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PHEV-Modelle 2026 — welche Plug-in-Hybride die BAFA-Prämie bekommen

Nicht jeder Plug-in-Hybrid ist 2026 BAFA-förderfähig. Die Richtlinie verlangt entweder höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer kombiniert oder mindestens 80 km elektrische Reichweite nach dem EAER-City-Zyklus. Beide Werte stehen in der EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs. Plus harter Zulassungs-Stichtag: alle PHEVs müssen bis spätestens 30. Juni 2027 erstzugelassen werden.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Bedingung 1 ≤ 60 g CO₂/km kombiniert (WLTP)
Bedingung 2 (alternativ) ≥ 80 km elektrische Reichweite (EAER-City)
Nachweis-Dokument EU-Konformitätsbescheinigung (CoC), Position 49.4 + 49.5
Stichtag PHEV-Zulassung 30. Juni 2027
PHEV-Förderhöhe (Basis) 1.500 € (50 % von BEV)
PHEV-Maximum 4.500 € (zvE ≤ 45k, 2+ Kinder)

Die meisten neueren PHEVs (Bj. 2024+) erfüllen die 60-g-CO₂-Schwelle locker — Sorgen-Modelle sind eher ältere PHEVs mit kleinen Batterien. Die 80-km-EAER-Alternative wird seltener erreicht und ist meist nur für Plug-in-Hybride mit Batterien über 20 kWh relevant. Vor Kauf immer die CoC-Werte zeigen lassen, nicht auf Hersteller-Marketing-Texte verlassen — bei Reichweiten-Angaben gerne mal geschönt.

Welche zwei Werte entscheiden über die PHEV-Förderfähigkeit?

Die BAFA-Richtlinie nennt zwei alternative Schwellen: (1) CO₂-Ausstoß kombiniert ≤ 60 g/km nach WLTP — das ist der offizielle Wert, den der Hersteller im Datenblatt nennt. Oder (2) elektrische Reichweite EAER-City ≥ 80 km — das ist die rein elektrische Reichweite im städtischen Fahrzyklus, gemessen nach EU-Verordnung 2017/1151. Beide Werte stehen in Position 49.4 (CO₂) und 49.5 (EAER-City) der EU-Konformitätsbescheinigung (CoC). Eine der beiden Bedingungen muss erfüllt sein.

Wo finde ich die CoC-Werte für mein Wunsch-Modell?

Die EU-Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) ist ein zweiseitiges Dokument, das jedem Neufahrzeug beiliegt — der Händler übergibt es zusammen mit Fahrzeugschein und -brief. Vor dem Kauf kannst du den Händler bitten, dir die CoC-Werte für ein konkretes Modell zu zeigen. Alternativ: in den Hersteller-Datenblättern stehen die WLTP-Werte typischerweise unter „Effizienz" oder „Antrieb / Verbrauch". Achte auf die kombinierte WLTP-Angabe — nicht auf den NEDC-Wert (alter EU-Zyklus, höhere Reichweite ausgewiesen).

Welche PHEV-Modelle erfüllen die 60-g-Schwelle typischerweise?

Moderne PHEVs mit großen Batterien (15–20 kWh) und realistischer elektrischer Reichweite (60–100 km) liegen meist unter 60 g CO₂/km. Konkret betroffen sind die jüngsten Generationen von BMW 330e, Mercedes C 300 e, Volvo XC60 T8, Volkswagen Tiguan eHybrid (2024+), Audi Q5 TFSI e (Gen 3), Toyota RAV4 PHEV. Ältere PHEVs (Bj. 2020–2022) mit kleineren Batterien (8–12 kWh) liegen meist bei 35–55 g CO₂ — sie erfüllen die Bedingung in der Regel auch, allerdings nur knapp.

Welche Modelle schaffen 80 km EAER-City?

