Auf einen Blick
| Förderart | Sonstige |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Seit 2020 fördert das Ministerium durch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) die Betriebserprobung und Markteinführung von innovativen Zukunftstechnologien des Schienengüterverkehrs in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und innovative Fahrzeugtechnik. Auf Grundlage der 2023 durchgeführten Evaluation wurde die Förderrichtlinie Ende 2024 um weitere fünf Jahre verlängert.
Gefördert werden vom Grundsatz her alle Innovationen, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Die Förderrichtlinie unterscheidet zwei Förderlinien: Förderlinie 1 umfasst die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, die noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden; auch grenzüberschreitende Vorhaben sind in der Förderrichtlinie angelegt.
Passt Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Sind Sie ein Unternehmen, eine wissenschaftliche Einrichtung, ein Verband oder eine juristische Person des Privatrechts? |
| Investieren Sie anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr? |
| Lässt sich das Vorhaben der Erprobung (Förderlinie 1) oder der Markteinführung (Förderlinie 2) zuordnen? |
| Haben Sie vor dem formalen Antrag eine Projektskizze beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht? |
Was bekommst du konkret?
Finanzielle Zuwendungen des Bundes für Innovationen im Schienengüterverkehr. Förderlinie 1: Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. Förderlinie 2: Markteinführung von Innovationen, die noch nicht Marktstandard sind. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, auch grenzüberschreitend. Die Seite des Ministeriums nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag; diese stehen in der Förderrichtlinie.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein, in der das Vorhaben beschrieben, der Innovationsgehalt bewertet und die Finanz- und Vorhabenplanung vorgestellt werden; das Vorhaben muss dabei einer der beiden Förderlinien zugeordnet werden. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Skizze positiv und das Vorhaben als potenziell förderfähig, werden Sie aufgefordert, einen formalen Förderantrag einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das EBA; die Anforderungen an Skizze und Antrag beschreibt die Internetseite www.bundesprogramm-z-sgv.de.
Häufige Fragen
Wer kann Förderung aus dem Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr erhalten?
Was wird im Rahmen von Z-SGV gefördert?
Wie läuft die Antragstellung bei Z-SGV ab?
Wie lange läuft die Förderrichtlinie?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV) — Offizielle Programmseitebmv.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
- [02]Förderrichtlinie Z-SGV (Bekanntmachung)bmv.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.