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Sonstige Bund Aktuell bis 31.12.2029

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)

Das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV) ist eine Förderung des Bundesverkehrsministeriums für die Erprobung und Markteinführung von Innovationen im Schienengüterverkehr. Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts. Es gibt zwei Förderlinien: Erprobung in Testfeldern und Piloten sowie Markteinführung. Die Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2029, bewilligt wird vom Eisenbahn-Bundesamt.

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Seit 2020 fördert das Ministerium durch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) die Betriebserprobung und Markteinführung von innovativen Zukunftstechnologien des Schienengüterverkehrs in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und innovative Fahrzeugtechnik. Auf Grundlage der 2023 durchgeführten Evaluation wurde die Förderrichtlinie Ende 2024 um weitere fünf Jahre verlängert.

Gefördert werden vom Grundsatz her alle Innovationen, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Die Förderrichtlinie unterscheidet zwei Förderlinien: Förderlinie 1 umfasst die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, die noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden; auch grenzüberschreitende Vorhaben sind in der Förderrichtlinie angelegt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein Unternehmen, eine wissenschaftliche Einrichtung, ein Verband oder eine juristische Person des Privatrechts?
Investieren Sie anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr?
Lässt sich das Vorhaben der Erprobung (Förderlinie 1) oder der Markteinführung (Förderlinie 2) zuordnen?
Haben Sie vor dem formalen Antrag eine Projektskizze beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht?

Was bekommst du konkret?

Finanzielle Zuwendungen des Bundes für Innovationen im Schienengüterverkehr. Förderlinie 1: Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. Förderlinie 2: Markteinführung von Innovationen, die noch nicht Marktstandard sind. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, auch grenzüberschreitend. Die Seite des Ministeriums nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag; diese stehen in der Förderrichtlinie.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein, in der das Vorhaben beschrieben, der Innovationsgehalt bewertet und die Finanz- und Vorhabenplanung vorgestellt werden; das Vorhaben muss dabei einer der beiden Förderlinien zugeordnet werden. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Skizze positiv und das Vorhaben als potenziell förderfähig, werden Sie aufgefordert, einen formalen Förderantrag einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das EBA; die Anforderungen an Skizze und Antrag beschreibt die Internetseite www.bundesprogramm-z-sgv.de.

Häufige Fragen

Wer kann Förderung aus dem Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr erhalten?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Einzel- und Verbundvorhaben sind möglich.
Was wird im Rahmen von Z-SGV gefördert?
Vom Grundsatz her alle Innovationen, die das Potenzial haben, Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu erhöhen. Förderlinie 1 deckt die Erprobung in Testfeldern und Piloten ab, Förderlinie 2 die Markteinführung von Innovationen, die noch nicht Marktstandard sind.
Wie läuft die Antragstellung bei Z-SGV ab?
In zwei Stufen: Zuerst reichen Sie eine Projektskizze beim Eisenbahn-Bundesamt ein, die jederzeit möglich ist. Wird sie positiv bewertet, fordert das EBA Sie zu einem formalen Förderantrag auf.
Wie lange läuft die Förderrichtlinie?
Das Ministerium hat die Förderrichtlinie Z-SGV Ende 2024 um weitere fünf Jahre verlängert, und zwar vom 01.01.2025 bis 31.12.2029.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV) — Offizielle Programmseite
    bmv.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Z-SGV (Bekanntmachung)
    bmv.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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