PHEV-Modelle 2026 — welche Plug-in-Hybride die BAFA-Prämie bekommen
Nicht jeder Plug-in-Hybrid ist 2026 BAFA-förderfähig. Die Richtlinie verlangt entweder höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer kombiniert oder mindestens 80 km elektrische Reichweite nach dem EAER-City-Zyklus. Beide Werte stehen in der EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs. Plus harter Zulassungs-Stichtag: alle PHEVs müssen bis spätestens 30. Juni 2027 erstzugelassen werden.
Auf einen Blick
| Aspekt | Wert / Hinweis |
|---|---|
| Bedingung 1 | ≤ 60 g CO₂/km kombiniert (WLTP) |
| Bedingung 2 (alternativ) | ≥ 80 km elektrische Reichweite (EAER-City) |
| Nachweis-Dokument | EU-Konformitätsbescheinigung (CoC), Position 49.4 + 49.5 |
| Stichtag PHEV-Zulassung | 30. Juni 2027 |
| PHEV-Förderhöhe (Basis) | 1.500 € (50 % von BEV) |
| PHEV-Maximum | 4.500 € (zvE ≤ 45k, 2+ Kinder) |
Die meisten neueren PHEVs (Bj. 2024+) erfüllen die 60-g-CO₂-Schwelle locker — Sorgen-Modelle sind eher ältere PHEVs mit kleinen Batterien. Die 80-km-EAER-Alternative wird seltener erreicht und ist meist nur für Plug-in-Hybride mit Batterien über 20 kWh relevant. Vor Kauf immer die CoC-Werte zeigen lassen, nicht auf Hersteller-Marketing-Texte verlassen — bei Reichweiten-Angaben gerne mal geschönt.
Welche zwei Werte entscheiden über die PHEV-Förderfähigkeit?
Die BAFA-Richtlinie nennt zwei alternative Schwellen: (1) CO₂-Ausstoß kombiniert ≤ 60 g/km nach WLTP — das ist der offizielle Wert, den der Hersteller im Datenblatt nennt. Oder (2) elektrische Reichweite EAER-City ≥ 80 km — das ist die rein elektrische Reichweite im städtischen Fahrzyklus, gemessen nach EU-Verordnung 2017/1151. Beide Werte stehen in Position 49.4 (CO₂) und 49.5 (EAER-City) der EU-Konformitätsbescheinigung (CoC). Eine der beiden Bedingungen muss erfüllt sein.
Wo finde ich die CoC-Werte für mein Wunsch-Modell?
Die EU-Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) ist ein zweiseitiges Dokument, das jedem Neufahrzeug beiliegt — der Händler übergibt es zusammen mit Fahrzeugschein und -brief. Vor dem Kauf kannst du den Händler bitten, dir die CoC-Werte für ein konkretes Modell zu zeigen. Alternativ: in den Hersteller-Datenblättern stehen die WLTP-Werte typischerweise unter „Effizienz" oder „Antrieb / Verbrauch". Achte auf die kombinierte WLTP-Angabe — nicht auf den NEDC-Wert (alter EU-Zyklus, höhere Reichweite ausgewiesen).
Welche PHEV-Modelle erfüllen die 60-g-Schwelle typischerweise?
Moderne PHEVs mit großen Batterien (15–20 kWh) und realistischer elektrischer Reichweite (60–100 km) liegen meist unter 60 g CO₂/km. Konkret betroffen sind die jüngsten Generationen von BMW 330e, Mercedes C 300 e, Volvo XC60 T8, Volkswagen Tiguan eHybrid (2024+), Audi Q5 TFSI e (Gen 3), Toyota RAV4 PHEV. Ältere PHEVs (Bj. 2020–2022) mit kleineren Batterien (8–12 kWh) liegen meist bei 35–55 g CO₂ — sie erfüllen die Bedingung in der Regel auch, allerdings nur knapp.
Welche Modelle schaffen 80 km EAER-City?
Die 80-km-Schwelle ist anspruchsvoller — sie wird vor allem von neuen PHEV-Generationen mit Batterien über 20 kWh erreicht. Beispiele: Mercedes-Benz E 300 e (Bj. 2024+, ~100 km EAER), BMW 530e (~90 km), Audi A6 e-tron (~85 km), Volvo XC90 T8 Gen 3 (~80 km). Die WLTP-City-Reichweite ist meist 1,2–1,5× höher als die WLTP-Combined-Reichweite — wer also einen PHEV mit „70 km WLTP" sucht, erreicht oft die 80-km-City-Schwelle nicht.
Was passiert nach dem 30. Juni 2027?
Ab dem 1. Juli 2027 sind PHEV und Range-Extender komplett aus der Förderung — auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Reine BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge bleiben bis Programmende 2029 förderfähig. Das hat zwei Konsequenzen: erstens drängt das die PHEV-Käufer in den Markt 2026–Mitte 2027, zweitens werden PHEV-Restbestände ab Juli 2027 deutlich günstiger im Sekundärmarkt — aber dort gilt: kein Neufahrzeug = keine Förderung (siehe Gebrauchtwagen-Ratgeber).
Hersteller-Modelle mit hoher Förderfähigkeits-Wahrscheinlichkeit (Stand 2026)
- →BMW 330e / 530e / X3 xDrive 30e / X5 xDrive 50e — typisch 35–45 g CO₂, 60–90 km EAER
- →Mercedes-Benz C 300 e / E 300 e / GLC 300 e / GLE 350 de — typisch 30–50 g CO₂, 80–110 km EAER
- →Audi A3 40 TFSI e / Q5 55 TFSI e / A6 50 TFSI e — typisch 30–45 g CO₂, 70–90 km EAER
- →Volkswagen Golf eHybrid / Tiguan eHybrid / Passat GTE / Touareg R PHEV — typisch 25–35 g CO₂, 80–100 km EAER
- →Volvo XC40 / XC60 / XC90 T8 (Gen 3) — typisch 18–35 g CO₂, 80–100 km EAER
- →Toyota RAV4 PHEV / Lexus NX 450h+ — typisch 25–30 g CO₂, 75–85 km EAER
Häufige Fragen
Warum nennt mein Händler andere Reichweiten als die CoC?
Was ist mit Mild-Hybriden — sind die auch förderfähig?
Was passiert, wenn der Hersteller die Werte zwischen Bestellung und Auslieferung ändert?
Werden Vans und SUV mit Plug-in-Hybrid auch gefördert?
Unsere Quellen
- [01]BAFA — Fördervoraussetzungen (Fahrzeug-Bedingungen)bafa.deFachartikel
- [02]EU-Verordnung 2017/1151 — WLTP-Messverfahreneur-lex.europa.euFachartikel
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