Umweltbonus 2023 vs. BAFA-Prämie 2026 — die Unterschiede im Überblick
Der alte Umweltbonus lief 2016–2023 und gab pauschal 4.500 € Bundesanteil plus 2.250 € Hersteller-Anteil für reine Elektroautos — unabhängig vom Einkommen. Die neue BAFA-Prämie 2026 ist dagegen sozial gestaffelt (3.000–6.000 € BEV, einkommensabhängig) und ohne Hersteller-Anteil. Träger bleibt BAFA, der Antragsweg läuft aber nicht mehr über das alte BAFA-Portal sondern die neue Förderzentrale Deutschland.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Umweltbonus Laufzeit | Juli 2016 bis 17. Dezember 2023 |
| Umweltbonus BEV-Max | 6.750 € (4.500 Bund + 2.250 Hersteller) |
| BAFA-Prämie 2026 Laufzeit | 1. Januar 2026 bis Ende 2029 (geplant) |
| BAFA-Prämie 2026 BEV-Max | 6.000 € (nur Bund) |
| Förder-Lücke | 18.12.2023 bis 31.12.2025 — keine Bundesförderung |
| Wesentliche Neuerung | Einkommensstaffelung + Kinder-Aufschlag |
Die neue BAFA-Prämie 2026 ist nicht einfach ein „Umweltbonus 2.0" — sie ist deutlich umverteilender. Geringverdiener und Familien bekommen ähnlich viel oder mehr als früher; Gut-Verdiener gehen leer aus. Wer 2024 oder 2025 ein E-Auto gekauft hat, ist nicht förderberechtigt — die Lücke schließt das neue Programm nicht rückwirkend. Wer das alte Programm noch genutzt hat, behält seine 4.500 € Bundesanteil bei laufender Haltepflicht.
Wie hoch war der alte Umweltbonus bis Ende 2023?
Der Umweltbonus bestand aus zwei Komponenten: 4.500 € Bundesanteil und 2.250 € Hersteller-Anteil für reine BEV (zusammen 6.750 €). Für PHEV gab es 3.000 € Bund plus 1.500 € Hersteller (zusammen 4.500 €). Voraussetzung war ein Nettolistenpreis bis 65.000 € (Nicht-Premium) bzw. 65.000–80.000 € mit reduziertem Satz. Einkommen spielte keine Rolle — jeder Privatkäufer bekam dieselbe Förderung. Das Programm lief am 17. Dezember 2023 abrupt aus, weil das Budget für 2024 gestrichen wurde.
Was hat sich bei der Förderhöhe 2026 grundlegend geändert?
Erstens: kein Hersteller-Anteil mehr — die BAFA-Prämie 2026 ist allein eine staatliche Förderung. Zweitens: Einkommensstaffelung — wer mehr als 80.000 € zvE hat (90.000 € mit zwei Kindern), bekommt gar nichts. Bei niedrigem Einkommen (zvE ≤ 45.000 €, 2+ Kinder) winken bis 6.000 € — ähnlich hoch wie der alte Bundesanteil plus Hersteller-Anteil zusammen. Drittens: Familien-Aufschlag — pro Kind unter 18 verschiebt sich die Obergrenze um 5.000 € nach oben und der Bonus erhöht sich um 500 €.
Wer profitiert von der neuen Logik mehr, wer weniger?
Profitierer: Single mit niedrigem Einkommen (zvE ≤ 45.000 €) ohne Kinder bekommt 5.000 € — das ist mehr als der alte Bundesanteil (4.500 €). Familien mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen bekommen bis 6.000 €. Verlierer: Gut-Verdiener mit zvE über 80.000 € — sie bekommen 0 € statt der alten pauschalen 4.500 €. Großverdiener werden bewusst aus der Förderung herausgehalten — politisches Ziel der „sozialen Klimapolitik".
Wie unterscheiden sich die Antragswege?
Alter Umweltbonus: Antrag über das BAFA-eigene Online-Portal („Elektromobilität"), Identifikation per Online-Ausweis oder Brief-PostIdent. Neue BAFA-Prämie 2026: Antrag über die neue Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de), Identifikation zwingend per BundID. Das alte BAFA-Portal für die Elektromobilität bleibt online für die Abwicklung von Alt-Anträgen, nimmt aber keine neuen entgegen.
Was gilt für Fahrzeuge, die zwischen Ende 2023 und Anfang 2026 gekauft wurden?
Die Förderung-Lücke 2024–2025 ist hart: Fahrzeuge mit Erstzulassung 2024 oder 2025 sind weder vom alten Umweltbonus (lief Ende 2023 aus) noch von der neuen BAFA-Prämie (greift erst ab 1.1.2026) gefördert. Wer in diesem Zeitraum gekauft hat, kann nur die THG-Quote nutzen. Das hat zu einem Einbruch der E-Auto-Verkäufe in dieser Zeit geführt — die neue Prämie soll den Markt 2026–2029 stabilisieren.
Schnellvergleich Umweltbonus 2023 vs. BAFA-Prämie 2026
- →Träger: damals BAFA — heute BAFA (gleich)
- →Antragsportal: damals bafa.de/Elektromobilität — heute foerderzentrale.gov.de
- →BEV-Förderhöhe: damals 4.500 € Bund + 2.250 € Hersteller — heute 3.000–6.000 € (nur Bund)
- →PHEV-Förderhöhe: damals 3.000 € Bund + 1.500 € Hersteller — heute 1.500–4.500 € (nur Bund)
- →Einkommens-Grenze: damals keine — heute zvE ≤ 80.000 € (90.000 € mit 2 Kindern)
- →Kinder-Aufschlag: damals 0 € — heute +500 € pro Kind unter 18 (max. 2)
- →Nettolistenpreis-Cap: damals 65.000 € (Premium-Cap 80.000 €) — heute kein expliziter Cap
- →Identifikation: damals Online-Ausweis oder PostIdent — heute zwingend BundID
- →Mindesthaltedauer: beide 36 Monate
- →PHEV-Stichtag: damals keiner — heute 30. Juni 2027
Häufige Fragen
Kann ich nachträglich auf die neue Prämie umsteigen, wenn ich noch alten Umweltbonus bekomme?
Warum gibt es keinen Hersteller-Anteil mehr?
War der alte Umweltbonus bedarfs-/einkommensgeprüft?
Was passiert, wenn das Budget der neuen Prämie früher als 2029 ausgeschöpft ist?
Unsere Quellen
- [01]BAFA — E-Auto-Förderung 2026 (Hauptseite)bafa.deFachartikel
- [02]BAFA — Elektromobilität (bis 18.12.2023, historisch)bafa.deFachartikel
- [03]E-Auto-Prämie 2026 — Verbraucherzentraleverbraucherzentrale.deFachartikel
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