wer weniger?

Mehr vom Staat bekommen Haushalte mit niedrigem Einkommen: Ein Single mit höchstens 45.000 € zu versteuerndem Einkommen erhält für ein reines Elektroauto 5.000 €, eine Familie mit zwei Kindern 6.000 €[04]. Der Bundesanteil des Umweltbonus lag 2023 bei höchstens 4.500 €; rechnet man den damaligen Herstellernachlass von 2.250 € hinzu, war der alte Bonus mit bis zu 6.750 € allerdings höher[02]. Weniger oder nichts bekommen Haushalte mit höherem Einkommen — oberhalb der Einkommensgrenze gibt es keine Förderung mehr, beim Umweltbonus spielte das Einkommen keine Rolle[02][04]. Die Richtlinie begründet die Staffelung damit, gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen[04].

Wie unterscheiden sich die Antragswege?

Beim Umweltbonus lief der Antrag über das elektronische Antragsformular des BAFA auf bafa.de; einzureichen waren unter anderem die Rechnung oder der Leasingvertrag, auf denen der Herstelleranteil ausgewiesen sein musste[02]. Die E-Auto-Förderung 2026 beantragst du über die Förderzentrale Deutschland, angemeldet mit einem BundID-Konto[05]. Rechnung und Leasingvertrag lädst du nicht mehr hoch; Nachweis sind vor allem die Einkommensteuerbescheide[04]. Für bereits gestellte Umweltbonus-Anträge betreibt das BAFA weiter ein Upload-Portal für fehlende Unterlagen, neue Anträge nimmt es seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr an[01].

Was gilt für Fahrzeuge, die zwischen Ende 2023 und Anfang 2026 gekauft wurden?

Entscheidend ist nicht der Kauf, sondern die Zulassung. Umweltbonus-Anträge sind seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr möglich[01], und die E-Auto-Förderung 2026 gilt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026[04]. Wer ein Auto Ende 2025 gekauft, aber erst 2026 erstmals zugelassen hat, kann die neue Förderung deshalb bekommen. Ein 2024 oder 2025 zugelassenes Auto geht dagegen leer aus und bleibt es auch beim Weiterverkauf, weil es kein Neufahrzeug mehr ist[05]. Für reine Elektroautos aus diesen Jahren bleibt die THG-Quote, die unabhängig von einer Kaufprämie läuft.

Häufige Fragen

Kann ich nachträglich auf die neue Prämie umsteigen, wenn ich noch alten Umweltbonus bekomme?
Nein. Die E-Auto-Förderung 2026 gibt es nur für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Ein Auto, für das der Umweltbonus beantragt wurde, war spätestens im Dezember 2023 zugelassen und ist damit kein Neufahrzeug mehr. Ein Wechsel ist deshalb nicht möglich, auch nicht nach Ablauf der damaligen Haltedauer.
Warum gibt es keinen Hersteller-Anteil mehr?
Eine Begründung nennt die Richtlinie vom 19. Mai 2026 nicht. Sie regelt die Förderung als nicht rückzahlbaren staatlichen Zuschuss in festen Beträgen, eine Beteiligung der Hersteller sieht sie nicht vor. Beim Umweltbonus war das anders: Der Bundesanteil wurde nur gezahlt, wenn der Hersteller den Netto-Kaufpreis nachweislich um seinen Anteil gesenkt hatte. Rabatte, die Händler heute freiwillig geben, sind davon unabhängig.
War der alte Umweltbonus bedarfs-/einkommensgeprüft?
Nein. Weder die erste Richtlinie von 2016 noch die letzte vom November 2022 knüpfte die Förderung an das Einkommen. Begrenzt war der Nettolistenpreis des Basismodells: 2023 höchstens 65.000 €, mit einer niedrigeren Förderstufe über 40.000 €. Antragsberechtigt waren bis zum 31. August 2023 auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen.
Was passiert, wenn das Budget der neuen Prämie früher als 2029 ausgeschöpft ist?
Für 2026 bis 2029 stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, nach Schätzung des Bundesumweltministeriums genug für rund 800.000 Fahrzeuge. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Sind die Mittel ausgeschöpft, darf das BAFA einen Förderstopp aussprechen. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Wer die Prämie nutzen will, sollte den Antrag nach der Zulassung deshalb nicht aufschieben.
Transparenz

Unsere Quellen

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  6. [06]

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