Die 80-km-Schwelle ist anspruchsvoller — sie wird vor allem von neuen PHEV-Generationen mit Batterien über 20 kWh erreicht. Beispiele: Mercedes-Benz E 300 e (Bj. 2024+, ~100 km EAER), BMW 530e (~90 km), Audi A6 e-tron (~85 km), Volvo XC90 T8 Gen 3 (~80 km). Die WLTP-City-Reichweite ist meist 1,2–1,5× höher als die WLTP-Combined-Reichweite — wer also einen PHEV mit „70 km WLTP" sucht, erreicht oft die 80-km-City-Schwelle nicht.

Was passiert nach dem 30. Juni 2027?

Ab dem 1. Juli 2027 sind PHEV und Range-Extender komplett aus der Förderung — auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Reine BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge bleiben bis Programmende 2029 förderfähig. Das hat zwei Konsequenzen: erstens drängt das die PHEV-Käufer in den Markt 2026–Mitte 2027, zweitens werden PHEV-Restbestände ab Juli 2027 deutlich günstiger im Sekundärmarkt — aber dort gilt: kein Neufahrzeug = keine Förderung (siehe Gebrauchtwagen-Ratgeber).

Hersteller-Modelle mit hoher Förderfähigkeits-Wahrscheinlichkeit (Stand 2026)

  • BMW 330e / 530e / X3 xDrive 30e / X5 xDrive 50e — typisch 35–45 g CO₂, 60–90 km EAER
  • Mercedes-Benz C 300 e / E 300 e / GLC 300 e / GLE 350 de — typisch 30–50 g CO₂, 80–110 km EAER
  • Audi A3 40 TFSI e / Q5 55 TFSI e / A6 50 TFSI e — typisch 30–45 g CO₂, 70–90 km EAER
  • Volkswagen Golf eHybrid / Tiguan eHybrid / Passat GTE / Touareg R PHEV — typisch 25–35 g CO₂, 80–100 km EAER
  • Volvo XC40 / XC60 / XC90 T8 (Gen 3) — typisch 18–35 g CO₂, 80–100 km EAER
  • Toyota RAV4 PHEV / Lexus NX 450h+ — typisch 25–30 g CO₂, 75–85 km EAER

Häufige Fragen

Warum nennt mein Händler andere Reichweiten als die CoC?
Hersteller-Datenblätter zitieren oft die kombinierte WLTP-Reichweite (Stadt + Land + Autobahn gemischt) — die ist niedriger als die EAER-City. Für die BAFA zählt aber die City-Reichweite (Position 49.5 im CoC). Ein PHEV mit 65 km WLTP-Combined kann durchaus 85 km EAER-City schaffen — und damit förderfähig sein.
Was ist mit Mild-Hybriden — sind die auch förderfähig?
Nein. Mild-Hybride (MHEV, 48-V-System) sind keine extern aufladbaren Fahrzeuge und gelten förderrechtlich nicht als Plug-in-Hybride. Sie sind komplett von der BAFA-Prämie ausgeschlossen — egal wie effizient sie real fahren.
Was passiert, wenn der Hersteller die Werte zwischen Bestellung und Auslieferung ändert?
Maßgeblich ist die CoC zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wenn der Hersteller das Modell nach deiner Bestellung umstellt (z.B. größere Batterie, andere Motor-Variante), kann sich die Förderfähigkeit ändern — in beide Richtungen. Vor Auslieferung CoC prüfen lassen, im Zweifel mit dem Händler eine Anpassungs-Klausel im Kaufvertrag vereinbaren.
Werden Vans und SUV mit Plug-in-Hybrid auch gefördert?
Förderfähig sind Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, max. 8+1 Sitze) — das schließt SUVs und 5-Sitzer-Vans ein. 7- und 9-Sitzer-Vans gehören meist noch zu M1; 16-Sitzer-Vans und größere Transporter sind M2/M3 und nicht förderfähig. Klasse-Eintrag steht in Position 2 der CoC.
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