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PHEV-Modelle 2026 — welche Plug-in-Hybride die BAFA-Prämie bekommen

Bei den Hybriden fördert das BAFA nur Plug-in-Hybride, die sich von außen aufladen lassen, und Range-Extender; Voll- und Mild-Hybride ohne Ladeanschluss gehören nicht dazu[01][03]. Für förderfähige Plug-in-Hybride gibt es je nach Einkommen und Kinderzahl 1.500 bis 4.500 €[03][04]. Voraussetzung ist entweder ein CO₂-Ausstoß von höchstens 60 g/km oder eine elektrische Reichweite innerorts (EAER-City) von mindestens 80 km — und die Erstzulassung bis 30. Juni 2027[03]. Ob ein Modell das schafft, zeigt allein die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Bedingung 1 ≤ 60 g CO₂/km (WLTP, gewichtet kombiniert, CoC Nr. 49.4)
Bedingung 2 (alternativ) ≥ 80 km elektrische Reichweite innerorts (EAER-City, CoC Nr. 49.5)
Nachweis-Dokument EU-Konformitätsbescheinigung (CoC), hochzuladen über 60 g CO₂/km
Stichtag PHEV-Zulassung 30. Juni 2027
PHEV-Förderhöhe 1.500 bis 4.500 € je nach zvE und Kinderzahl
Nicht gefördert Voll- und Mild-Hybride ohne Ladeanschluss (Ausnahme: ≤ 60 g CO₂/km)

Bei den Hybriden entscheidet nicht der Modellname, sondern die CoC des einzelnen Fahrzeugs: höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km EAER-City, dazu die Erstzulassung bis 30. Juni 2027. Wer sich vor dem Kauf die Nummern 49.4 und 49.5 der CoC zeigen lässt, weiß vor der Unterschrift, ob das Fahrzeug die Förderbedingungen erfüllt.

Welche zwei Werte entscheiden über die PHEV-Förderfähigkeit?

Die Richtlinie nennt zwei alternative Schwellen, von denen eine erfüllt sein muss: höchstens 60 g CO₂/km — maßgeblich ist der WLTP-Wert „gewichtet kombiniert" unter Nummer 49.4 der CoC — oder mindestens 80 km elektrische Reichweite innerorts, also der EAER-City-Wert unter Nummer 49.5 der CoC[03]. Ermittelt werden beide Werte nach der EU-Verordnung 2017/1151[02][03]. Eine Öffnung für andere Antriebe gibt es nur über den CO₂-Wert: Die Richtlinie stellt jeden Pkw der Klasse M1, gleich welchen Antriebs, mit höchstens 60 g CO₂/km einem von außen aufladbaren Hybrid gleich[03]. Liegt der CO₂-Wert über 60 g/km, wird die Reichweite mit der CoC nachgewiesen, die du im Antrag hochlädst[04].

Wo finde ich die CoC-Werte für mein Wunsch-Modell?

Die EU-Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) bekommst du laut BAFA beim Autohändler, beim Leasinggeber, beim Hersteller oder über spezialisierte Anbieter[05]. Frag vor dem Kauf nach den Werten unter Nummer 49.4 und 49.5 für genau die Variante, die du bestellst: Maßgeblich ist die CoC des konkreten Fahrzeugs, nicht ein Prospektwert für die Baureihe[03].

Gibt es eine Liste förderfähiger PHEV-Modelle?

Nein. Anders als beim früheren Umweltbonus führt das BAFA keine Liste förderfähiger Modelle[04]. Grundsätzlich kommen alle Plug-in-Hybride und Range-Extender der Klasse M1 in Frage; ob ein Fahrzeug tatsächlich gefördert wird, entscheiden die beiden CoC-Werte und das Zulassungsdatum[04]. Eine Modellbezeichnung allein sagt deshalb wenig: Dieselbe Baureihe kann je nach Batterie, Motorisierung und Ausstattung andere Werte haben — verlässlich ist nur die Bescheinigung für dein Fahrzeug.

Wie hoch ist die Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender?

Für von außen aufladbare Hybride hat die Richtlinie eine eigene Betragstabelle; sie gilt für Erstzulassungen vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 30. Juni 2027[03]. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Zahl der förderrelevanten Kinder, berücksichtigt werden höchstens zwei[03][04].

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommenohne Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
ab 90.001 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig
Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender laut Richtlinie vom 19. Mai 2026, Nummer 6[03]

Was passiert nach dem 30. Juni 2027?

Nach der geltenden Richtlinie muss ein Plug-in-Hybrid oder Range-Extender vor dem 1. Juli 2027 erstmals zugelassen sein; reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge bleiben bis Ende 2029 förderfähig[03]. Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung, ob sich eine Förderung stärker an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren lässt — eine Regelung dafür enthält die Richtlinie nicht[03][04]. Einen Ausweg über den Gebrauchtmarkt gibt es nicht: Gefördert werden nur Neufahrzeuge, die vorher weder in Deutschland noch anderswo zugelassen waren[04].

Checkliste vor dem Kauf eines Plug-in-Hybrids

  • →Neufahrzeug der Klasse M1, vorher nirgends zugelassen — auch keine Tages- oder Werkszulassung
  • →CoC Nummer 49.4 höchstens 60 g CO₂/km — oder CoC Nummer 49.5 mindestens 80 km EAER-City
  • →Erstzulassung auf dich bis spätestens 30. Juni 2027
  • →Bei mehr als 60 g CO₂/km: CoC als PDF für den Antrag bereithalten
  • →Fahrzeug im Privatvermögen und mindestens 36 Monate auf dich zugelassen

Häufige Fragen

Warum nennt mein Händler andere Reichweiten als die CoC?
Datenblätter nennen oft die kombinierte elektrische Reichweite aus Stadt-, Land- und Autobahnanteilen. Für die Förderung zählt dagegen die Reichweite innerorts, der EAER-City-Wert unter Nummer 49.5 der CoC — und das nur, wenn der CO₂-Wert über 60 g/km liegt. Ein Modell, dessen kombinierte Reichweite unter 80 km liegt, kann deshalb trotzdem förderfähig sein.
Was passiert, wenn der Hersteller die Werte zwischen Bestellung und Auslieferung ändert?
Maßgeblich ist die CoC deines Fahrzeugs. Wenn der Hersteller das Modell nach deiner Bestellung umstellt (z.B. größere Batterie, andere Motor-Variante), kann sich die Förderfähigkeit ändern — in beide Richtungen. Vor Auslieferung CoC prüfen lassen, im Zweifel mit dem Händler eine Anpassungs-Klausel im Kaufvertrag vereinbaren.
Werden Vans und SUV mit Plug-in-Hybrid auch gefördert?
Förderfähig sind Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw, höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz) — das schließt SUVs und Vans bis neun Sitze ein. Größere Kleinbusse und Transporter gehören zu anderen Klassen und sind nicht förderfähig. Die Fahrzeugklasse steht in der CoC unter Nummer 0.4.
Transparenz

Unsere Quellen

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Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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